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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gestattungen nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen

Im Gestattungsverfahren nach § 12 GastG ist das Jugendamt und die Polizei sowie sonstige öffentliche Stellen zwingend zu beteiligen.

Es ist deshalb erforderlich, dass für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke zum Ausschank kommen, mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, der Gestattungsantrag beim Markt Lehrberg zu erfolgen hat.

Neu:

Zusätzlich ist vom Antragsteller immer der „Meldebogen für Veranstaltungen zum Jugendschutz“ schriftlich auszufüllen, welcher bei der Gemeinde oder beim Jugendamt/Landratsamt Ansbach angefordert werden kann.

Falls der Antrag nicht rechtzeitig eingeht, kann eine Gestattung evtl. nicht erteilt werden.