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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch in der Fassung vom 05.12.2022

hier:

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lehrberg hat in der Sitzung am 13.05.2024 beschlossen, Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch in der Fassung vom 05.12.2022 aufzuheben.

In der Sitzung am 05.12.2022 hatte der Marktgemeinderat des Marktes Lehrberg beschlossen den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sluzbaches“ in Gräfenbuch nach damals gültiger Rechtslage gem. § 13b BauGB aufzustellen. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage geändert, die Rechtsprechung hat entschieden, dass die Anwendung des § 13b BauGB nicht mehr zulässig ist. Die damals gewählte Verfahrensart zur Entwicklung von Wohnbauflächen im direkten Zusammenhang mit den bestehenden Siedlungsflächen von Gräfenbuch ist somit nicht mehr anwendbar. Viel mehr sind nun Bauleitplanungen wieder im Regelverfahren durchzuführen, wobei sich Bebauungspläne immer aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln haben. Von der Anwendung des § 13b soll daher im Weiteren bei der Aufstellung der Planungen für das Baugebiet in Gräfenbuch abgesehen werden.

Dieser Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in der Fassung vom 05.12.2022 wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Das Planungsgebiet umfasste damals das Grundstück mit der Flurnummer 241, Gemarkung Gräfenbuch sowie Teilflächen der Flurnummern: 239/1 und 240, jeweils Gemarkung Gräfenbuch.

Lehrberg, den 28.06.2024
gez.
Renate Hans
Erste Bürgermeisterin