Vielerorts ragen Hecken und Äste nach dem Sommer so in den Verkehrsraum, dass sie eine Gefahr darstellen. Durch überstehende Äste können Schäden an den Leerungsfahrzeugen der Entsorgungsunternehmen entstehen, die durch den Grundstückeigentümer ersetzt werden müssen.
Es geht jedoch nicht nur um das Verhindern von Sachschäden, sondern vor allem auch um Beachtung von berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiter vor Verletzungen.
Bestehen die Hindernisse trotz Aufforderung zum Rückschnitt weiter, können die Leerungsfahrzeuge die betroffenen Grundstücke bzw. Straßen nicht mehr anfahren. Ein Anspruch auf Nachleerung besteht in diesen Fällen nicht.
Für den Höhenbereich ist das sogenannte Lichtraumprofil maßgebend, welches an Straßen mindestens 4,50 m beträgt. Beim Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist zu bedenken, dass im Winter die Äste der Bäume und Sträucher durch Schneelast oft stark heruntergedrückt werden. In diesem Fall muss die Durchfahrt weiterhin gewährleistet sein.
Bitte schneiden Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse Hecken und Bäume immer rechtzeitig zurück. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.