Titel Logo
Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Langensendelbach hat in seiner Sitzung am 20.11.2023 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Untersuchungsgebiet umfasste bislang eine Fläche von ca. 16,0 ha im Bereich des Ortskerns.

In der Sitzung vom 23.03.2026 hat der Gemeinderat beschlossen, das Untersuchungsgebiet zu erweitern.

Der ursprüngliche Beschluss vom 20.11.2023 bleibt bestehen und wird durch die Erweiterung ergänzt.

Das Untersuchungsgebiet umfasst nunmehr die im beigefügten Lageplan dargestellten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dazu, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die mögliche Festlegung eines Sanierungsgebiets zu schaffen.

Hinweis auf Auskunftspflicht

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 Baugesetzbuch (BauGB) wird hingewiesen.

Hiernach sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Auf den Lageplan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebiets wird verwiesen.

-

Lageplan mit Kennzeichnung des Gebietes für die vorbereitenden Untersuchungen -

 

 

Gemeinde Langensendelbach

Langensendelbach, den 24.04.2026

Oswald Siebenhaar
1. Bürgermeister