Schlussrate
für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung
Der Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) der Gemeinde Motten wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2017 festgelegt.
Danach werden 60% der umlagefähigen Kosten über Beiträge und 40% Gebühren refinanziert.
Zur Deckung der Kosten für die Erneuerungs- und Verbesserungsarbeiten in der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Motten wurden von den Grundstückseigentümern
am 01.08.2018, 01.04.2019 und 15.02.2021 bereits Vorauszahlungen erhoben.
Die Verwaltung erstellt derzeit einen Bescheid über die Schlussrate und wird diese zeitnah versenden. Die vorgenannte Erneuerungs- und Verbesserungssatzung kann
unter https://www.motten.de/rathaus/satzungen--verordnungen online eingesehen werden.