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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung des Steueramtes: Fälligkeit der Hundesteuer

Das Steueramt der Gemeinde Langensendelbach weist darauf hin, dass am 01.03.2024 die Hundesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig wird.

Nach § 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langensendelbach unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Aufwandsteuer.

Steuersatz:

1.

Die Steuer beträgt für Kampfhunde 500,00 € pro Jahr.

2.

Die Steuer für jeden anderen Hund wird wie folgt festgesetzt:

a) der 1. Hund

50,00 € pro Jahr

b) der 2. Hund

75,00 € pro Jahr

c) für jeden weiteren Hund

100,00 € pro Jahr

Zahlungspflichtige, die uns keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der beiden Gemeindekonten vorzunehmen.

IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36

BIC: BYLADEM1FOR

Sparkasse Forchheim

IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70

BIC: GENODEF1NEA

VR-Bank Metropolregion Nürnberg

Steuerpflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.

Ihr Steueramt