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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.11.2023

Städtebauförderung; Jahresantrag 2024

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Aufstellung des Bayerischen Städtebauprogramms 2024 in der vorgestellten Form zu und erklärt die hierzu notwendigen Eigenanteile aufzubringen.

Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 2

Stromlieferverträge vom 01.01.2024 - 31.12.2026

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt Frau Bürgermeister Hans zu ermächtigen mit dem wirtschaftlichsten Anbieter der Ausschreibung über das LOS SB einen entsprechenden Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung (SB) abzuschließen.

Einstimmig beschlossen

Posaunenchor Lehrberg, Antrag auf Bezuschussung zur Teilnahme am Bundesposaunentag

Beschluss:

Der Marktgemeinderat gewährt einen Zuschuss i.H.v. 25% der geschätzten Gesamtkosten, somit 2.500 €.

Einstimmig beschlossen

Ev-Luth. Pfarrei Oberdachstetten, Antrag auf Zuschuss zur Friedhofsgestaltung im Friedhof Obersulzbach

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Kirchengemeinde Obersulzbach einen Zuschuss i.H.v. 4.000 € zu gewähren.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja: 3 Nein: 14

Der Marktgemeinderat beschließt der Kirchengemeinde Obersulzbach einen Zuschuss i.H.v. 2.500 € zu gewähren.

Mehrheitlich beschlossen: Ja: 16 Nein: 1

Markt Flachslanden, Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO "Solarpark Kettenhöfstetten", 5. Änderung des FNP Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwendungen gegen die vorgelegten Planungen.

Einstimmig beschlossen

Windkraftanlagen Häslabronn / Lehrberg und Kurzendorf Süd; grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde zur Aufnahme in den Regionalplan

Windkraftanlagen Häslabronn / Lehrberg und Kurzendorf Süd; grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde zur Aufnahme in den Regionalplan,

öffentlicher Teil

Bürgermeisterin Hans begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Fugmann, den Regionsbeauftragten des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken.

Herr Dr. Fugmann bedankt sich recht herzlich für die Einladung und gibt dem Marktgemeinderat und den anwesenden Gästen einen ausführlichen Überblick über die Aufgaben, die aufgrund des „Wind-an-Land-Gesetz“ auf den Planungsverband zugekommen sind. Er erläutert nochmal kurz die Ausgangslage, nach der bis Ende 2027 1,1% und bis Ende 2032 1,8% der Fläche des regionalen Planungsverbandes für die Windkraft zur Verfügung stehen muss. Dabei strebt der Regionale Planungsverband an, die 1,8% bereits bis Ende 2027 auszuweisen.

Er erläutert anschließend die Probleme bei der Flächenbereitstellung u.a. hinsichtlich der Belange des Naturschutzes, des Denkmalschutzes, der Naturparkverordnungen und der Wasserwirtschaft. Es ist in vielen Gesprächen gelungen hier Verbesserungen zu erzielen, d.h. dass zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung genutzt bzw. ausgewiesen werden können. Problematisch stellt sich jedoch der Sektor der militärischen und zivilschutzrechtlichen Abwägung dar.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nach seiner Meinung frühestens im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen, hierzu müssen aber auch noch die politischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Weitere Fragen ergeben sich hierzu nicht.