Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Darin ist unter anderem die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geregelt, gegen die Datenübermittlung an folgende Stellen zu widersprechen:
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann im Einwohnermeldeamt der Marktgemeinde Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg während der Öffnungszeiten persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, dürfen die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.