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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.01.2025

Vorstellung eines EOF-geförderten Projektes aus der Praxis seitens des 1. Bürgermeisters aus Weisendorf Karl-Heinz Hertlein

Sachverhalt:

1.Bgm. Hertlein aus der Gemeinde Weisendorf stellt ein EOF-gefördertes Wohnprojekt vor.

Die modernen und barrierefreien Wohnungen in attraktiver Lage in Weisendorf wurden von den ersten Bewohnern bezogen. Dank EOF (der sogenannten einkommensorientierten Förderung) erhalten sie je nach Einkommen eine vergünstigte Miete.

Umgesetzt wurde das Projekt in Weisendorf mit GewoBau Land.

1.Bgm. Siebenhaar begrüßt Herrn Hertlein und stellt auf den hohen Bodenrichtwert der Gemeinde Langensendelbach ab.

Herr Hertlein wird zum Bauverlauf und den Erfahrungen aus der Praxis berichten. Herr Hertlein berichtet anhand einer Präsentation aus der Praxis in Weisendorf.

Zunächst geht er kurz auf die Gesellschaftsstruktur und Gründungsgeschichte der GewoLand GmbH ein. Die Gemeinde Langensendelbach ist hier auch beigetreten.

Die gemeinsame Zielsetzung der Gesellschaft ist bezahlbarer Wohnraum für breite Gruppen der Bevölkerung im Landkreis. Die benachbarten Gemeinden wollen gemeinsam Hand in Hand arbeiten, um dem stetig wachsenden Problem der Wohnungsnot entgegenzutreten.

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit stehe an erster Stelle. Hertlein erwähnt dabei die sorgfältige Planung, eine verdichtete Bauweise, wirtschaftliche Erschließung sowie sparsame Grundrisszuschnitte. Ebenso stehe die Wiederholung von Grundriss- und Gebäudetypen, wiederkehrende Planungselemente, einfache Konstruktion und Baudetails sowie die Verwendung von Fertigteilen und standardisierten Bauelementen hoch im Kurs. Einfach bautechnische Ausstattungen und haustechnische Anlagen seien nötig, um ein Projekt wirtschaftlich zu gestalten.

Ebenso erwähnt er die Kostentreiber seitens Grundstücke und Gebäude. Er erwähnt die Erschwernisse auf Seiten der Grundstücke wie ungünstiger Zuschnitt / Restflächen oder auch die Stellplatzanforderungen. Die rechtliche Lage bezüglich der Stellplätze ist derzeit im Wandel. Seitens der Gebäude sollten Nutzmischungen ausgeschlossen werden, die Planung vereinfacht sowie möglichst keine Tiefgaragen gebaut werden. Diese seien nicht förderfähig nach EOF.

Ebenso ist es nach diesem Ansatz eine Tagespflege hier nach EOF zu kombinieren.

Auch die Umsetzung vom Bauwunsch, über die Einbringung eines Grundstücks wie die Einzahlung der Kapitalrücklage (25 % der geplanten Gesamtkosten – Grundstückswert) sowie der notariellen Beurkundung skizziert er.

Zuletzt geht er auf die Finanzierung und Förderung nach EOF ein. EOF ist ein bayrisches Wohnraumförderprogramm. Es soll die Bezahlbarkeit der immer weiter steigenden Mieten für die Breite der Bevölkerung garantieren. D.h. dass nicht nur Haushalte mit Grundsicherung oder Lohnersatzleistungen Anspruch auf die Förderung haben, sondern auch solche mit mittleren Einkommen. Es gibt ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderhöhen, das sich jeweils am aktuellen Haushaltseinkommen orientiert.

Auch auf die Wohnungsvergabe geht er ein. Aus dem Rat kommt auch die Frage, ob ein Teil der Wohnungen auch zum Verkauf stehe. Hertlein verweist hier auf die GewoBau. Dies müsste dann bei etwaigen Förderungen herausgearbeitet werden. Hierüber müsse man sich auch seitens der Regierung beraten lassen, ob dies nicht förderschädlich sei.

Nach der Diskussion verweist Herr Siebenhaar noch auf den anstehenden Termin mit der Joseph-Stiftung, in welchem das Projekt auch nochmal diskutiert werden wird.

Abschließend empfiehlt Hertlein noch, mit mindestens 20 Wohnungen zu planen, damit es wirtschaftlich abbildbar ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Die Präsentation des Herrn Hertlein liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 14

Bauleitplanung in Langensendelbach;

Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes im Bereich "Hintere Pfarrgasse" im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Herr Bökenbrink stellt die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.

