Nachfolgende Auflagen bzw. Regelungen gibt es in Langensendelbach und Ortsteil Bräuningshof für das Plakatieren zur Europawahl am 09.06.2024:
| 1. | Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern. |
| 2. | Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. |
| 3. | Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Windlast, genügen. |
| 4. | Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. |
| 5. | Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden. |
| 6. | Die Werbeträger werden um Laternenmasten, um Bäume oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs (mit Hilfe von Kabelbindern) befestigt. Durch die Befestigung dürfen keine Beschädigungen entstehen. |
| 7. | Für die Europawahl darf frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin (28.04.2024) plakatiert werden. |
| 8. | Die Werbeträger müssen spätestens eine Woche nach der Europawahl (16.06.2024) abgebaut werden. |