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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(© Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2023) - Übersichtslageplan zur Lage des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches" im Marktgemeindegebiet, ohne Maßstab (© Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)

© Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung - Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch © Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung

Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

sowie

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lehrberg hat in der Sitzung am 13.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch aufzustellen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der wirksame Flächennutzungsplan des Marktes Lehrberg im gleichen Umfeld geändert.

In der Sitzung des Stadtrats am 13.05.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Dieser Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 241, Gemarkung Gräfenbuch sowie Teilflächen der Flurnummern: 239/1 und 240, jeweils Gemarkung Gräfenbuch.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulich geordneten Entwicklung von Wohnbauflächen ermöglicht werden. Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,3 Hektar und befindet sich südöstlich von Gräfenbuch, einem Ortsteil von Lehrberg.

Das Gebiet wird umgrenzt:

- im Osten:

durch angrenzende landwirtschaftliche Flächen

- im Süden:

durch die Kreisstraße AN 2

- im Westen:

durch die Siedlungsflächen von Gräfenbuch

- im Norden:

durch Grünland entlang des Sulzbaches

Das Plangebiet ist wie folgt im Gemeindegebiet verortet:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ wurden erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Satzung, Vorentwurf der Begründung sowie Vorentwurf des Umweltberichtes und den weiteren Anlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

01.07.2024 bis 09.08.2024

im Internet auf der Homepage des Marktes Lehrberg unter www.lehrberg.de à Rubrik aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an: Markt Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg, in elektronischer Form per Email an poststelle@lehrberg.de, oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg vorgebracht werden.

Zusätzlich liegt der Vorentwurf der Bauleitplanung in den Räumen des Rathauses des Marktes Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (Montag, bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 09820/9119-0), auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO)

i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Die in den Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans in den Räumen des Rathauses des Marktes Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden.

Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können, gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Beteiligung werden anschließend in öffentlicher Sitzung des Marktgemeinderates erörtert und abgewogen.

Lehrberg, den 28.06.2024
gez.
Renate Hans
Erste Bürgermeisterin