Zur Erstellung der Jahresabrechnung Wasser- und Kanalgebühren 2024 benötigen wir den Zählerstand Ihrer Wasseruhr.
Hierzu haben alle Wasserabnehmer einen Ablesebrief erhalten und wurden gebeten, ihre Wasseruhren selbst abzulesen und den Zählerstand der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Falls Sie ihre Wasserzählerablesung noch nicht gemeldet haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
| - | schriftlich per Ablesebrief. Wir bitten Sie, das ausgefüllte Formular bis spätestens 27.12.2024 bei der Gemeinde Lehrberg in den Briefkasten zu werfen. |
| - | Online über unsere Homepage www.lehrberg.de im Bürgerserviceportal über den Link „Wasserzählerablesung“ oder nutzen Sie den abgedruckten QR-Code. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen einfachen und kostengünstigen Weg nutzen würden. Die Meldung im Bürgerportal ist bis 23.12.2024 möglich. |
| - | Telefonisch unter Rufnummer: 09820/9119-33 Frau Kernstock | |
| - | Per Fax: 09820/9119-11 |
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| - | per E-Mail: wasserablesung@lehrberg.de | |
Die Zählerstände sind Voraussetzung für die Jahresabrechnung 2024 und die Festsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2025.
Bitte beachten Sie unbedingt den Termin zur Meldung des Zählerstandes, da wir sonst
den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen müssen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.