Es ist wieder an der Zeit, Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, damit die vorgegebenen Abmessungen für die Verkehrssicherheit eingehalten werden!
Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.
Auch allen übrigen Verkehrsteilnehmern können Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum ragen, zur gefährlichen Behinderung werden (z.B. Schulkindern, Radfahrern, älteren Menschen). Hecken bzw. Sträucher entlang Ihrer Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung reichen und dürfen keine Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen verdecken.
Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 m, dem sogenannten Lichtraumprofil, vorhanden sein. Der Rückschnitt ist so vorzunehmen, dass der Zuwachs im folgenden Vegetationszeitraum nicht das Lichtraumprofil beeinträchtigt.
Des Weiteren weisen wir auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer hin, den Straßenbereich und den Gehweg inklusive der Treppenanlagen und der zugehörigen Rinnsteine am Fahrbahnrand entlang des Grundstücks regelmäßig zu reinigen. Insbesondere sind hier herabgefallenes Laub und Früchte von den Gehwegen zu entfernen.
Wir appellieren, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, an alle Grundstückseigentümer regelmäßig Ihre Hecken und Bäume zurückzuschneiden, sowie den Gehweg und die Rinnsteine am Fahrbahnrand zu reinigen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!