Markt Lehrberg 13.10.2025
Az. Landratsamt: 6421.04-0001/0009 SG 43 be
Antragsteller: Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg
Der Markt Lehrberg hat beim Landratsamt Ansbach unter Vorlage der notwendigen Planunterlagen eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser zur Entwässerung des Geh- und Radweges Ansbach – Rügland im Bereich Egloffswinden – Röshof beantragt.
Über diesen Antrag wurde zwischenzeitlich mit Erteilung einer gehobenen Erlaubnis vom 24.06.2025 entschieden. Die Auslegung der rechtlichen Entscheidung des Landratsamtes Ansbach wird hiermit nach Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG in Verbindung mit Art. 69 BayWG bekannt gemacht.
Die Entscheidungsunterlagen (Bescheid über gehobene Erlaubnis vom 24.06.2025 und die erlaubten Antragsunterlagen) liegen zwei Wochen vom 10.11.2025 bis zum 25.11.2025 (einschließlich der genannten Tage) bei der Verwaltung des Marktes Lehrberg im Raum E1 während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr, zusätzlich Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 sowie Donnerstag von 14:00 bis 19:00 Uhr zur Einsicht aus.
Zudem erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite unter www.lehrberg.de (Aktuelles).
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung mit dem Ende der Auslegungsfrist nach Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG gegenüber all denjenigen Betroffenen als zugestellt gilt, die keine Ausfertigung der Entscheidung erhalten haben.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.