Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss zur Durchführung

Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist das Gesetz zur Wärmeplanung im Rahmen der Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten.

Das Ziel des Gesetzes ist es, eine strategische Planung für eine wirtschaftliche, klimaneutrale und sichere Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu fördern.

Laut § 4 Abs. 2 Nr. 2 des WPG sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 100.000, die zum 01.01.2024 registriert sind, verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung stellt eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung dar, die aufzeigt, welche Optionen zur Verfügung stehen und wie die Wärmeversorgung in der Zukunft nachhaltig und effizient gestaltet werden kann. Es handelt sich hierbei um einen langfristig angelegten Prozess.

Das übergeordnete Ziel der kommunalen Wärmeplanung besteht darin, zu ermitteln, in welchem Umfang der zukünftige Wärmebedarf durch lokal verfügbare und nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden kann.

In seiner Sitzung vom 06.10.2025 hat der Marktgemeinderat beschlossen, eine kommunale Wärmeplanung für das Gebiet der Gemeinde Lehrberg durchzuführen. Im Rahmen dieses Beschlusses wird eine entsprechende Förderung beantragt und die Vergabe der Erstellung der Wärmeplanung an einen externen Dienstleister durchgeführt.