Erläuterung der Vorgehensweise zum Standortkonzept FF-PV-Anlagen im Gemeindegebiet Langensendelbach; hier: Vortrag Herr Wehner vom Büro Team 4
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, dass er nicht lediglich eine Flächenbeschränkung aufgrund einer statischen Zahl als Obergrenze vornehmen möchte.
Vielmehr solle ein Standortkonzept erörtert werden. Herr Wehner vom Team 4 hat dies schon in anderen Gemeinden ermittelt. Er wird dem Gemeinderat seine Vorgehensweise an einem Beispiel erläutern.
Herr Wehner unterstreicht die adaptiven Vorgaben des Gemeinderates. Dieses Vorrangkonzept hat rein informellen Charakter und gilt nicht als rechtsverbindlich (anders als eine Bauleitplanung). Es ist als Planungshilfe für die Gemeinde zu verstehen und kann Erleichterung zu Entscheidungen späterer Anlagen geben.
Dadurch werden dem Gemeinderat Argumentationshilfen an die Hand gegeben, welche als Vorbereitung für spätere Verfahren dienen. Ein etwaiger Plan könne ein Ergebnis auswerfen, welches noch der Steuerungsmöglichkeit seitens der Gemeinde unterliegt (z.B. Bürgerbeteiligung etc.). Vorrangig gehe es um die Flächen, die von vorneherein ausgeschlossen werden könnten.
Der Rat äußert sich insgesamt positiv zum Standortkonzept. Hingegen stand er einem Grundsatzbeschluss, welcher eine bestimmte Fläche prozentual ausweist, kritisch gegenüber.
In der nichtöffentlichen Sitzung kann über die Auftragsvergabe entschieden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Wehner, Team 4, zum Standortkonzept von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zur Kenntnis.
Zur Kenntnis genommen - Anwesend 14
Öffentlichkeitsarbeit; hier: kompakte Vorstellung der Heimat-Info App durch Herrn Schweiker
Sachverhalt:
Herr Schweiker von der Fa. Heimat-Info App hat im Vorfeld schon für die Gemeinderäte eine kompakte Zusammenfassung mit Informationsmaterial, Referenzen und Ansprechpartnern zur Heimat-Info App für Langensendelbach ausgegeben.
Als Referenzgemeinden gibt er Igensdorf und Heroldsbach z. B. an. Es gibt zahlreiche weitere Referenzen im Landkreis, da die App als Projekt bei den ILEn Fränkische Schweiz Aktiv und Wirtschaftsband A9 vorgestellt wurde. Auch einige Gemeinden außerhalb eines kommunalen Verbandes führen die App im Landkreis bereits ein. Da sich Langensendelbach an der Landkreisgrenze zum Landkreis Erlangen-Höchstadt befindet, sind gegebenenfalls auch die 7 Gemeinden (u.a. Adelsdorf, Weisendorf, usw.) von Interesse, die dort gerade an der Einführung der App sind.
Als Anhang erhält der Gemeinderat das Gemeinde App Infoblatt und als Flyer eine Zusammenfassung des Funktionsportfolios.
Die Bürger-App ist die eine tagesaktuelle Informationsplattform: Wenn das Rathaus auf kurzfristige Straßensperrungen hinweist, Warnmeldungen herausgibt, über kulturelle Highlights informiert oder geänderte Öffnungszeiten veröffentlicht, dann sind das Beispiele für erfolgreiche Push-Nachrichten mit der Garantie, den Bürger direkt und jederzeit zu erreichen. Mit der Heimat-Info App erhalten die Bürger tagesaktuelle Informationen direkt auf Ihr Smartphone:
Ob Aktuelles von uns aus dem Rathaus, Neues und Veranstaltungen aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur oder Vereine: Die Heimat-Info App benachrichtigt die Bürger zuverlässig und tagesaktuell.
Ferner bietet die App auch Unterstützung der Vereine. Die App bietet auch eine Plattform für die Öffentlichkeitsarbeit der Vereine. So können diese dort über Neuigkeiten und Veranstaltungen berichten. Ebenso könne dies mit dem Veranstaltungskalender kombiniert werden.
