Auch wenn in den Wäldern der Frankenhöhe immer wieder viel Holz geschlagen wird, darf es nicht auf Schafweiden gelagert werden, insbesondere nicht während der Vegetationsperiode von März bis Oktober. Die Flächen sind an den Schäfer verpachtet und nur dieser hat das Nutzungsrecht. Es besteht kein allgemeines Nutzungsrecht für andere Personen, Ablagerungen jeglicher Art sind hier nicht gestattet.
Durch Ablagerungen auf den Weiden wird die artenreiche Magerrasenvegetation beschädigt, außerdem wird dadurch auch die Bewirtschaftung beeinträchtigt. Letzteres führt dazu, dass der Schäfer die Auflagen der Bewirtschaftung, die durch Programme der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt sind, nicht erfüllen kann.
Sollte Stamm- oder Astholz derzeit auf Schafweiden gelagert sein, ist es bis spätestens Ende Februar 2025 sauber abzuräumen! Wenn es bei Holzrückearbeiten zu Schädigungen der Grasnarbe auf Schafweiden kommen sollte, ist der Schäfer umgehend zu benachrichtigen. Bitte nutzen Sie möglichst eigene Flächen oder speziell ausgewiesene Holzlagerplätze in Ihrer Gemeinde zur Lagerung Ihres Holzes.