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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Europawahl 2024

Aufhängen von Wahlplakaten

Nachfolgende Auflagen bzw. Regelungen gibt es in Langensendelbach und Ortsteil Bräuningshof für das Plakatieren zur Europawahl am 09.06.2024:

1.

Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern.

2.

Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.

3.

Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Windlast, genügen.

4.

Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.

5.

Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden.

6.

Die Werbeträger werden um Laternenmasten, um Bäume oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs (mit Hilfe von Kabelbindern) befestigt. Durch die Befestigung dürfen keine Beschädigungen entstehen.

7.

Für die Europawahl darf frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin (28.04.2024) plakatiert werden.

8.

Die Werbeträger müssen spätestens eine Woche nach der Europawahl (16.06.2024) abgebaut werden.

Ihr Ordnungsamt