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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Das Steueramt der Gemeinde Langensendelbach weist darauf hin, dass am 01.03.2025 die Hundesteuer für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig wird.

Nach § 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langensendelbach unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Aufwandsteuer.

Steuersatz:

1.

Die Steuer beträgt für Kampfhunde 500,00 € pro Jahr.

2.

Die Steuer für jeden anderen Hund wird wie folgt festgesetzt:

a)

der 1. Hund

50,00 € pro Jahr

b)

der 2. Hund

75,00 € pro Jahr

c)

für jeden weiteren Hund

100,00 € pro Jahr

Zahlungspflichtige, die uns keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der beiden Gemeindekonten vorzunehmen.

IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36 BIC: BYLADEM1FOR

Sparkasse Forchheim

IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70 BIC: GENODEF1NEA

VR-Bank Metropolregion Nürnberg

Steuerpflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.

Ihr Steueramt

Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer:

Jeder Hundehalter, der im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, die Hundehaltung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Für jeden Hund, der im Gemeindegebiet angemeldet wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben.

Ordnungswidrig im Sinne des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig die An-, Ab- oder Ummeldung eines Hundes unterlässt.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Ihr Steueramt