Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat am 17.03.2023 für die im Verfahren ausgewiesenen Verkehrsanlagen die Widmung mit der Maß- gabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird (Art.6 Abs.6 BayStrWG). Die Anlagen werden dem Verkehr übergeben, sobald ihr Aus- bau abgeschlossen ist.
Ein Ausschnitt aus der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öf- fentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG) und eine Kopie des Widmungsverzeichnis- ses sind in der Zeit vom 08.05.2023 mit 23.05.2023 zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Verwaltung des Marktes Lehrberg, im Zimmer E.6 bei Herrn Lindenmeyer, niedergelegt.