Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen beschlossen, dass ab 01.05.2025 Passbilder nur noch digital erstellt werden sollen.
Ab 1. Mai 2025: Das Passbild wird digital erstellt
Antragsteller werden um Terminabstimmung gebeten
Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden.
Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden. Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.
Um das Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
In den Behörden wird es die Möglichkeit geben, das Passbild machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.
Zudem kann – falls es einen Verdacht auf einen Missbrauchsfall gibt oder das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht genügt - ein neues digitales Lichtbild unter Aufsicht der Behörde erstellt werden. Ein weiterer Termin im Bürgeramt ist dadurch nicht nötig.
Die technischen Voraussetzungen bzw. das Gerät zur Aufnahme des digitalen Lichtbildes werden durch die Bundesdruckerei den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Leider verzögert sich die Auslieferung und Aufstellung der Geräte weiterhin, sodass auch der Markt Lehrberg bis jetzt noch nicht entsprechend ausgestattet wurde und die Umsetzung daher auch nicht zum 01.05.2025 garantiert werden kann.
Wir bitten daher um Verständnis, dass sich daher Verzögerungen ergeben können und die Bearbeitung von Passausweisdokumenten im Hause etwas länger als gewohnt dauert. Daher bieten wir an, dass sich Antragsteller mit dem Einwohnermeldeamt (Tel.: 09820 / 9119 – 0), zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen damit überflüssige Wartezeiten vermieden werden können.