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Mitteilungsblatt Markt Lehrberg
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundes-Staats- und Kreisstraßen

Grundsätzlich ist es so, dass bei Bäumen die Verkehrssicherungspflicht beim je- weiligen Grundstücksbesitzer liegt. Das bedeutet, dass dieser dafür Sorge tragen muss, dass durch seine Bäume keine Gefahren ausgehen. Diese sind beispiels- weise durch herabhängende oder abgeknickte Zweige, überhängende und abge- storbene Äste oder Baumteile oder abgestorbene Bäume gegeben. Um Gefahren zu vermeiden, ist es also notwendig, regelmäßig seine Bäume auf Verkehrssi- cherheit zu prüfen.

Bei regelmäßigen Streckenkontrollen der Bundes- Staats- und Kreisstraßen wurde vom staatlichen Bauamt Ansbach festgestellt, dass viele Gemeinde- und Privat- waldbesitzer dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Um bei zukünftigen Unwetterereignissen bereits im Vorfeld Gefahren abzuwenden, bittet das staatliche Bauamt Ansbach alle Waldbesitzer, deren Grundstücke an Straßen angrenzen, die Standsicherheit ihrer Bäume zu überprüfen. Abgestor- bene Bäume sind möglichst rasch zu beseitigen.

Durch Ihre Mithilfe können Unfälle und andere Schäden bereits im Vorfeld vermieden werden.

Herzlichen Dank!

Ihr Staatliches Bauamt Ansbach