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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 4/2023
Schulnachrichten
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Schulanmeldung an der Grundschule Langensendelbach/Marloffstein

Am Donnerstag, den 16. März 2023, findet von 14.00-16.30 Uhr im Gebäude der Grundschule Langensendelbach die Schuleinschreibung statt.

Für alle Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr schulpflichtig1) werden oder die ihre Kinder vorzeitig einschulen bzw. zurückstellen lassen möchten, fand ein Informationsabend am 26. Januar 2023 im Schulhaus Langensendelbach statt.

Falls Sie nicht teilnehmen konnten, bitten wir Sie, sich mit der Schulleitung (Tel.: 09133/3162) in Verbindung zu setzen.

1) Regulär schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden. Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können den Einschulungskorridor nutzen. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits im kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Die Eltern geben in diesem Fall bis zum 31.03.2023 eine schriftliche Erklärung, ob ihr Kind zum Schuljahr 2023/24 oder erst zum Schuljahr 2024/25 eingeschult wird. Geben die Eltern bis 31.03.2023 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig.

Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung vom Schulbesuch im Schuljahr 2023/24 wünschen, müssen ebenfalls angemeldet werden. Über die Zurückstellung entscheidet die Schule.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im Vorjahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule im Schuljahr 2023/24 zurückstellen zu lassen.

Kinder, die vom 01. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig aufgenommen werden.

Kinder, die nach dem 31. Dezember 2017 geboren sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig aufgenommen werden. In diesem Fall ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten zwingend erforderlich. Es ist also wichtig, dass die Schule über die Absicht, ein Kind vorzeitig aufnehmen zu lassen, umgehend informiert wird.

Langensendelbach, 09. Februar 2023
Beate Gerlich
Schulleiterin