1.

Stellungnahme

Stellungnahme des Planers zu den während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes im Bereich „Hintere Pfarrgasse“.

2.

Anregungen

Im Rahmen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes im Bereich „Hintere Pfarrgasse“, wurden in der Zeit vom 08.11.2024 bis 13.12.2024 folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht.

2.1

Folgende Träger Öffentlicher Belange wurden beteiligt:

  • ALE-Oberfranken, Zentrale, Nonnenbrücke 7 a, 96047 Bamberg
  • Bayerischer Bauernverband G.d.ö.R., Hans-Böckler-Straße 3, 91301 Forchheim
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege", Schloss Seehof, 96117, Memmelsdorf
  • Bezirksfischereiverband e.V., Cottenbacherstr. 23, 95445 Bayreuth
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, "TNL Süd, PTI13 BB1", Bauleitplanung, Am Fernmeldeturm 2, 90441 Nürnberg
  • Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth
  • Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth
  • Landesbund für Vogelschutz, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
  • Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
  • Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf
  • VG Effeltrich - Poxdorf, Forchheimer Straße 1, 91090 Effeltrich
  • VG Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth
  • WWA Kronach, Kulmbacher Straße 15, 96317 Kronach
  • AELF Bamberg, Zentrale, Schillerplatz 15, 96047 Bamberg
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Dechant-Reuder- Straße 8, 91301 Forchheim
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
  • LRA Forchheim, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt
  • IHK Oberfranken, Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth
  • Flake, Herr, Oliver, Südhang 11, 91301 Forchheim
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Vogelstrasse 24, 91301 Forchheim
  • Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst e.V., Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
  • Regionaler Planungsverband, Postfach 1920, 96010 Bamberg
  • Bayernwerk Netz GmbH, HallstadterStraße 119, 96052, Bamberg

2.2

Keine Rückmeldung haben gegeben:

  • ALE-Oberfranken, Zentrale, Nonnenbrücke 7 a, 96047 Bamberg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege", Schloss Seehof, 96117, Memmelsdorf
  • Bezirksfischereiverband e.V., Cottenbacherstr. 23, 95445 Bayreuth
  • Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth
  • Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth
  • Landesbund für Vogelschutz, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
  • Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf
  • VG Effeltrich - Poxdorf, Forchheimer Straße 1, 91090 Effeltrich
  • VG Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth
  • AELF Bamberg, Zentrale, Schillerplatz 15, 96047 Bamberg
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Dechant-Reuder- Straße 8, 91301 Forchheim
  • Flake, Herr, Oliver, Südhang 11, 91301 Forchheim
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Vogelstrasse 24, 91301 Forchheim
  • Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst e.V., Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim

Anregung:

Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind.

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 06.09.2024.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und Stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

Stellungnahme:

Kenntnisnahme

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Bayernwerk zur Kenntnis. Die Hinweise sind bei der Ausführungsplanung zu beachten. Das mit der Erschließungsplanung beauftragte Büro ist frühzeitig mit einer räumlichen und zeitlichen Spartenkoordinierung zu beauftragen.

3.2

Landratsamt Forchheim, mit Schreiben vom 12.12.2024

Anregungen zum FNP:

SG 41.2:

Es werden keine Bedenken erhoben.

Stellungnahme: Kenntnisnahme

SG 42.2:

Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege besteht grundsätzlich Einvernehmen mit der beantragten Nutzungsänderung im Flächennutzungsplan.

Auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan „Hintere Pfarrgasse“ vom 14.11.2024 wird verwiesen.

Für ein Gespräch mit dem Planer stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Kenntnisnahme

SG 44:

Keine Äußerung

Kenntnisnahme

Anregungen zum Bebauungsplan

SG 32:

Bei der Ausweisung neuer Baugebiete bzw. der Anlegung neuer Straßen sind für die verkehrsrechtliche Erschließung die einschlägigen Richtlinien und Vorschriften (u.a. RASt 06, RAL) einzuhalten.

Am Ende der Stichstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Wendeanlage erforderlich. Die Wendeanlage ist entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 auszubilden.

Der Erschließungsstraße muss insbesondere auch im Einmündungsbereich in die Pfarrgasse u.a. im Hinblick auf Befahrbarkeit und Sicht den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) entsprechen. Begegnungsverkehr im Bereich der Einmündung muss möglich sein.

Die Sichtflächen im Bereich der Einmündungen sind einzuhalten. Die Bepflanzungen und Einfriedungen dürfen deshalb nicht höher als 80 cm sein.

Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die erforderlichen Schleppkurven vom Antragsteller geprüft wurden und ausreichend sind.

Stellungnahme:

Ein Ausbau der Pfarrgasse ist aufgrund der gegebenen Platz- und Eigentumsverhältnisse bedauerlicherweise nicht möglich. Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wir eine, wenn auch räumlich beengte, Wendemöglichkeit geschaffen.

Der Nachweis der ausreichenden Schleppkurven wurde erbracht.

Die Verkehrsflächen werden als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt, die Sichtverhältnisse sind angesichts der zulässigen Schrittgeschwindigkeit und des minimalen Verkehrsaufkommens ausreichend.

FB 37:

Die Müllbehälter sind an durchgängig befahrbaren Straßen (bzw. mit Wendeanlage gemäß RASt 06, 3-achsige Müllfahrzeuge) bereitzustellen. Separat ausgewiesene Stellplätze sind hier nachzuweisen. Die Freihaltezonen (Schwenkbereiche) sind Teil der Wendeanlage (/Wendehammer) und müssen ebenfalls nutzbar sein.

Privatwege werden nicht angefahren.

Anmerkung:

Die Befahrbarkeit der „Hinteren Pfarrgasse“ ist aus heutiger Sicht schwierig - der hintere Bereich dürfte nicht mehr angefahren werden. Die Sachlage wird derzeit juristisch geprüft. Nach der noch nicht abgeschlossenen juristischen Prüfung gehen wir davon aus, dass zukünftig ebenfalls alle Tonnen in der Pfarrqasse an der Hauptstraße zur Abholung bereitgestellt werden müssen.

Wenn die derzeit als PKW-Wendehammer geplante Wendeeinrichtung gemäß RASt 06 (für 3-achsige Müllfahrzeuge) ausgebaut wird, kann der neu geplante (und weiterhin der alte) Abschnitt von uns angefahren werden. Anderenfalls müssen die Müllbehälter an der Hauptstraße zur Abholung bereitgestellt werden.

Stellungnahme:

Durch die Ausweisung lediglich zweier Bauplätze wird die Ist-Situation nicht wesentlich verändert. Weder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch im Einmündungsbereich der Pfarrgasse besteht die Möglichkeit d, die Müllbehälter an einer durchgängig befahrbaren Straße bereitzustellen.

Der Gemeinde Langensendelbach ist bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) entsprechen. Dies ist jedoch bereits im Bestand der Fall und für gewachsene Ortskerne im Landkreis nicht unüblich. Im vorliegenden Fall wird die Erschließungssituation Situation jedoch gegenüber dem Ist-Zustand im Rahmen der Möglichkeiten verbessert.

FB41.2:

Begründung & Umweltbericht -> Nr. 6.1.

Im Planentwurf wird von der Möglichkeit gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO Gebrauch gemacht (Abweichen vom Maß der Tiefe der Abstandfläche).

Gemäß § 2a Satz 1 BauGB ist dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen (= Begründung & Umweltbericht). § 2a Satz 2 Nummer 1 BauGB führt aus, dass u. a. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bauleitplans darzulegen sind. Der Kommentar Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger (Rn. 19 konkretisiert hierzu, unter Verweis auf Rechtsprechung: „Ferner soll die Begründung die Festsetzungen des Bebauungsplans verdeutlichen, zu ihrem Verständnis beitragen und Hilfen für Auslegungen bieten (BVerwG Urt. v. 3.2.1984 – 4 C 17.82, BeckRS 9998, 45090; Urt. v. 22.5.1987 – 4 C 57.84, BeckRS 9998, 169753)“.

Die bloße Wiederholung der textlichen Festsetzung (hier Nr. 2.3) stellt keine Begründung dar.

Es ist deshalb darzulegen, weshalb von den Abstandsflächen der BayBO abgewichen werden soll, also welche Überlegungen hinter den 1 H und ½ H-Abweichungen stehen.

Unter anderem im Hinblick auf die Prüfung etwaiger Befreiungsanträge bietet eine entsprechende Begründung einen Maßstab und eine Hilfe für die Entscheidungsfindung.

Die (textlichen) Festsetzungen werden unter den Nummern 1 bis 4.7 sowie 8 bis 16 genannt. Es besteht eine Lücke in der Aufzählung (Nummern 5 bis 7).

