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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Lagerung von Silo-/Futterballen u.ä. in Talräumen und Überschwemmungsgebieten

Silo- und Futterballen sind nur außerhalb von Talräumen und Überschwemmungsgebieten zu lagern. Dies gilt auch für alle weiteren Gegenstände, die abgetrieben werden können.

Durch das Wasserwirtschaftsamt wurde verstärkt festgestellt, dass in Talräumen und in Überschwemmungsgebieten von Gewässern eine erhebliche Anzahl von Silo-/Futterballen zwischengelagert werden. Darüber hinaus wird verstärkt die Ablagerung von Schüttgut und anderen Gegenständen festgestellt, die im Hochwasserfall wegtreiben können.

Diese Ablagerungen widersprechen den Wassergesetzen und einem vorbeugenden Hochwasserschutz. Bei ausufernden Hochwässern könne n gravierende Hochwasserschäden die Folge sein. Dadurch verursachte Schäden können zu hohen finanziellen Folgen für die Silo-/Futterbesitzer und weiteren Ablagerungen führen.

Aufgrund bisheriger Erkenntnisse und Erfahrungen rollen Siloballen mit einem ausufernden Hochwasser flussabwärts und können dann Brücken oder Durchlässe verlegen. Verkeilte Siloballen und abgetriebene Gegenstände lassen sich bei Hochwasser, wenn überhaupt, nur sehr schwer entfernen bzw. beseitigen. Verklauste bzw. verlegte Abflussöffnungen führen zu ansteigenden Wasserspiegeln und zu unkontrollierten Überschwemmungen.