In der Heimat-Info App erhalten die Bürger wichtige Neuigkeiten und Aktuelles aus unserem Rathaus. Das enthaltene Bürgerservicemenü bietet zudem einen tollen Überblick über verschiedene bürgerrelevante Informationen wie beispielsweise Online-Anträge, Abfallkalender, Öffnungszeiten, Schadensmelder.
Neben der Heimat Info App gibt es auch noch andere Push-Dienste. So wird auch vom Anbieter der Homepage der Gemeinde Langensendelbach ein etwaiger Dienst angeboten und auch der Verlag Linus Wittich, der das Mitteilungsblatt vertreibt, bietet eine App an.
Die App, die Einrichtung und Verknüpfung sowie Wartung ist auch mit Kosten verbunden.
Der Gemeinderat könne sich überlegen, ob er eine derartige App etablieren möchte. Heute soll eine Meinung eingeholt werden im Hinblick auf die Anschaffung einer Bürger-App.
Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, kann der 1.Bürgermeister und die Verwaltung die Angebote im Detail vergleichen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.
In der Diskussion stellt sich heraus, dass es schon eine interessante Sache sei, sich über diese App zu präsentieren. Durch die App müssen die Bürger nicht mehr an die Gemeinde heran, sondern die Nachrichten treten an Sie heran (sofern sie das wünschen). Ein Vorteil ist auch, dass das Mitteilungsblatt nicht immer tagesaktuell sei.
Herr Schweikert versichert in der Runde, dass die Schnittstellen keine zusätzlichen Kosten verursachen. Für Vereine ist die Nutzung kostenfrei. Der Pflegeaufwand für die Verwaltung ist laut Herrn Schweiker gering. Gleichwohl darf dies nicht außer Acht gelassen werden.
Unabhängig von dem Thema moniert ein Rat, dass man mit den Referenten vorher eine bestimmt Redezeit vereinbaren solle, um die Sitzung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag des Herrn Schweiker von der Fa. Heimat-Info zur Kenntnis.
Es sollen noch Vergleiche von anderen Anbietern eingeholt und dem Gemeinderat in eine der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zur Kenntnis genommen - Anwesend 14
Kindergartenangelegenheiten;
hier: Abschluss einer neuen Defizitvereinbarung zwischen der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Langensendelbach und der Gemeinde Langensendelbach mit Anpassung der Defizitsumme
Sachverhalt:
Wie dem Gemeinderat bekannt ist, ist vorgesehen, in Kürze den Erbbaurechtsvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung notariell abzuschließen. Anlage dazu ist auch die Vereinbarung mit dem Betriebsträger. Diese enthält auch eine sog. Defizitvereinbarung.
Der Kindergarten St. Peter und Paul in Langensendelbach wirtschaftet sehr gut und konnte Rücklagen bilden. Entstandene Defizite wurden von der Rücklage beglichen.
Nach längerer Zeit hat es im Jahr 2022 wieder ein Defizit über 33.000 Euro gegeben. Auch hier konnte der Betrag über die Rücklagenentnahme ausgeglichen werden.
Die Revisionsabteilung vom Erzbistum Bamberg hat allerdings angeregt, dass vor diesem Hintergrund die Defizitvereinbarung mit derzeit 20.000 Euro angeglichen werden müsste. Die Anpassung soll noch vor Abschluss des Vertrages erfolgen, so dass dieser mit der angepassten Vereinbarung abgeschlossen werden kann.
Die Kirchenstiftung schlägt vor, die Defizitsumme auf 40.000 Euro anzuheben.
Die würde eine längerfristige und leichtere Planung ermöglichen. Oft ist den Kitas nicht viel Planungssicherheit gegeben. Als Beispiel angeführt werden die Umsetzung aufgrund des BayKiBiG, welches sein Augenmerk nur auf die gebuchten Stunden der Kinder richtet. Für die Träger ist es jedoch schwierig, ständig die Stunden des Personals anzupassen bzw. Personal ein- und auszustellen nach Belieben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist dies ein großes Problem, geeignetes Fachpersonal zu finden.