Stellungnahme:

Die Regelung der Abstandsflächen gemäß aktueller BayBO würde einerseits einen geringeren Abstand zu Nachbarbebauung ermöglichen, andererseits würde durch den Wegfall des Schmalseitenprinzips die Bebaubarkeit in ungewünschter Weise erschwert.

Im Sinne der Rücksichtnahme auf die Bestandsbebauung sowie der effizienten Ausnutzung der Baufelder wird daher eine von der aktuell geltenden BayBo abweichende Regelung getroffen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Die Nummerierung der Festsetzungen wird aktualisiert.

Keine Einwendungen. Die wesentlichen Punkte der „Runde 1“ wurden ergänzt.

Im Planblatt Ziffer 4.6 ist das Pflanzraster im Layout verschoben.

Stellungnahme

Kenntnisnahme, das Pflanzraster wird im Layout korrigiert.

In unserer Stellungnahme vom 29.08.2024 zum Vorentwurf zum Bebauungsplan vom 22.07.2024 haben wir darauf hingewiesen, dass das Thema Immissionsschutz in der Begründung abzuhandeln ist, auch wenn zunächst keine Probleme zu erwarten sind. Weiterhin sollten die Ausführungen zu den Wärmepumpen in die Hinweise aufgenommen werden. Aus dem Abwägungsprotokoll vom 14.10.2024 geht hervor, dass dies auch geschehen soll. Nach telefonischer Auskunft des Planungsbüros wurde das aber versehentlich vergessen. Wir gehen daher davon aus, dass die ausstehenden Punkte noch umgesetzt werden.

Stellungnahme:

Das Thema Immissionsschutz wird im Zuge der redaktionellen Endbearbeitung dahin gehend ergänzt, dass grundsätzlich keine Probleme zu erwarten sind. Die Ausführungen zu den Wärmepumpen werden in die Hinweise aufgenommen.

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Ein Ausbau der Pfarrgasse ist aufgrund der gegebenen Platz- und Eigentumsverhältnisse bedauerlicherweise nicht möglich. Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wird eine, wenn auch räumlich beengte, Wendemöglichkeit geschaffen. Der Nachweis der ausreichenden Schleppkurven wurde erbracht.

Die Verkehrsflächen werden als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt, die Sichtverhältnisse sind angesichts der zulässigen Schrittgeschwindigkeit und des minimalen Verkehrsaufkommens ausreichend.

Durch die Ausweisung lediglich zweier Bauplätze wird die Ist-Situation nicht wesentlich verändert. Weder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch im Einmündungsbereich der Pfarrgasse besteht die Möglichkeit die Müllbehälter an einer durchgängig befahrbaren Straße bereitzustellen.

Der Gemeinde Langensendelbach ist bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) entsprechen. Dies ist jedoch bereits im Bestand der Fall und für gewachsene Ortskerne im Landkreis nicht unüblich. Im vorliegenden Fall wird die Erschließungssituation Situation jedoch gegenüber dem Ist-Zustand im Rahmen der Möglichkeiten verbessert.

Die Regelung der Abstandsflächen gemäß aktueller BayBO würde einerseits einen geringeren Abstand zu Nachbarbebauung ermöglichen, andererseits würde durch den Wegfall des Schmalseitenprinzips die Bebaubarkeit in ungewünschter Weise erschwert.

Im Sinne der Rücksichtnahme auf die Bestandsbebauung sowie der effizienten Ausnutzung der Baufelder wird daher eine von der aktuell geltenden BayBo abweichende Regelung getroffen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Die Nummerierung der Festsetzungen sowie das Pflanzraster werden korrigiert.

Das Thema Immissionsschutz wird im Zuge der redaktionellen Endbearbeitung dahin gehend ergänzt, dass grundsätzlich keine Probleme zu erwarten sind. Die Ausführungen zu den Wärmepumpen werden in die Hinweise aufgenommen.

3.3

Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 10.12.2024

Anregung:

gegen die o.a. Bauleitplanung der Gemeinde Langensendelbach werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

Stellungnahme:

Kenntnisnahme

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Regierung keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.

3.4

Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 25.11.2024

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben

• W110979218, Vanessa Polster vom 15.08.2024

Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Stellungnahme:

Die Hinweise sind bei der Ausführungsplanung zu beachten. Im öffentlichen Raum werden ausreichende Flächen für die Leitungsverlegung bereitgestellt. Das mit der Erschließungsplanung beauftragte Büro ist frühzeitig mit einer räumlichen und zeitlichen Spartenkoordinierung zu beauftragen.

