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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 12/2025
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2025

1.

Informationen und Beratung über ein mögliches Nutzungskonzept für das Josefsheim Motten

Sachverhalt: In der öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 wurden durch das Planungsbüro Richter, Hartstraße 6, Bad Brückenau mögliche Nutzungskonzepte für die Immobilien vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde von Frau Kuhlmann vom Regionalmanagement des Landratsamt Bad Kissingen Fördermöglichkeiten für den Umbau des Josefsheim dargestellt. Hierbei geht sie auch noch einmal auf die Möglichkeit ein, einen Betreiberverein zu gründen, der dann maßgeblich das Nutzungskonzept umsetzt und den laufenden Betrieb organisiert.

Innerhalb des Gemeinderats besteht ein Konsens darüber, dass in der unteren Etage die Mensa für die OGTS eingerichtet werden soll. Des Weiteren sollen in diesem Bereich Seniorenveranstaltungen stattfinden können. Auch eine erweiterte multifunktionale Nutzung wäre denkbar. Der obere Bereich soll für die örtliche Jugend- und Vereinsarbeit bereitgestellt werden. Herr Richter vom Architektenbüro Richter stellt den bisherigen Planungsstand vor. Im unteren Bereich sollen neben der Mensa auch die Bücherei und ein weiterer Raum für Veranstaltungen eingerichtet werden. Dieser zusätzliche Raum soll u.a. für die Seniorentreffen zur Verfügung gestellt werden. Auch andere Nutzung wäre möglich. Im Oberen Bereich könnte neben der Nutzung durch verschiedene Vereine auch eine schulische Nutzung angeboten werden. Die Räume wären auch geeignet, um Veranstaltungen bis zu ca. 100 Personen Platz zu bieten.

An die Vorstellung des Planungsstandes schließt sich eine Diskussion des Gemeinderats an. Verschiedene Änderungsvorschläge werden besprochen. Insgesamt besteht aber Einigkeit, dass das vorgestellte Konzept schlüssig ist. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung die Förderfähigkeit prüfen lässt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Gemeinderat dann umgehend mitgeteilt.

2.

Sachstand über die beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme der Kindergärten Motten und Kothen

Sachverhalt: In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Motten verschiedene Maßnahmen beschlossen um einen reibungslosen Übergang der Betriebsführung der beiden Kindergärten in Motten und Kothen zum 01.01.2026 in Kommunale Trägerschaft sicherzustellen. Im Zuge der Überleitung werden alle Mitarbeitenden der Kindergärten durch die Gemeinde übernommen. Für Anfang November sind Gespräche mit allen Beschäftigend der Kindergärten geplant. Hier sollen den Beschäftigten die Maßnahmen für die Überleitung in das neue Arbeitsverhältnis erläutert werden. Mit der Übernahme der Kindergärten werden zusätzliche Aufgaben auf die Gemeindeverwaltung zukommen. Um diese Mehrbelastung abfangen zu können, soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens aber ab dem 01.01.2026 eine weitere Verwaltungskraft in Teilzeit eingestellt werden. Die entsprechende Stellenausschreibung wurde bereits veröffentlicht. Die zusätzlichen Aufgaben bis zum Betriebsübergang werden durch die Ableistung von Überstunden abgefangen. Eine entsprechende Anordnung erging an alle Mitarbeitenden der Verwaltung. Die beiden Kindergärten werden an das IT-Netz der Gemeinde angeschlossen. Die notwendigen Maßnahmen zur Integration der Kindergärten insbesondere die Beschaffung von erforderlicher Hard- und Software wurde beauftragt.

Die Konten der Kindergärten weißen derzeit folgende Kontostände aus:

Kindergarten Motten; Girokonto:

106.767,63€

Kindergarten Motten; Festgeld:

30.529,96€

Kindergarten Kothen; Girokonto:

19.647,37€

Da sich die Kindergärten aus Fördermittel des Landes sowie einen Betriebskostenzuschuss der Kommune und Elternbeiträge finanzieren, sind bestehenden Finanzmittel zweckgebunden und müssen der Gemeinde zur Sicherung der Weiterführung der Kindergärten übertragen werden. Insofern sind die Konten der Kindergärten mit Übernahme am 01.01.2026 an die Gemeinde zu übertragen.

Aufgrund der noch ausstehenden laufenden Kosten wird sich der Kontostand der Kindergärten bis zur Übernahme am 01.01.026 noch verändern. Während beim Kindergarten Motten die Kontostände positiv bleiben dürften rechnet die Verwaltung beim Kindergarten Kothen mit einem Defizit in Höhe von ca. 30.000€.

3.