Zum anderen sind Staatszuschüsse schon des Öfteren verspätet eingegangen, was auch zu Unsicherheiten im finanziellen Planungsprozess der Kitas führen kann.
Der Antrag auf Erhöhung liegt den Gemeinderäten vor. Es wurde auch schon im Vorfeld mündlich darüber gesprochen wie im Antrag erwähnt.
Zu erwähnen ist allerdings auch, dass die anderen beiden Kindergärten ebenso nur eine Defizitsumme von 20.000 Euro in der Vereinbarung enthalten haben.
Selbst wenn das BayKiBig sich wie ein Fehler im Gesetz darstellt und zu kurz gedacht ist für die derzeitige Personalpraxis stellt sich die Lage so dar. Das BayKiBiG wälzt das Risiko der Kosten auf die Kommunen ab. Der Vorschlag ist, dass ein Passus aufzunehmen ist, wie eine Art Vereinbarung, dass sich frühzeitig mit der Kommune abgestimmt werden müsse, wenn ein Defizit entstehe.
Erwähnenswert ist aber auch, dass die Kita so gute Rücklagen gebildet hat und das Defizit nie ausgeschöpft hat. Dies steht für eine gute Haushaltsführung seitens der Kirchenstiftung. Durch die volle Auslastung sind gute Rücklagen entstanden.
Abschließend werden 1.Bgm. und der Verwaltung noch gebeten, ob man die Defizitsumme aufsplitten könne für reine Personalunterdeckungen oder Sachkosten. Dies gilt es bis zur nächsten Sitzung zu klären. Zudem solle ein Vergleich mit anderen Kommunen herbeigeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Antrag der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul zur Kenntnis.
Der Gemeinderat möchte vor Genehmigung der angepassten Summe in der Defizitvereinbarung für den Kindergarten St. Peter und Paul in Langensendelbach in Höhe von 40.000 Euro noch die aufgeworfenen Fragen klären und vertagt somit die Entscheidung.
Erst dann soll eine Entscheidung fallen.
Einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
Antrag der Freie Wähler Bürgergemeinschaft Langensendelbach-Bräuningshof vom 10.09.2023 (Eingang 09.10.2023) auf Umsetzung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen an der östlichen Ortsgrenze von Langensendelbach (Falter und Honingser Straße)
Sachverhalt:
Die Freie Wähler Bürgergemeinschaft Langensendelbach-Bräuningshof verweist in ihrem Antrag auf die Umsetzung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen nach dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2007.
Da einige Räte neu in das Gremium gewählt wurden, soll ein Sachstand über die bisher getätigten Maßnahmen gegeben werden.
Die einstimmige Beschlussfassung mit der Stadt Baiersdorf im August 2019 eine Zweckvereinbarung zu schließen, wird als gutes Signal gesehen, dass der gesamte Hochwasserschutz aus der Region „Baiersdorfer Raum“ zwischen den Gemeinden Langensendelbach und Baiersdorf zu verwirklichen ist.
Des Weiteren sind in der Stadt Baiersdorf zunächst mit Herrn Galster und dann mit Eva Ehrhardt-Odörfer mehrere Gespräche geführt worden (Vierteljahresrhythmus), in welchen man sich gegenseitig mitteilte, wie der Sachstand sei.
Am 12. Juni 2023 gab es ein Gespräch mit Herrn Umweltminister Thorsten Glauber und den beiden Wasserwirtschaftsämtern aufgrund der Tatsache, dass die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt sämtliche bisherigen Planungen der Stadt Baiersdorf zum Hochwasserschutz in Frage gestellt hat. Das Amt forderte eine komplette Umplanung. Dies führte zu enormen Kosten. Mit Grundbeschaffung lagen die Kosten bereits damals bei ca. 2,3 Mio. Euro. Eine komplette Umplanung hätte einen noch weitaus größeren Kostenaufwand erforderlich gemacht.
