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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat Lehrberg hat in der Sitzung vom 19.01.2026 die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Unterheßbach an der Bahnlinie“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass der Bebauungsplanänderung ist die betriebliche Entwicklung des Unternehmens, die die Erweiterung der Lagerflächen erfordert.

Im Zuge der geplanten Erweiterung des Firmengeländes der Firmen FNB Pflaster- & Gartenbau GmbH und DER STEIN GmbH & Co. KG östlich von Unterheßbach in der Gemeinde Lehrberg sollen die angrenzenden Flurstücke Flur-Nr. 78 und Flur-Nr. 83, mit einer Gesamtfläche von etwa 10.000 m², als zusätzliche Lagerflächen für den Pflasterbau und die Landschaftsgärtnerei genutzt werden. Unter anderem sind hier Lager- und Produktionshallen, Betriebsgebäude, Baustofflager sowie Lagerflächen vorgesehen. Diese Maßnahme wird notwendig, da die bestehenden Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Ziel ist es, das bestehende Betriebsgelände bedarfsgerecht zu erweitern.

Die Erschließung kann über die bestehende Zufahrt erfolgen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 2,15 ha und umfasst die Flurstücke 78, 80, 81, 82 und 83 der Gemarkung Heßbach.

Nordöstlich grenzt die Bahnlinie, nördlich grenzen Flächen mit Freiflächenphotovoltaik, südlich landwirtschaftlich genutzte Flächen und südwestlich ist der Geltungsbereich durch die bestehende Ortsstraße begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Unterheßbach an der Bahnlinie“ mit Festsetzungen, Begründung und allen Anlagen wird im Internet unter www.lehrberg.de/Rubrik aktuelle Bauleitplanverfahren auf der Homepage des Marktes Lehrberg vom

04.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus des Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgestellt.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle@lehrberg.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Unterheßbach an der Bahnlinie“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Unterheßbach an der Bahnlinie“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.lehrberg.de/Rubrik aktuelle Bauleitplanverfahren eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Lehrberg, den 13.02.2026

gez.
Renate Hans, 1.Bürgermeisterin