Amt für Bodenmanagement Büdingen HESSEN
-Flurbereinigungsbehörde-
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. (0611) 535-0, Fax 80611) 327605-111
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbq.hessen.de
Büdingen, den 23. 1 0.2023
Gz.: Z-BD-05 -23 -20-0 1 -8-0004#005
Az.: UF 2320
Ladung zum Anhörungstermin über die Wertermittlungsergebnisse
lm Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K939, Main-Kinzig-Kreis, findet der Anörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse derWertermittlung Grundstücke gemäß 32§ Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) vom 16. Mäz 1976 (BGBI. I S.546) in der derzeit
geltenden Fassung am
Donnerstag, den 07.12.2023 um 09.00 Uhr
im großen Saal im Bürgerhaus Oberzell, Sinntalstraße 26,
in 36391 Sinntal-Oberzell
statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.
Zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung liegen die Nachweise der Wertermittlung
von Montag, 04.12.2023 bis Mittwoch, 06.12.2023
im kleinen Saal l.OG im Bürgerhaus Oberzell, Sinntalstraße 26,
36391 Sinntal-Oberzell
von 09.00-12.00 Uhr und 13.00-14.30 Uhr
zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Jeder Teilnehmende erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten
Bestandes und ein erläuterndes Merkblatt per Post, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmenden werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (z.B. Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können im Anhörungstermin am 07.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagemen tBüdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen zu erheben.
Beteiligte, die an den oben Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Eine Vollmachtsvorlage ist im lnternet unter https://hvbq.hessen.de/UF2320 verfügbar oder kostenlos bei der Flurbereinigungsbehörde erhältlich.
genannten
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
ln dem Anhörungstermin am 07.12.2023 werden auch Ausführungen über die weitere Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke sowie Erläuterungen zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan gemacht.
Sollten darüber hinaus bei lhnen Fragen bestehen, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Höfler (Tel.: (0611) 535-7352, E-Mail: ingo.hoefler@hvbo.hessen.de) wenden.
Die Ladung zum Anhörungstermin am 07.12.2023 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Sinntal und in den angrenzenden Städten
Bad Brückenau und Schlüchtern sowie in den Gemeinden
Kalbach, Motten, Obersinn und Zeitlofs öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im lnternet unter
https://hvbo.hessen.de/UF2320 abrufbar.