Bei dem Gespräch mit Umweltminister Glauber wurde festgesetzt, dass monatlich mit beiden Wasserwirtschaftsämtern und zuständigen Behörden Treffen stattfinden („Runder Tisch“), um sich abzustimmen. Bisherige Treffen scheiterten an der Verfügbarkeit der Fachbehörden. Das Folgetreffen wird nun auf 19. Januar 2024 terminiert und somit besteht dann in der Folge die Hoffnung, dass es beim monatlichen Rhythmus bleiben könne.
Die Stadt Baiersdorf hat in der Zwischenzeit beschlossen, den bisherigen Generalplaner für Hochwasserplanungen zu kündigen. So kam der Gedanke der Stadt Baiersdorf, dass der Südableiter von Einleitung der Regnitz bis zur Erstfassung in Langensendelbach komplett von einem Ing.-Büro beauftragt, bearbeitet werden solle.
Da aber die Stadt Baiersdorf noch nicht vollständig aus dem Vertrag entlassen wurde, ist dieser Zeitpunkt abzuwarten, damit beide Gremien (Gemeinde Langensendelbach, Stadt Baiersdorf) sich evtl. auf ein einheitliches Planungsbüro festlegen können.
Auch die Planfeststellung und die möglichst rechtliche Umsetzung einer Maßnahme im Falter sollte auch im Rahmen einer Sondersitzung erörtert werden. Hier werden viele rechtliche Fragen aufgeworfen, zu welchem ein Rechtsbeistand erforderlich ist.
Abschließend ist anzumerken, dass Kostenübernahmen und Zahlungsziele bei dem nächsten Gespräch mit Minister Glauber deutlicher geklärt werden können als in dem Vorgespräch.
1. Bürgermeister Siebenhaar führt erneut in das Thema ein.
Er stellt es zur Disposition, ob dieses langwierige Thema im Rahmen einer abendlichen Sondersitzung diskutiert werden solle.
2. Bürgermeister Kern erwähnt allerdings auch, dass bei einzelnen Projekten, die schon nahe an einem Abschluss waren wiederbelebt werden. Die Grundstücksfragen sind schwierig zu beantworten.
Ein Rat erwähnt den Zeitungsartikel mit Kersbach. Das Rückhaltebecken steht nun plötzlich in Frage. Dies hat dort auch zur Verärgerung seitens der Stadt Forchheim geführt.
1. Bgm. Siebenhaar greift den Punkt mit der Sondersitzung auf, hält aber den Zeitpunkt für verfrüht.
Auch zusammen mit der Stadt Baiersdorf soll der Südableiter angegangen werden. Als Zeitraum nannte der 1.Bürgermeister die Mitte des Jahres 2024. Er verweist auch auf die schwierigen derzeitigen Grundstücksverhandlungen und die überhöhten Preisvorstellungen von Eigentümern.
2. Bgm. Kern verweist zurück an einen Rat, dass es ausschließlich um das Baugebiet „Falter“ gehe.
Baiersdorfer Raum konnte nicht verwirklicht werden, die Zweckvereinbarung war die Möglichkeit zu gemeinsamen Planungen. Baulandmodell und Hochwasserschutz werden zwangsläufig einher gehen.
Warum werden keine Pläne eroiert, dahingehend welche Grundstückseigner es braucht. Die Planungen sollen vorangetrieben werden. Es können nicht alle Wünsche verwirklicht werden.
Das Projekt Stauraumkanal ist auch gescheitert. Es müssen viele Weichen gestellt werden, viele Hausaufgaben müssen erledigt werden.
Es soll eine eigene Planung der Gemeinde vorangetrieben werden. Es gibt Richtung Honingser Straße eine quadratmeterscharfe Planung. Die Grundstücksverhandlungen müssen weitergeführt werden.
Ein Weg solle für die Gemeinde eröffnet werden, um den Hochwasserschutz als fortwährende Aufgabe für die Gemeinde zu etablieren.