3.5

Regierung von Oberfranken, Bergamt, mit Schreiben vom 04.12.2024

Anregung:

nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken –Bergamt Nordbayern- wahrzunehmenden Aufgaben berührt.

Stellungnahme:

Kenntnisnahme

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Belange des Bergamtes nicht berührt sind.

3.6

IHK für Oberfranken, mit Schreiben vom 05.12.2024

Anregung:

wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 BauGB. Geplant ist, im Ortskern von Langensendelbach ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um Bauflächen zu generieren.

Gegen die vorliegende Planung erheben wir keine Einwendungen.

Stellungnahme:

Kenntnisnahme

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die IHK keine Einwände gegen das Vorhaben hat.

3.7

Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 05.12.2024

Anregung:

wir nehmen Bezug auf Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen mit, dass von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes gegen die vorgesehene Planung keine Bedenken oder Einwendungen erhoben werden.

Über eine weitere Beteiligung am vorliegenden Verfahren wären wir Ihnen sehr dankbar.

Stellungnahme:

Kenntnisnahme

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Bayerische Bauernverband keine Einwände gegen das Vorhaben hat.

3.8

Wasserwirtschaftsamt Kronach, mit Schreiben vom 13.12.2024

Anregung:

in Ergänzung zu unserer Stellungnahme vom 12.08.2024, Az.: 4-4622-FO-10651/2024, sehen wir bzgl. Überschwemmungsgebiete bzw. hochwasserangepasstes Bauen folgende Ausführung zu Punkt 6.1 Bauweise (Seite 4) veranlasst:

Es wird ausgeführt, dass die FOK mindestens 25 cm über dem umgebenden Gelände liegen muss.

Die Bebauung sollte hochwasserangepasst erfolgen, d.h. Fußbodenoberkanten sollten sich am ermittelten HQ100-Wasserspiegel orientieren, und zwar wenigstens 30 cm über diesem, besser 50 cm. Lichtschächte und Einfahrten sind ebenfalls hochwasserangepasst auszuführen.

Es sollte sich an dem jeweils höheren Wert (Bezug auf Gelände oder WSP) orientiert werden.

Stellungnahme:

Da für den Geltungsbereich (im Bayernatlas) keine HQ 100 Wasserspiegel verzeichnet sind, wird die Festsetzung wie folgt angepasst.

Die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoß muss mind. 30 cm über dem umgebenden Gelände liegen. Empfohlen werden 50 cm. Die darunter liegenden Gebäudeöffnungen (Lichtschächte, Kellerabgänge, etc.) sind in entsprechend Hochwasser angepasster Bauweise auszuführen.

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des WWA Kronach keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben beste bestehen. Die Festsetzungen zur Bauweise werden gemäß der Anregung des WWA angepasst.

3.9

Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 27.11.2024

Anregung:

Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, gegen die vorliegenden Planungen bestehen aus regionalplanerischer Sicht keine Einwände.

Wir bitten dies zu vermerken.

Stellungnahme:

Kenntnisnahme

Abwägung und Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Regionalen Planungsverbandes keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

Nach Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen kommt aus dem Rat der Hinweis, dass es eine Information nicht gegeben hätte bzgl. eines Flächentausches zur Erreichung von Schleppkurven.

Der 1. Bürgermeister berichtet vom Ortstermin und auch dass dies im Rat schon angesprochen wurde. Von einem flächenneutralen Tausch sei die Rede.

Erneut diskutiert wird die Aufweitung der Pfarrgasse, welche aber nicht den enormen Vorteil biete.

Beschluss:

Das Ing.-Büro Bökenbrink stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor.

Der Gemeinderat nimmt alle Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis und wägt diese sorgfältig ab.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 14

hier: Abwägung der Stellungnahmen und Beschlüsse; Vorstellung durch Herrn Bökenbrink

Sachverhalt:

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden sorgfältig abgewogen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt alle Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.

Der Gemeinderat billigt die Abwägungsvorschläge des Ing.-Büros und erhebt diese zum Beschluss.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 10

Nein 4

Anwesend 14

Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Ziegelfeld" für die Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 3020 Gkg. Langensendelbach (Kersbacher Straße 4)

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Ziegelfeld“ (§ 30 BauGB).

Beantragt wird die Errichtung einer Garage mit Carport.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ziegelfeld“ werden hinsichtlich des Stauraumes zur öffentlichen Straße nicht eingehalten. Der erforderliche Stauraum vor geschlossenen Garagen beträgt für PKW mindestens 5 Meter.

