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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 2/2025
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 03.12.2024

1.Sachstandsbericht zu den Maßnahmen im Bereich der St2790 Sachverhalt

Nach der Resolution der Gemeinde Motten zur Situation im Bereich der St2790 zwischen Motten und Kothen gibt die Polizeiinspektion Bad Kissingen einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen. Beteiligt waren daneben auch Vertreter der Unteren Straßenverkehrsbehörde Bad Kissingen, das Staatliche Bauamt Schweinfurt und die Unfallkommission im Landkreis Bad Kissingen. Insbesondere der grenzübergreifende Kontrolltag soll auch im Folgejahr wiederholt werden. Die Gemeinde Motten bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung.

2.Bauanträge

2.1.Erweiterung eines Nebengebäudes mit Anbau Carport, FlNr. 11/2, Gemarkung Motten, Gartenstraße 11

Sachverhalt: Mit Antrag vom 16.10.2024 eingegangen am 14.11.2024 beim Landratsamt Bad Kissingen, beantragt der Eigentümer des Fl.St 11/2 Gemarkung Motten die Erweiterung eines Nebengebäudes mit Anbau und Carport.

Grundsätzlich sind gem. Art. 57 Abs 1Nr. 1b BayBO Garagen einschließlich der überdachten Stellplätze im Sinne des Art 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m² als verfahrensfreie Bauvorhaben anzusehen. Der Abstellraum für Gartengeräte sowie der Unterstellplatz können unter Art. 57 Abs2 Nr. 1a BayBO subsumiert werden und wären somit bei einer Raumgröße von bis zu 75 m³ ebenfalls als verfahrensfreie Bauvorhaben an zu sehen.

Da die einzelnen Bauvorhaben jedoch durch eine verbundene Bauweise verschmelzen und das bauliche Maß im Sinne des Art 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO überschritten wird, ist das Bauvorhaben in seiner Gesamtheit zu betrachten und wird zu einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Gartenstraße 11, FlSt. 11/2 Gemarkung Motten.

Abstimmung: Ja: 11 Nein: 0

2.2.Neubau eines Einfamilienhauses und Garage FlNr. 1076/3 u. 1076/22 Gemarkung Motten, Frühlingstraße 8

Sachverhalt: Beantragt wird der Bau eines Einfamilienhauses mit Garage. Es soll das Raumkonzept Wohnen auf zwei Ebenen verwirklicht werden. Die Flurstücke unterliegen dem Bebauungsplan „Am Knorrs“, um dieses Raumkonzept umsetzen zu können bedarf es jedoch folgender Befreiungen des Bebauungsplans.

Maß der baulichen Nutzung, Traufhöhe

Zulässig:

begseits max. 3,00 m talseits max. 6,50 m

Geplant:

begseits 5,21 m talseits max. 7,37 m

Bauweise und Gebäudegestaltung

Zulässig:

begseits max 1 Geschoss talseits max. 2 Geschosse

Geplant:

begseits 2 Geschosse talseits. 3 Geschosse

Bauweise und Gebäudegestaltung

Zulässig:

Dachneigung 30 – 45°

Geplant:

Dachneigung 20°

Geländeverlauf

Zulässig:

Obergrenze für Veränderungen des natürlichen Geländes 1,20m

Geplant:

Eine Überschreitung der Obergrenze

Nebenanlagen

Zulässig:

keine Flachdächer bei Garagen und Nebengebäuden

Geplant:

Garage mit Flachdach

Diese Befreiungen werden schon aufgrund der Topografie der Grundstücke nötig. Der Höhenunterschied liegt bei bis zu 14 m. Um nun die Steigung der Zufahrt gemäß der zulässigen Steigung zu ermöglichen, wurde das Baufenster mittig der Grundstücke gewählt. Ebenso kann somit die Eingangstür im Gartenbereich eben gestaltet werden, um das Gelände im hinteren Bereich nutzen zu können. Ebenso ist dadurch ermöglicht, die Terrasse auf der Garage zu verwirklichen, dies hat den Vorteil, dass weniger Fläche versiegelt wird. Auch der schmale Schnitt der Grundstücke macht es erforderlich und zweckmäßig, hier die Fläche so zu nutzen, dass hier ein Vollgeschoss mehr entsteht wie im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen. Das hat zur Folge, dass die Traufhöhe ebenfalls überschritten wird.

Im Gegensatz zu den bereist bebauten Grundstücken ist bei diesen Grundstücken ein durchaus anderes Maß der baulichen Nutzung sowie eine geänderte Bauweise sowie Gestaltung notwendig und erforderlich. Weiter wird aus gestalterischen Gründen noch eine abweichende Farbwahl bei der Dacheindeckung beantragt.

Dacheindeckung

Zulässig:

rot oder rotbraun Dacheindeckung

Geplant:

Dacheindeckung in anthrazit

Auch diese ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da dieser Farbton bereits mehrfach genehmigt wurde. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und insbesondere dem bereits genehmigten Großprojekt auf dem Nachbargrundstück fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung durchaus in die Umgebung ein.Somit wird empfohlen, dem Bauherrn das gemeindliche Einvernehmen nebst Befreiungen zu erteilen.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Frühlingstraße 8, FlSt. 1076/3 u. 1076/22 Gemarkung Motten einschließlich der beantragten Befreiungen vom „Bebauungsplan Am Knorrs“.

Abstimmung: Ja: 11 Nein:0

2.3. Neubau eines Heizraumes FlSt 473/4 Gemarkung Kothen, Eisenhammer 5

Sachverhalt: Beantragt wird der Neubau eines Heizraums auf dem oben benannten Flurstück.

Das Vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren im Sinne des Art 58 Abs.1 BayBO beantragt. Das Flurstück unterliegt dem Bebauungsplan „Am Eisenhammer“. Das geplante Gebäude erfüllt die bauplanungsrechtlichen Anforderungen des Bebauungsplans, somit kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren gewährt werden.

Der Bauherr und der Entwurfsverfasser sind allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für das Genehmigungsfreistellungsverfahren gegeben sind und alle für das Bauvorhaben maßgeblichen Vorschriften eingehalten werden.

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Baupläne.

3. Bekanntgabe von Vergaben

Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über die Auftragsvergabe zum Erwerb des Vialytics Straßenmanagementsystems zu einem Jahresbeitrag laut Angebot von 5.217,87€ brutto. Der Vertrag läuft über drei Jahre. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 15.653,61€.

4. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2024

Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2024

Abstimmung: Ja: 10 Nein: 0

5. Informationen und Bekanntgaben

Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat darüber, dass sich im Ortsteil Kothen eine Interessengruppe zusammengeschlossen hat, mit dem Ziel das Pöde, ein historisches innerörtliches Wegenetz, zu sanieren. Zu diesem Zweck sollen über das Regionalbudget der Brückenauer Rhönallianz Fördermittel beantragt werden. Im Falle einer Förderung würde sich die Gemeinde an diesem Projekt beteiligen.