Lehrberg, den 10.11.2025
Rechtsbereich Naturschutzrecht;
| Betreff: | Beantragte 12. Änderung der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe im Landkreis Ansbach. |
| Antragsteller: | Gemeinde Windelsbach, Rothenburger Str. 5, 91635 Windelsbach. |
Die Gemeinde Windelsbach beantragt die Herausnahme und zugleich Hereinnahme bestimmter Flächen im Geltungsbereich der Verordnung über den „Naturpark Frankenhöhe“ (Naturparkverordnung) vom 6. Dezember 1988 (GVBl. S. 384, BayRS 791-5-10-U). Ziel ist die Entwicklung eines Sondergebiets für die Errichtung und den Betrieb eines Biogas-Speicherkraftwerks im Rahmen einer Bauleitplanung.
In der Gemeinde Windelsbach, Gemarkung Cadolzhofen, soll dazu eine Fläche von insgesamt ca. 2,92 ha aus dem Naturpark herausgenommen werden. Im Austausch soll in der Gemarkung Cadolzhofen eine Fläche von insgesamt ca. 4,20 ha in den Naturpark integriert werden.
Dazu ist beantragt, die Naturparkverordnung, gemäß § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 51 Abs. 1 Nr. 3 sowie Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wie folgt zu ändern:
„Im Naturpark Frankenhöhe werden, im Landkreis Ansbach, in der Gemeinde Windelsbach, Gemarkung Cadolzhofen, die Flurstücke Nr. 191/0 und 191/1 vollständig aus der Naturpark-Schutzzone herausgenommen.
Im Gegenzug werden in der Gemeinde Windelsbach, Gemarkung Cadolzhofen, die Flurstücke Nr. 226/0, 227/0, 228/0, 229/0 und 236/0 vollständig sowie das Flurstück Nr. 19/1 teilweise in die Schutzzone des Naturpark Frankenhöhe integriert.
Die Grenzen der Änderungsbereiche sind in Detailkarten M 1:3.000 vom … eingetragen, die als Anlagen 1 und 2 Bestandteil dieser Verordnung sind und entsprechend § 2 Abs. 3 archivmäßig verwahrt werden.“
Die Bekanntmachungsunterlagen für das vorgenannte Schutzgebietsänderungsverfahren, aus denen sich Art und Umfang der Zielsetzung ergeben, liegen einen Monat, vom
28.11.2025 bis 12.01.2026 (einschließlich der genannten Tage)
bei der Gemeinde Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg, Zi.Nr.: E 1 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.
Die Verfahrensunterlagen sind im Landratsamt Ansbach, Raum 3.26, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar sowie unter folgendem Weblink
https://cloud.landkreis-ansbach.de/index.php/s/zoFENsggiSrLHCH
oder auf der Webseite des Landkreises Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de
-> Dienstleistungen -> Natur & Umwelt -> Naturschutz;Schutzgebiete -> Dokumente.
Jede Person, deren Belange durch die Zielsetzung des Verfahrens berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Bedenken und Einwendungen zu der beantragten Verordnungsänderung erheben bei der Gemeinde Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg, oder beim Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 42, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, gerne unter der E-Mail-Adresse umweltschutz@landratsamt-ansbach.de
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung (Bevollmächtigter) entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Abb. 1
Kartenausschnitt Herausnahmefläche, Gemarkung Cadolzhofen, M 1:10.000.
Die Herausnahmefläche (rot) liegt nordwestlich von Cadolzhofen.
Abb. 2
Kartenausschnitt Hereinnahmefläche, Gemarkung Cadolzhofen, M 1:6.000.
Die Hereinnahmeflächen (grün) liegen östlich von Cadolzhofen.