1. Konzepterstellung und Beantragung von Fördermitteln aus der neuen Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern - Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (GutePflegeFöR)
Sachverhalt: Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen eine pflegerische Versorgung für den Einzelnen im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen. Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden die Entwicklung ihrer Sozialräume in einer Weise vorantreiben, die genau dies ermöglicht.
Die Vorstellung der Förderrichtlinie und ein Erfahrungsbericht auf Landkreisebene erfolgt durch Cordula Kuhlmann, Leitung Regionalentwicklung/Regionalmanagement im Landratsamt Bad Kissingen.
Erfahrungsbericht GutePflege-Kommunal aus der Allianz Fränkisches Saaletal – GutePflege-Lotsin Nicole Bühner