Der Marktgemeinderat Lehrberg hat in der Sitzung vom 19.01.2026 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Unterheßbach an der Bahnline“ beschlossen.
In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlass der Bauleitplanung ist die betriebliche Entwicklung des Unternehmens, die die Erweiterung der Lagerflächen erfordert.
Die Marktgemeinde Lehrberg beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Betriebserweiterung zu schaffen und die erforderlichen Erweiterungen des bestehenden Betriebes planungsrechtlich zu sichern.
Gegenwärtig stellt der Flächennutzungsplan für den Bereich im Wesentlichen eine landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. eine Grünfläche dar.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll hier, der bestehenden und geplanten Nutzung entsprechend, ein Sondergebiet festgesetzt werden, welches nicht den Dartstellungen des wirksamen FNP entspricht.
Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) Rechnung zu tragen, ist somit die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich notwendig.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Unterheßbach an der Bahnlinie“ durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung gliedert sich in zwei Teilbereiche, mit einer Gesamtgröße von ca. 1,0 ha und umfasst die Flurstücke 78 und 83 der Gemarkung Heßbach.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und allen Anlagen wird im Internet unter www.lehrberg.de/Rubrik aktuelle Bauleitplanverfahren auf der Homepage des Marktes Lehrberg vom
04.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus des Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle@lehrberg.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.lehrberg.de/Rubrik aktuelle Bauleitplanverfahren eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Lehrberg, den 13.02.2026