Die Antragsteller begründen dies wie folgt:

„Aufgrund der Lage zur Wetterseite der Stellplätze zeigte sich, dass nur ein Carport keinen Schutz vor Sonne und auch Frost/Schnee bietet. Da ursprünglich ein Carport geplant war, bietet die Einfahrt nicht genügend Platz für den vorgeschriebenen Stauraum vor Garagen. Es wird deshalb beantragt, diesen auf 0,5 Meter zu verkürzen. Die Garage wird mit einem elektrischen Sektionaltor ausgestattet. Die angrenzenden Grundstücknachbarn haben, soweit sie zu erreichen waren, dem Bauvorhaben zugestimmt.

Da das geplante Bauvorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1b BayBO verfahrensfrei ist, ist dieser TOP als Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ziegelfeld“ zu behandelt.

Im Baugebiet „Am Ziegelfeld“ wurde in der Vergangenheit bereits bei mehreren Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ziegelfeld“ hinsichtlich der Stauraumtiefe zugestimmt (z.B. Hagenauer Straße 1, Hagenauer Straße 7, Hagenauer Straße 9, Kersbacher Straße 1). Da die Garage mit einem elektrischen Sektionaltor ausgestattet wird, besteht für die öffentliche Straße keine Behinderung des Straßenverkehrs.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus dem Rat kommt die Frage, ob eine Unterschreitung dieses Maßes bislang erfolgte. Das ist nicht der Fall. Allerdings gibt es keine Nachteile für die Nachbarn durch das Vorhaben.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ziegelfeld“ für die Errichtung einer Garage mit Carport hinsichtlich der Stauraumtiefe entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 07.01.2025 wird erteilt.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 8

Nein 4

Anwesend 14

Persönlich beteiligt 2

Bauleitplanung Stadt Baiersdorf; hier: Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Sachverhalt:

Die Stadt Baiersdorf hat in der Sitzung des Stadtrates vom 22.11.2018 beschlossen, ihren Flächennutzungs- und Landschaftsplan vollständig fortzuschreiben.

Hauptaufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, unter sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen.

Die ortsplanerischen Bedingungen sind in der Stadt Baiersdorf durch folgende Hauptmerkmale gekennzeichnet:

  • Kompakter Siedlungskörper mit den beiden historischen Ortskernen Baiersdorf und Wellerstadt und den drei Siedlungseinheiten „In der Hut“, Igelsdorf und Hagenau östlich der Bahnstrecke
  • Die Siedlungsstruktur stark prägende und gliedernde Raumelemente in Nord-Süd-Ausrichtung (Bahnstrecke, Autobahn, Regnitz). Regnitztal stellt klare Grenze für Siedlungsentwicklungen nach Westen. Bahnstrecke und Straßenverkehrswege bilden Barrieren in der Stadtstruktur
  • Westliches Stadtgebiet mit Regnitztal und Main-Donau-Kanal als prägender und zu schützender Landschaftsraum.

In die Flächennutzungsplanung wird die Landschaftsplanung mit ihren Leitbildern und Maßnahmenvorschlägen integriert und bei den Vorschlägen zur Ortsentwicklung berücksichtigt.

Die Stadt Baiersdorf hat in den vergangenen Jahren einen starken Wachstumsschub erfahren. Wesentliche Faktoren sind das vorhandene Arbeitsplatzangebot sowie gute Anbindung in die Metropolregion Nürnberg – Erlangen. Die Stadt Baiersdorf steht daher unter einem ständigen Wachstumsdruck.

Durch gezielte Flächenausweisungen sollen Handlungsspielräume für ein verträgliches Wachstum geschaffen werden, die auch in Zukunft die Lebensqualität in allen Ortsteilen sichern.

Bei der Ausweisung neuer Entwicklungsflächen spielen u.a. eine gute verkehrliche Anbindung, ein umfassendes Angebot an Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Gemeinbedarfseinrichtungen an der Stelle des Bedarfs, eine flächendeckende Nahversorgung sowie die Integration in ein attraktives Grün- und Wegenetz eine wesentliche Rolle.

Gewerbeentwicklungen erfolgen landschaftsangepasst und in einem ausgewogenen Verhältnis zum Wohnen. Bereiche, die durch ein besonderes Landschaftsbild geprägt sind oder Naturschutzstatus innehaben, werden auch zukünftig von Bebauung freigehalten und miteinander vernetzt.

