Bitte richten Sie Ihr Fahrzeug und Ihre Fahrweise auf die winterlichen Verhältnisse ein. Der gemeindliche Bauhof wird auch in diesem Winter bemüht sein im Rahmen der Möglichkeiten die gemeindeeigenen Straßen und Plätze befahr- und begehbar zu halten. Vorrang haben Berg- und Schulbusstrecken. Aus Kosten- und Umweltschutzgründen soll der Streusalzeinsatz so gering wie möglich gehalten werden. Untergeordnete Straßen, insbesondere aber öffentliche Feld- und Waldwege müssen nicht oder nur von Fall zu Fall geräumt werden.
Der gemeindliche Winterdienst bittet alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge nur an der äußersten Fahrbahnkante zu parken und Flächen gegenüber von Straßeneinmündungen sowie Gefällestrecken überhaupt nicht zum Parken zu benutzen. Vermehrt konnten wir in der Vergangenheit feststellen, dass die Anlieger ihre Mülleimer auf den Fahrbahnen abgestellt haben. Wir bitten diese nur auf den Gehsteigen bzw. äußerst rechten Straßenrand zu deponieren. Bei Beachtung dieser Verhaltensweisen erhöhen Sie Ihre und unsere Sicherheit und vermeiden, dass eine Straße überhaupt nicht geräumt wird, weil die Winterdienstfahrzeuge nicht in sie einfahren können.
Wir erinnern daran, dass jeder Grundstückseigentümer innerhalb geschlossener Ortschaften die Verpflichtung hat, den vor seinem Grundstück liegenden Gehweg zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht besteht wochentags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, wenn nötig auch mehrmals in diesem Zeitraum. Sie besteht auch dann, wenn das hinter dem Gehweg liegende Grundstück unbebaut ist. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist ein 1 m breiter Gehstreifen entlang des Grundstücks zu räumen und zu streuen.
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter.