Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am 8. Oktober 2023 statt. Im Zusammenhang mit diesen Wahlen müssen etliche gesetzliche Fristen und Termine beachtet werden. Diese können nicht immer zeitgerecht im monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Bekanntmachungen, die nicht termingerecht im Mitteilungsblatt abgedruckt werden können, werden im gemeindlichen Amtskasten amtlich bekannt gegeben.
Die Bevölkerung wird gebeten, auch die Bekanntmachungen im Amtskasten in den nächsten Monaten zu beachten.