1.Information über den Stand des Förderverfahren "Breitbandausbau in der Gemeinde Motten"
Sachverhalt: der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2024 beschlossen, die o.g. Beratungs- und Unterstützungsleistung im Rahmen der „Gigabitrichtlinie des Bundes“ an das Büro Reuther NetConsult, Lechenbühl 48, 96224 Burgkundstadt zu vergeben. Die Gigabitrichtlinie des Bundes regelt die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.Nach Beauftragung des Planungsbüros leitete dieses das Markterkundungsverfahren ein. Abschluss des Verfahrens war der 28. August 2024. Das Ergebnis sowie die weiteren Planungsschritte wurden von dem beauftragten Unternehmen vorgestellt.
2.Informationen zum Sachstand Perspektiven Josefsheim und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschluss: Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt mit dem derzeitigen Besitzer des Gebäudes Verkaufsverhandlungen aufzunehmen. Gleichzeitig soll das Planungsbüro Kircher beauftragt werden, eine Kostenschätzung für den notwendigen Umbau der Schule, als Alternative zur Ganztagsbetreuung Josefsheim zu erstellen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, für die zukünftige Nutzung des Josefsheims als Mehrgenerationenhaus mit Schaffung von Räumen für die OGTS ein Nutzungs- und Betriebskonzept zu erstellen und die Planungen hinsichtlich möglicher Förderoptionen zu prüfen.
Abstimmung Ja:10 Nein:1
3.Baurecht
3.1.Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Eisenhammer“, Gemeinde Motten, Gemarkungsbereich Kothen, Weiler Eisenhammer
A)Beschluss AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Dem örtlichen Unternehmen soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zur Betriebserweiterung geboten werden.Durch das Vorhaben besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Am Eisenhammer“ voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern. Das Vorhaben deckt sich insoweit mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Motten für den Gewerbestandort „Am Eisenhammer“. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Motten die Planung des ansässigen Unternehmens zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch. Die Gemeinde Motten beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes dem Vorhaben des Gewerbetreibenden stattzugeben und hierzu die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Eisenhammer“. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes im Anschluss an die bestehenden Gewerbegebietsflächen im Bereich des Weilers Eisenhammer. Das ca. 0,78 ha große Plangebiet beinhaltet die im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte Teilfläche das Vorhabengrundstückes Fl.Nr. 464, Gemarkung Kothen. Da die Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Zufahrt etc.) des Areals aktuell nicht gesichert ist, wird die Verwaltung beauftragt, zwischen dem Bauherrn (= Vorhabenträger) und der Gemeinde Motten den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorzubereiten, in dem der Bauwillige erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit und in der Lage ist und sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Zusätzlich sind die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen.Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren sind ebenfalls vom Bauherrn zu tragen.Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Abstimmung Ja:11 Nein:0
3.2.Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“, Gemeinde Motten, Gemeindeteil Motten A)Beschluss AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Dem örtlichen Unternehmen soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zur Betriebserweiterung geboten werden.Durch das Vorhaben besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Auweg“ voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern. Das Vorhaben deckt sich insoweit mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Motten für den Gewerbestandort „Auweg“. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Motten die Planung des ansässigen Unternehmens zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch. Die Gemeinde Motten beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes dem Vorhaben des Gewerbetreibenden stattzugeben und hierzu die Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes im Anschluss an die bestehenden Gewerbegebietsflächen „Auweg“.Das ca. 0,78 ha große Plangebiet beinhaltet die im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte Teilfläche das Vorhabengrundstückes Fl.Nr. 679, Gemarkung Motten. Da die Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Zufahrt etc.) des Areals aktuell nicht gesichert ist, wird die Verwaltung beauftragt, zwischen dem Bauherrn (= Vorhabenträger) und der Gemeinde Motten den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorzubereiten, in dem der Bauwillige erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit und in der Lage ist und sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Zusätzlich sind die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen.Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren sind ebenfalls vom Bauherrn zu tragen.Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Abstimmung Ja:11 Nein:0
4.ILE-Umsetzungsbegleitung für die Brückenauer Rhönallianz
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Motten stimmt der Ausschreibung und Einstellung einer gemeinsamen und fachlich geeigneten Umsetzungsbegleitung durch die Brückenauer Rhönallianz e.V. vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung befristet für 2 Jahre, zu. Die Stelle wird als Halbtagsstelle ausgeschrieben.
Abstimmung Ja: 11 Nein:0
5.Eröffnung einer weiteren Gruppe in der Mittagsbetreuung der Grundschule
Sachverhalt: Die erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über die Notwendigkeit der Eröffnung einer weiteren Gruppe in der Mittagsbetreuung der Grundschule Motten. In einem Gespräch mit der Schulleitung Frau Buz, wurde mitgeteilt, dass insgesamt 50 Kinder an 135 Tagen, zur Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2024/ 2025 angemeldet sind. Dies ergibt 34 Zählkinder.
Für eine Gruppe in der Mittagsbetreuung dürfen lediglich 25 Zählkinder zur Mittagsbetreuung aufgenommen werden. Da dieser Wert nun überschritten wird, ist die Eröffnung einer zweiten Gruppe ab dem Schuljahr 2024/2025 notwendig. Ein entsprechender Antrag an das Staatsministerium wurde durch den Schulaufwandsträger (Gemeinde) und die Schulleitung, bereits gestellt. Mit Bescheid vom 29.08.2024 hat die Regierung von Unterfranken die Genehmigung eines unbefristeten offenen Ganztagesangebots für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2024/2025 für die Grundschule Motten für 2 OGTS-Gruppen bewilligt. Für die offene Ganztagsschule steht mithin in diesem Schuljahr ein Budget in Höhe von insgesamt 90.657,00 € (davon ein Mitfinanzierungsanteil je Gruppe in Höhe von 7.910,00 €) zur Verfügung, das gemäß den Bestimmungen der o.g. Richtlinien einzusetzen ist. Bereits im März 2024 wurden zwei neue Tische, sowie insgesamt 12 neue Stühle im Wert von insgesamt 1.205,00 € für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Motten, durch die Gemeinde beschafft. Darüber hinaus muss noch zusätzliches Geschirr zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde durch die Verwaltung vor kurzem bestellt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 250 €.
