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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 12/2024
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 24.09.2024

1.Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermittel gemäß der Gigabitrichtlinie 2.0

Beschluss: Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Gigabitausbau im Rahmen des Gigabitförderverfahrens der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern (Kofinanzierung) voranzutreiben und dabei ein unterstützendes Ingenieurbüro im notwendigen Umfang zu beauftragen. Sowohl beim angestrebten Infrastrukturausbau, als auch bei der zweckmäßigen Beratung und Fachplanung, sollen verfügbare Förderprogramme optimal genutzt werden.Der Gemeinderat beschließt einen Förderantrag in vorläufiger Höhe gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes zu stellen und wählt hierbei das Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Provider plant, baut und betreibt).Nach Eingang des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe erfolgt der Einstieg ins Auswahlverfahren. Als vorläufiges Erschließungsgebiet werden alle grundsätzlich förderfähigen Adressen im Gemeindegebiet festgelegt (Karte als Anlage zum Beschluss).Der Gemeinderat ist über die Entwicklung des Gigabitausbaus auf dem Laufenden zu halten. Als nächster Meilenstein ist dem Gremium das Ergebnis des Auswahlverfahrens zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmung Ja: 9 Nein: 0

2.Caritas-Förderantrag für das Jahr 2025

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Caritasverband f.d. Landkreis Bad Kissingen, für das Haushaltsjahr 2025, mit einem Förderbeitrag in Höhe von 853,00€ zu unterstützen.

Abstimmung Ja: 9 Nein: 0

3.Baurecht

3.1.Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 500“

-Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen-

A)Beschluss BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

1.Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Bauleitplanung vom 07.08.2024

Das Sachgebiet Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:Die mitgeteilten Stellungnahmen der aufgelisteten Fachstellen des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die Fachstellen Städtebau, Immissionsschutz, Naturschutz und Gesundheitsamt haben Einverständnis bekundet. Die Stellungnahmen der Fachstellen Brandschutz und Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft werden durch separate Beschlussfassung vom Gemeinderat behandelt und abgewogen. Auf die entsprechende Abwägung der Stellungnahmen wird verwiesen.Eine weitere Abwägung der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 9:0

2.Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, fachkundige stelle für Wasserwirtschaft vom 23.07.2024

Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:Der Verweis auf die Stellungnahme vom 09.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.Die zitierte Stellungnahme stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Der Stellungnahme wurde in seinen Einzelpunkten (hier zu Niederschlagswasser, Dachbegrünung, Bodenschutzrechtlichen Belangen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) durch teilweise Ergänzung der Bebauungsplanunterlagen entsprochen. Das Abwägungsergebnis wurde der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen. Da keine weiteren Bemerkungen durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft veranlasst sind, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

Abstimmung: 9:0

3.Stellungnahme Kreisbrandinspektion Bad Kissingen vom 11.07.2024

Die KBI Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme vom 30.03.2024 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Den zitierten Belangen des aktiven Brandschutzes konnte im Rahmen der Abwägung vom Gemeinderat entsprochen werden. Das Abwägungsergebnis wurde der KBI zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen. Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

Abstimmung: 9:0

4.Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 30.07.2024

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest: Der Verweis auf die Stellungnahme vom 02.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.Die zitierte Stellungnahme stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Wie bereits beschlossen, wird der derzeitige Bewirtschafter der Fläche durch die Gemeinde Motten über den zeitnahen Flächenverlust informiert. Das Abwägungsergebnis wurde dem AELF zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen. Da keine weiteren Anmerkungen durch das AELF veranlasst sind, ist keine neue oder zusätzliche Abwägung der Stellungnahme erforderlich.

Abstimmung: 9:0

5.Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 05.08.2024

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:Die grundsätzliche Zustimmung zur Einbeziehungssatzung nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Im Planentwurf der Einbeziehungssatzung wird unter §4, Nr. 7 bereits auf das zu erwartende Auftreten von Emissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und deren Duldung hingewiesen.Der Grundstückseigentümer bzw. Bauherr wird von der Gemeinde Motten darauf hingewiesen, dass ein ausreichend bemessener Abstand zur anliegenden landwirtschaftlichen Fläche eingehalten werden soll. Die gesetzlich geregelten Grenzabstände für Bepflanzungen sind zu beachten.

Abstimmung: 9:0

6.Stellungnahme Osthessennetz gmbh vom 11.07.2024

Die OsthessenNetz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest: Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme vom 25.03.2024 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Wie bereits beschlossen, wird der Bauherr/Grundstückseigentümer darüber informiert, sich rechtzeitig vor Beginn der Bebauung des Grundstückes, mit sämtlichen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen und u. a. die ggf. notwendigen Maßnahmen für die Leitungssicherung und eine Grundstücksversorgung abschließend zu klären.Das Abwägungsergebnis wurde der OsthessenNetz GmbH zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen. Eine weitere Abwägung der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Abstimmung 9:0

3.2.Aufstellung der Einbeziehungssatzung "FlNr 500" Satzungsbeschluss

Beschluss:Der Gemeinderat der Gemeinde Motten beschließt die Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 500“, in der Fassung vom 17.09.2024, als Satzung.Die Begründung zur Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 500“, in der Fassung vom 17.09.2024, wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.

Abstimmung Ja: 9 Nein: 0

4.Bekanntgabe von Vergaben

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung Motten hat seit der letzten Gemeinderatsitzung folgende Aufträge vergeben:

• Herstellen eines Regen- und Sonnenschutzes für den Kindergarten in Kothen an die Firma Belz und Lehmann GmbH zum Angebotspreis von 8.375,47€ netto.

• Sanierung der Spielhäuschen am Kindergarten in Kothen an die Firma Belz und Lehmann GmbH zum Angebotspreis von 2.679,69€ netto.

5.Informationen und Bekanntgaben

Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat darüber, dass die Termine für die Bürgerversammlungen 2024 abschließend festgelegt wurden:

1. Bürgerversammlung Motten: 04.11.2024

2. Bürgerversammlung Speicherz: 14.11.2024

3. Bürgerversammlung Kothen: 18.11.2024

Die Sitzung des Gemeinderats für den Monat November findet am 05.11.2024 statt.

6.Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024 zu vertagen.

Abstimmung Ja: 9 Nein: 0