Der Bezirk Mittelfranken, beabsichtigt, die Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe für die Nutzung solarer Strahlungsenergie (Freiflächen-Photovoltaikanlagen) zu zonieren. Hiervon ist die Gemeinde Markt Lehrberg betroffen (vgl. beigefügte Karte).
Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1: 100.000) sowie die Teilkarten Solar-Nord, Solar-Mitte, Solar-Süd (M 1 : 25.000) werden zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeinde Markt Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg, ZiNr.: E.1, Tel.: 09820 9119-30
von Freitag, 27. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, 14. Februar 2025 ausgelegt, Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich: (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr).
Darüber hinaus werden die digitalen Auslegungsunterlagen auf folgender Internetseite des Bezirks Mittelfranken bereitgestellt.
http://www.bezirk-mittelfranken.de
Dies ersetzt jedoch nicht die Auslegung durch die Gemeinden und Landratsämter.
Etwaige Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg, ZiNr.: E.1, Tel.: 09820 9119-30 oder beim Bezirk Mittelfranken, Bildungs- und Umweltreferat, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach vorgebracht werden. Eine Verletzung der Vorschriften des Art. 52 Abs. 1 bis 6 BayNatSchG ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, beim Bezirk Mittelfranken geltend gemacht wird (Art. 52 Abs. 7 BayNatSchG).
Hinweis Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 26 BNatSchG, Art. 52, 55 BayNatSchG und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationspflichten, die ebenfalls öffentlich ausliegen.