1.Vorstellung Tekturplanung des Wasserwerks
Sachverhalt: Frau Scholl von dem Planungsbüro PfK Ansbach stellt dem Gemeinderat die aktuellen Planungen zur Sanierung des Wasserwerks der Gemeinde Motten vor. Die Kostenberechnung hat sich gegenüber der letzten Kostenschätzung von 1.561.487,93 € auf 1.865.138,65 € erhöht. Frau Scholl erläutert die Gründe für die Erhöhung.
2.Sanierung der Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung zu Beantragung von Fördermittel nach der RZWas
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt bei der zuständigen Förderstelle einen Antrag gem. RZWas 21 zur Förderung der Verbesserung der Wasserversorgung (Sanierung des Wasserwerks) zu stellen.
Abstimmung Ja:10 Nein:0
3.Festsetzung der Grundsteuerhebesätze; hier: Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025
Beschluss: Die Gemeinde Motten erlässt folgende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Motten (Hebesatzsatzung) vom 08.10.2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 796) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom
16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Motten folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 430 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 230 v. H.
3. Gewerbesteuer 320 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmung Ja:10 Nein:0
4.Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung
Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Motten vom 11.05.2020, zuletzt geändert am 22.04.2024 zu ändern.Der §23 Abs. 2 S. 2 wird wie folgt geändert: Regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag.
Der §35 Abs. 3 – 4 erhält folgende Neufassung:
(3) 1Niederschriften über öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen können den Gemeinderatsmitgliedern elektronisch zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden die Niederschriften als nicht veränderbare Dokumente über das Ratsinformationssystem übermittelt.
(4) Der Absatz 1 gilt auch für Niederschriften früherer Wahlzeiten.
Abstimmung Ja:10 Nein:0
5.Bekanntgabe der Stellungnahme des LRA Bad Kissingen zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Motten
Sachverhalt:Die Erste Bürgermeisterin gibt dem Gemeinderat die Stellungnahme des Landratsamt Bad Kissingen zur Haushaltssatzung der Gemeinde Motten bekannt.
6.Information über die Eingabe der Freiwilligen Feuerwehr Motten/Kothen zur Beschaffung von gefütterten Innenwesten
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 09.09.2024 haben die Feuerwehren der Ortsteile Motten und Kothen angefragt, warum die Beschaffung von gefütterten Innenwesten für die Feuerwehren abgelehnt. In der Sitzung sollen die Gründe dargestellt werden. Der Gemeinderat hält an der derzeit bestehenden Beschlussfassung fest. Eine neuerliche Diskussion über den Sachverhalt ist nicht beabsichtigt.
7.Bekanntgabe von Vergaben
Sachverhalt: Seit der letzten Gemeinderatsitzung wurden keine Aufträge vergeben.
8.Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024
Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024.
Abstimmung Ja:10 Nein:0
9.Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024
Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024.
Abstimmung Ja: 10 Nein: 0
10.Informationen und Bekanntgaben
Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat, dass das Tierheim in Gelnhausen den Fundtiervertrag mit der Gemeinde gekündigt hat. Der aktuelle Vertrag läuft somit zum 31.12.2024 aus.
Die Erste Bürgermeisterin Informiert den Gemeinderat darüber, dass Frau Sabrina Heberlein durch die Gemeinde in das Entscheidungsgremium der Brückenauer Rhönallianz entsandt wurde.
Die ausführlichen Protokolle können in der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.