Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Übermittlung von Daten an verschiedene öffentliche Stellen gemäß Bundesmeldegesetz (BMG)

Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Darin ist unter anderem die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geregelt, gegen die Datenübermittlung an folgende Stellen zu widersprechen:

  • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  • zur Wahlwerbung (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
  • für Alters- und Ehejubiläen (§50 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)
  • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann im Einwohnermeldeamt der Marktgemeinde Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg während der Öffnungszeiten persönlich oder schriftlich eingereicht werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, dürfen die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.