Gemäß § 16 der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Markt Lehrberg v. 20.12.1999 muss jedes Grabmal entsprechend seiner Größe dauerhaft gegründet werden. Der Nutzungsberechtigte hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen.
Der Friedhofsträger und der Nutzungsberechtigte sind grundsätzlich verpflichtet, das Grabmal auf Standfestigkeit zu überprüfen.
Hierfür ist der Friedhofsträger für die jährliche Prüfung verantwortlich. Stellt die Gemeinde Mängel fest, sind diese nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu beseitigen.
Die Standfestigkeitsprüfung wird mit einem Sachverständigen Anfang Juni 2024 durchgeführt.