6.Barrierefreie Erschließung Josefsheim - Zuwendung für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat darüber, dass nach Prüfung der Verwendungsnachweise die Höhe der Zuwendung für die barrierefreie Erschließung mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 14.08.2024 endgültig festgesetzt wurde. Als Zuwendung für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen aus dem Bund-Länder-Programm Teil VI Kleinere Städte und Gemeinden wurde für die Maßnahme „Neugestaltung Kirchenumfeld mit Zuwegung Altort BAI: Barrierefreier Zugang zum Gemeindehaus und Neugestaltung der Treppenanlage“ die Höhe der Zuwendung auf insgesamt 558.800 € festgesetzt. Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt (Nr. 5.1 StBauFR). Dabei ist berücksichtigt, dass mit Bescheid vom 17.03.2022 die Regierung von Unterfranken eine Nachförderung in Höhe von 99.600 € bewilligt hatte. Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 1.056.100 € sind 931.500 € endgültig förderfähig.Im Haushaltsjahr 2024 wird eine Schlussrate von insgesamt 143.800 € ausgezahlt.Mit der Bewilligung und Anweisung der Abschlusszuweisung ist das Förderverfahren abgeschlossen.
7.Höchstspannungsleitung Mecklar-Dipperz-Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung), Entscheidung der Bundesnetzagentur
Sachverhalt: Die Bundesnetzagentur hat den Trassenkorridor für den Abschnitt B zwischen Dipperz und Bergrheinfeld West festgelegt. Damit hat sie den Korridor für die gesamte Fulda-Main-Leitung von Mecklar nach Bergrheinfeld West beschlossen. In ihrer Entscheidung folgt die Bundesnetzagentur dem Vorschlag der TenneT TSO GmbH. Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Umspannwerk Dipperz. Er verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nordwestliche Richtung, bevor er der Autobahn 7 bis zum Autobahndreieck Fulda und anschließend der Autobahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Korridor Richtung Süden ab und passiert die Landesgrenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft der Trassenkorridor weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössenheim. Dort schwenkt er Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor er am Umspannwerk Bergrheinfeld West endet. Weitere Informationen zum Projekt und Kartenmaterial sind unter www.netzausbau.de/vorhaben17-b. abrufbar.
8.Birkenbrunnen - Ausbesserungsarbeiten durch den Rhönklub ZV Motten e.V.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Materialkosten für die geplanten Ausbesserungsmaßnahmen am Birkenbrunnen Motten zu übernehmen. Die Kosten von voraussichtlich 2.820,32 € (netto) werden als Zuschuss an den Rhönklub ZV Motten e.V. ausgezahlt. Eine konkrete Abrechnung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Abstimmung Ja:11 Nein:0
9.Festlegungen für die Durchführung eines Workshops mit dem Gemeinderat
Sachverhalt: Im Herbst dieses Jahres ist ein Workshop des Gemeinderates geplant. Inhalt soll u.a. sein:Ziele für die Gemeinde Motten,Erstellen einer Projektagenda,Die Arbeit des Gemeinderates mit Rechten und Pflichten. Die Durchführung ist geplant am 22./23.11.2024, freitagnachmittags bis Samstagmittag. Die Gemeinderatsmitglieder werden zur gegebenen Zeit eine Einladung dazu erhalten.Der Workshop kann In-house im Rathaus erfolgen oder als weitere Option besteht die Möglichkeit als Tagungsort Niederaula festzulegen. Hierfür entstehen Kosten für Übernachtung etc. von ca. 128 €/Zimmer. Hierzu wurde das Hotel Zum Stern in Oberaula angefragt.
Beschluss:Der Gemeinderat beschließt, den geplanten Workshop In-house durchzuführen.
Abstimmung Ja:10 Nein:1
10.Beschlussfassung über die Folierung eines Kommunalfahrzeugs
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass die Bürgermeisterin eine Firma mit der Folierung des neu angeschafften Schleppers in kommunalorange beauftragt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 1500€ (netto).
Abstimmung Ja: 2 Nein:9
11.Bekanntgabe von Vergaben
Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.08.2024 folgende Vergaben beschlossen:
1.Planungsbüro Bautechnik Kirchner, Raiffeisenstraße 4, 97714 Oerlenbach, Planungsleistung für die 3. Änderung des Bebauungsplans Auweg zum Preis von netto 10.647,12 €.
12.Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.08.2024
Sachverhalt: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2024.
Abstimmung Ja:11 Nein:0
13.Informationen und Bekanntgaben
Sachverhalt: Die erste Bürgermeisterin informiert über folgende Themen:
1. In der Georgi-Kurhalle in Bad Brückenau findet zurzeit die „Wanderausstellung Vergessene Dörfer„ statt.
2. Am 22. 09.2024 findet der Aktionstag Stadt-Land-Rad entlang des Rhön-Express Bahnradweg statt. Im Zuge dessen werden in Oberbach die Sieger des Stadtradeln geehrt.
3. Am 28.10.2024 ist die Terminabsprache der Vereine geplant.
4. Dier Bürgerversammlung für das Jahr 2024 sind vorläufig terminiert.
5. Am 16.11.2024 findet der Workshop für die Feuerwehrbedarfsplanung statt.