Das Steueramt der Gemeinde Langensendelbach weist darauf hin, dass am 01.03.2024 die Hundesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig wird.
Nach § 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langensendelbach unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Aufwandsteuer.
| Steuersatz: | ||
| 1. | Die Steuer beträgt für Kampfhunde 500,00 € pro Jahr. | |
| 2. | Die Steuer für jeden anderen Hund wird wie folgt festgesetzt: | |
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| a) der 1. Hund | 50,00 € pro Jahr |
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| b) der 2. Hund | 75,00 € pro Jahr |
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| c) für jeden weiteren Hund | 100,00 € pro Jahr |
Zahlungspflichtige, die uns keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der beiden Gemeindekonten vorzunehmen.
IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36
BIC: BYLADEM1FOR
Sparkasse Forchheim
IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70
BIC: GENODEF1NEA
VR-Bank Metropolregion Nürnberg
Steuerpflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.