Ein Rat möchte, dass protokolliert werde, dass dies der Hochwasserschutz nicht nur ein Anliegen der Freien Wähler sei, sondern der Gesamtgemeinde.
Es kann die Gemeinde wieder jederzeit treffen mit einem Hochwasser. Zur Kenntnis soll genommen werden, dass im Baugebiet Falter auf Kanäle aufgeschlossen werde, die jetzt nicht annähernd ausreichen.
Es reicht nicht aus, lediglich die Probleme vor sich herzuschieben, wobei die Kompliziertheit nicht abgestritten wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag von Herrn 1. Bürgermeister Siebenhaar zur Kenntnis.
Zur Kenntnis genommen - Anwesend 14
Schulangelegenheiten; hier: Information seitens 1.Bgm. Siebenhaar über den aktuellen Sachstand zur Generalsanierung der Mittelschule Baiersdorf
Sachverhalt:
Herr Siebenhaar berichtet über die Finanzierung der Kosten für die Generalsanierung der Mittelschule Baiersdorf. Am 21.12.2023 fand noch eine Schulverbandsversammlung statt. Die Kosten der Generalsanierung der Mittelschule werden über Kredite beim Schulverband finanziert. So ist die eindeutige Beschlusslage aller Gemeinden. Hier besteht die Möglichkeit beim Schulverband einen sog. Kommunalkredit aufzunehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch der Abschluss eines kommunalen Bausparvertrages durch den Schulverband. Hierzu wurde auch in der Sitzung eine Präsentation seitens der Sparkasse Forchheim vorgetragen.
Der Kämmerer des Schulverbandes Baiersdorf soll bis zur nächsten Sitzung berechnen wie sich die dargestellte Finanzierung für alle Mitgliedsgemeinden auswirken würde.
Ferner wurden auch die Baugenehmigungsunterlagen vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt der Kostensteigerung neben Mehrkosten bei der technischen Ausstattung die nötige Sanierung der Entwässerung auf dem Schulgrundstück. Deren Zustand wurde erst bei einer nachtäglichen Befahrung der Bestandsleitungen erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Kanäle weder baulich noch technisch den aktuellen Anforderungen entsprechen und erneuert werden müssen. Dies auch erhebliche Auswirkungen auf die Kosten zur Wiederherstellung/Neugestaltung des Außenbereiches.
Dabei wurde auch die fehlende Kostentransparenz kritisiert. Daher sollen regelmäßig Informationen zur Kostenentwicklung an alle Verbandsräte erfolgen.
Im nächsten Jahr wird die Generalsanierung der Mittelschule beginnen. Während der Sanierung wird der Schulbetrieb in einer geleasten Containeranlage, welche hinter der Schule aufgebaut wird, weiterlaufen. Die Containeranlage soll 2-geschossig mit insgesamt 168 Containern ausgeführt werden.
Die Planung zum Interimsgebäude wird von den Räten gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Auch die Finanzierung des Interimsgebäude ist Thema.
Lt. Schätzung liegen die Kosten für Montage/Demontage und die monatlichen Leasingkosten und die Planungskosten für diese Container hierfür zwischen, 2,0 Mio. Euro und 2,7 Mio. Euro. Unberücksichtigt sind Kosten für öffentliche Erschließung, Brandschutz, Ausstattung und die Bearbeitung der Außenanlagen.
Die Kosten für diese Containeranlage sind lfd. Kosten, die über die lfd. Schulverbandsumlage auf die einzelnen Gemeinden umgelegt wird. Eine Kreditaufnahme ist nach Art. 71 GO nicht möglich, hiernach dürfen Kredite nur im Vermögenshaushalt und nur für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden (ist auch die Auffassung der Rechtsaufsicht).
Für diese Containeranlage wurde seitens des Schulverbandes Baiersdorf im Haushalt 2024, lt. Meldung vom Architekturbüro insgesamt 1,4 Mio. € eingestellt. Deshalb ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Schulverbandsumlage von bisher 650.000 € auf nunmehr 1.9 Mio. € (Erhöhung um 300 %). Die hohe Schulverbandsumlage wird auch noch die nächsten zwei Jahre die Haushalte der Mitgliedsgemeinden stark belasten.
