Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lehrberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab im
| Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.608.400 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.673.600 € |
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Gewerbesteuer: 320 v.H. |
| 2. | Grundsteuer A: 350 v.H. (*) |
| 3. | Grundsteuer B: 270 v.H. (*) |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 900.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Lehrberg, den 09.06.2026
(*) gem. Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Marktgemeinde Lehrberg (Hebesatzung) vom 28.10.2024