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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

des Schulverbandes Mittelschule Lehrberg für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes -BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  — mit 607.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  — mit 318.100 €

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 527.800 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

  2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die massgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 193 Verbandsschüler festgesetzt.

  3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.735 € festgesetzt.

  4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Lehrberg, den 31.07.2024

Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO liegt die Haushaltssatzung, samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, im Rathaus Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg, zur Einsichtnahme aus.