Beratung über das Konzept und die Beantragung von Fördermitteln aus der neuen Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern

Sachverhalt: Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen eine pflegerische Versorgung für den Einzelnen im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen. Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden die Entwicklung ihrer Sozialräume in einer Weise vorantreiben, die genau dies ermöglicht.

Frau Böhm informiert alle Gemeinderäte über das am 07.10.2025, in der gemeinsamen Gemeinderatssitzung der Mitglieder der Brückenauer Rhönallianz, vorgestellte Konzept „GutePflege“. Es wird vereinbart, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über die Teilnahme am „Projekt GutePflege“ erfolgen soll.

4.

Beschlussfassung über den Förderantrag des Caritasverbandes f.d. Landkreis Bad Kissingen

Sachverhalt: Mit Schreiben vom 15.07.2025 hat der Caritasverband f.d. Landkreis Bad Kissingen

einen Förderantrag für das Haushaltsjahr 2026 bei der Gemeinde eingereicht. Im Antrag bitten Sie um einen Förderbeitrag in Höhe von 0,50€ je Einwohner. Die Gemeinde Motten hatte zum Stichtag 01.07.2025 eine Einwohnerzahl von 1707 Einwohner. Dies würde einen Förderbetrag in Höhe von 853,5€ ergeben. In der Vergangenheit hat die Gemeinde dem Förderantrag des Caritasverband f.d. Landkreis Bad Kissingen stattgegeben.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Förderantrag des Caritasverbades f.d. Landkreis B Kissingen stattzugeben und gewährt einen Förderbeitrag in Höhe von 853,50€.

Abstimmung:

Ja:

8

Nein:

3

5.

Beschluss über die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung);

Sachverhalt: Mit der Novelle der bayerischen Bauordnung durch das sog. erste bayerische Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 01.10.2025 aufgehoben. Künftig wird die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen nur noch durch kommunale Satzungen geregelt, d. h., die Kommune entscheidet, ob in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht herrschen soll oder nicht. Bei der Entscheidung der Kommune zugunsten der Einführung einer Stellplatzpflicht ist sie allerdings nicht vollständig frei, sondern die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird durch den Landesgesetzgeber auf ein Maximum begrenzt, das sich nach der Garagen- und der Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern (GaStellV) richtet. Diese Neuregelung tritt ab dem 01.10.2025 in Kraft.

Aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzungen behalten nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO n.F. ihre Gültigkeit, wenn sie die in der ab 01.10.2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten.

Mit Rundschreiben vom 14.04.2025 haben der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag ein Satzungsmuster für die Einführung der kommunalen Stellplatzpflicht an die Städte und Gemeinden gegeben. Da dieses auf die neuesten gesetzlichen Grundlagen abstellt, wird seitens der Verwaltung empfohlen, mit dem Erlass einer neuen, dem Satzungsmuster stark angelehnten Satzung der neuen Rechtslage Rechnung zu tragen und aus Gründen der Rechtssicherheit dem Muster zu folgen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, Der dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung)“ für die Gemeinde Motten zuzustimmen.

Abstimmung:

Ja:

11

Nein:

0

6.

Bauanträge

6.1.

Neubau eines Einfamilienhauses FlNr.: 1076/1 Gemarkung Motten, Frühlingstraße 4

Sachverhalt: Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit drei Stellplätzen. Das Baugrundstück befindet sich Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans am Knorrs.

Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht in vollem Umfang entspricht ist diesem ein Antrag auf Befreiung beigefügt.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag, nebst den Befreiungen, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit drei Stellplätzen auf den Flurstücken 1076/1 Gemarkung Motten, Frühlingstraße 4.

Abstimmung:

Ja:

11

Nein:

0

6.2.

Wohnhausumbau mit Doppelgarage FlNr.: 22/1 Gemarkung Speicherz, Schulstraße 26

Sachverhalt: Beantragt wird der Umbau des bestehenden Wohnhauses sowie der Neubau einer Doppelgarage auf den FlNr. 22/1 Gemarkung Speicherz.Neben der Stellfläche für mindestens zwei Pkw bietet die geplante Maßnahme noch zusätzlichen Stauraum.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zum Wohnhausumbau mit Neubau einer Doppelgarage auf den Flurstücken 22/1 Gemarkung Speicherz, Schulstraße 26.

Abstimmung:

Ja:

10

Nein:

0

Abstimmungsbemerkung: Ein GR-Mitglied ist aufgrund eigenen Beteiligungvon der Diskussion und Beschlussfassung ausgeschlossen.

7.

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2025

Sachverhalt: Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2025 zu.

Abstimmung:

Ja:

11

Nein:

0

8.

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2025

Sachverhalt: Das Protokoll der Sitzung wurde noch nicht fertiggestellt, der Tagesordnungspunkt wird daher auf die nächste Sitzung verschoben.