Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jegliches Abladen von Müll, Bauschutt oder Grüngutabfälle in der freien Natur strengstens verboten ist.
Zuwiderhandlungen stellen ein Umweltdelikt dar und werden strafrechtlich verfolgt. Dies kann mehrere tausend Euro nach sich ziehen.