Weiterhin sind in 2024 für die Kosten der Generalsanierung lt. Architekturbüro insgesamt 720.000 € vorgesehen. Die Finanzierung dieser Kosten wird durch Kredite beim Schulverband gedeckt. Die lfd. Zins- und Tilgungen für diese Kredite wird über eine neue zusätzliche Kreditumlage auf die einzelnen Gemeinden weiterverrechnet.
Alle Kosten werden im Haushaltsentwurf 2024 vorgestellt und im Haushalt zeitnah verabschiedet.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag des 1.Bürgermeister Siebenhaar über die Generalsanierung der Mittelschule Baiersdorf sowie deren Finanzierung zur Kenntnis.
Zur Kenntnis genommen - Anwesend 14
Bekanntgabe über den Rücktritt eines örtlichen Jugendbeauftragten; Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Sachverhalt:
Aus § 1 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII - Achtes Buch - „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ ist zu entnehmen, dass die Jugendhilfe insbesondere dazu beitragen soll, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil des örtlichen Gemeinwesens.
Jugendliche wünschen sich jemand, der ihnen zuhören kann und ihnen auch Mut macht.
Aus diesem Grund sollte jede Kommune einen Jugendbeauftragten stellen.
Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt. Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtlich die Aufgabe übernehmen, im Hoheitsgebiet der Kommune die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und der Kinder- und Jugendarbeit zu vertreten, zu unterstützen und zu fördern. Über den Jugendbeauftragten werden die Belange der Kinder und Jugendlichen im Gemeinderat präsent und der Gemeinderat erhält über ihn in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit mehr Kompetenz.
Umgekehrt sorgt er für mehr Transparenz der Entscheidungen des Gemeinderates bei den jungen Gemeindebürgern.
Frau GR`in Petra Ellrich ist seit Mai 2014 die gemeindliche Jugendbeauftragte. Des Weiteren wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2020 Herr GR Stefan Grau als gemeindlicher Jugendbeauftragter bestellt.
Nun möchte Frau GR`in Petra Ellrich das Amt der Jugendbeauftragten niederlegen. Der vorwiegende Grund besteht darin, dass sie im Laufe des Jahres ein weiteres Ehrenamt antrete. Neben dem Sitz im Gemeinderat und der federführenden Einbindung in die Organisation des Garagen-Flohmarktes wird sie dann als Präsidentin eines Service-Clubs tätig sein.
In der Diskussion stellt sich die Frage nach der Etablierung eines Minijobs in diesem Bereich. Ebenso könne jemand aus der Verwaltung hier tätig sein, um die Schlüsselausgabe zu organisieren sowie die Termine zu verwalten und die Räume nach den Feiern zu kontrollieren. Vorgeschlagen wird hier Herr Y. Reichel.
Ebenso werden auch die Probleme debatiert, die schon des Öfteren entstanden sind auch bei benachbarten Liegenschaften wie Spielplätzen nach Feiern. Hier solle für mehr Ordnung gesorgt werden.
In der anschließenden Beratung kommt zum Ausdruck, dass die einzelnen Fraktionen bis zur nächsten Sitzung am 26.02.2024 eine/n Nachfolger/in zur Bestellung eines gemeindlichen Jugendbeauftragten vorschlagen sollten.
Auch die endgültige Festlegung der Pflichten und Organisation der Räume soll dann erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt von Frau GR`in Petra Ellrich vom Ehrenamt der gemeindlichen Jugendbeauftragten zur Kenntnis.
Die einzelnen Fraktionen werden beauftragt, bis zur kommenden Sitzung am 26.02.2024 der Verwaltung geeignete Personen zur Bestellung eines gemeindlichen Jugendbeauftragten vorzuschlagen.
Zur Kenntnis genommen - Anwesend 14