Vor Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungszwecke im bauplanungsrechtlichen Außenbereich sollten zunächst die Potentiale im Innenbereich genutzt werden. Dabei sollen verstärkt geeignete Flächen zur Nachverdichtung gesucht und die Eigentümer motiviert werden, verdichtete Wohnformen anzubieten.

Um mögliche Flächen gezielt in die Planung einbinden zu können, wurde durch die Stadtverwaltung ein Leerstandskataster inklusive aller Innenentwicklungspotentiale parallel zur Flächennutzungsplanaufstellung für das gesamte Stadtgebiet erhoben. Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung wurden diese Flächen bewertet und bei der Planung berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund und im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden werden auch Flächen aus dem vorherigen Flächennutzungsplan zurückgenommen. Insgesamt sind die vorhandenen Flächenpotentiale für das prognostizierte fortschreitende Wachstum jedoch nicht ausreichend, weshalb der Rücknahme von ca. 0,1 ha an Flächen in Summe aller Nutzungsarten ca. 5,3 ha. an Neudarstellungen gegenüberstehen.

Beschluss:

Die Gemeinde Langensendelbach sieht durch die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Baiersdorf keine Berührung eigener Belange.

Einstimmig beschlossen

Ja 14

Nein 0

Anwesend 14

Kommunaler Behindertenbeauftragter; hier: Tätigkeitsbericht 2024

Sachverhalt:

Seit dem letzten Tätigkeitsbericht vom Dezember 2023 bis heute wurden nach telefonischer Terminabsprache bei Herrn Leisgang zuhause (keine Sprechstunden im Rathaus mehr) nachfolgende Beratungen (ggf. auch telefonisch), Antragstellungen und weiteres durchgeführt:

Schwerbehinderung:

-

Beratungen allgemein SGB IX

(Schwerbehindertenrecht u. Inklusion)

-

erstmalige Antragstellung beim ZBFS

-

Anträge Erhöhung Grad der Behinderung

-

Anträge Merkzeichen

-

Widersprüche / Begründung von Widersprüchen

-

Kontrolle/Besprechung Feststellungs-/Widerspruchbescheid

-

Einsichtnahme von Versorgungsakten

(auch bei anderen Behörden)

-

Beratung Gleichgestellter (Grad d. Behinderung unter 50)

-

Beratung / Anträge Leistungen Inklusionsamt

-

Anträge Wertmarke -Merkzeichen G, aber keine KfZ Steuerermäßigung-

-

Anträge KfZ Steuerermäßigung -Merkzeichen -G-

-

Anträge KfZ Steuerbefreiung -Merkzeichen -aG- oder -H-

144

Pflege:

-

Beratungen allgemein SBG XI (Pflege, Entlastungsbetrag)

-

Erstmalige Beantragung Pflegegrad

-

Anträge Erhöhung Pflegegrad

-

Anträge Bayer. Landespflegegeld

-

Kontrolle / Besprechung / Widersprüche Pflegebescheide

-

Anträge (Hilfe zur Pflege SGB XII)

-

Anträge (Übernahme Pflegehilfsmittel Pflegekasse)

-

Sonst. Anträge (Übernahme Kosten vollstat. Pflege)

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Sonstiges:

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Vorträge Schwerbehindertenrecht, behindertengerechter Umbau/ finanzielle Hilfen

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Anträge Zuzahlungsbefreiung / Rückerstattung

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Beratung / Anträge Barrierefreier bzw. behindertengerechter Umbau

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KfW (Altersgerecht Umbauen)

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Pflegekassen (wohnumfeldverbessernde Maßnahme)

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LRA (leistungsfreies Darlehen)

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Beratung über Patienten-/Betreuerverfügung, Vorsorgevollmacht (mit den entsprechenden Formularen und Unterlagen)

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Stellungnahmen bei Behörden, zu Presseartikeln usw.

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Betreuungsverfahren Amtsgericht (Schriftverkehr usw.)

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Sozialhilfeanträge (Anträge Inklusionsamt, Eingliederungshilfe)

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Beratung allgemein zu anderen SGB Büchern (mit entsprechenden Anträgen)

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Hinweis: Beratungen und Antragstellungen, Widersprüche o.ä. wurden auch nach Vorsprache von anderen Stellen von mir erledigt z.B.:

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht 2024 des kommunalen Behindertenbeauftragten zur Kenntnis.

Zur Kenntnis genommen

Ja 0

Nein 0

Anwesend 14

Hochwasserschutz; hier: Bericht des 1.Bürgermeisters über den Sachstand bei der Stadt Baiersdorf sowie Beschluss über weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:

Die von der bisherigen Planungsgruppe geplanten zwei Varianten des Südableiters stießen auf Widerstand seitens des Naturschutzes.

Die vom Ing.-Büro Höhnen und Partner übernommene Umplanung des Südableiters wurde zusammen mit der Stadt Baiersdorf im LRA Erlangen – Höchstadt in der Abteilung Wasserecht und Naturschutz nach längerer Zeit vorgestellt und die Bedenken konnten aufgrund verschiedener Aspekte seitens der Umweltschutzbehörden zurückgenommen wurden.

Genauer geplant wird noch die Verrohrung des Höhenrückens, die sehr kostenintensiv ist. Der Querschnitt DN 2000 sowie die hohen Kosten der Baustelleneinrichtung fordern eine Umplanung.

Alternativ betrachtet wird eine offene Grabenlösung, was allerdings einen erhöhten Flächenverbrauch mit sich brächte, da eine Grabentiefe von 6 m notwendig wäre.

Weiterhin wurde versucht, den Wunsch der Eigentümer Rechnung zu tragen, den Flächenverbrauch im Umleitegraben des Neuweihers zu reduzieren. Das wurde allerdings von Ing.-Büro als nicht machbar dargestellt.

Auf Nachfrage erklärt der 1.Bürgermeister, dass es entweder um die Verrohrung oder eine Grabenlösung gehe. Dies sei noch nicht final entschieden.

Zur Entscheidung in Langensendelbach stehe an, ob gemeinsam mit der Stadt Baiersdorf die Hochwasserschutzplanung Südableitung weitergeführt werde gem. den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen.

Fraglich ist auch, ob man in diesem Zusammenhang die Synergieeffekte eines gemeinsamen Büros nutzen möchte. Das müsse der Gemeinderat entscheiden. Hierfür sollen Vorschläge geeigneter Büros aus Verwaltung und Rat kommen.

Auch wenn die Aufarbeitung noch weiter andauern wird, bestehe auch ein gewisser Zugzwang bezugnehmend auf die Stadt Baiersdorf. Die Zweckvereinbarung wurde beschlossen und unterzeichnet und daran müsse man sich orientieren.

Auf Nachfrage erklärt 1. Bgm. zum Thema Flächenerwerb, dass dies schwer umsetzbar sei (wie auch in anderen Bereichen). Die Grundstücksverhandlungen seien unabdingbar. Allerdings müssen die Planungen hierfür konkret sein. Es gelte daher, die Flächen aufgrund detaillierter aktueller Planungen zu schärfen und dann auf die Grundstückseigentümer zuzugehen.

Ein Rat verweist auf die Möglichkeiten, dass sich zwischenzeitlich beim Grunderwerb etwas geändert habe. Bzgl. der Ableitung nach Baiersdorf bestehe schon Zugzwang bzgl. der Richtgröße 8 m³. Für die Verhandlungen müsse genau geplant werden, wo die Planung der Trasse erfolgt. Entgegengesetzt wird, dass seitens ITWH schon eine Planung vorhanden sei. Die alten Planungen, die schon mehrfach gesichtet wurde, sind ggf. nicht flächenscharf wird hierzu eingewendet.

Die vorhandene Datensammlung als ersten Punkt solle hergenommen und gesichtet werden und dann durch ein Ing.-Büro im Hinblick auf die aktuellen Planungen vorgestellt werden.

Dann solle zunächst Grunderwerb vorbereitet und getätigt und Tauschflächen angeboten werden. Das Wichtigste wäre ein leistungsfähiges Büro so ein Rat.

Das Risiko, dass mehr als 8 m³ nach Baiersdorf abgeleitet werden bestehe momentan nicht, da es in Langensendelbach derzeit gedrosselt wird kommt es aus dem Rat.

Festzuhalten sei, dass eine Hol- und Bringschuld seitens der Gemeinde Langensendelbach bestehe.

Das Gremium regt an, dass zunächst die alten Unterlagen gesichtet werden. Sodann solle ein Mitbewerber-Ing.-Büro gefunden werden. Darüber hinaus solle durch dieses eine Vorstellung des komplexen Themas im Gemeinderat erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, die Sichtung der schon vorhandenen früheren Unterlagen.

Der 1.Bgm. wird beauftragt, ein geeignetes Ing.-Büro samt Mitbewerber zu finden, welches den aktuellen Sachstand feststellt sowie den Planungsstand dem Gremium vorstellt, damit sich der Gemeinderat ein genaues Bild über die komplexen Details machen kann.