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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 2/2026
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025

1.

Beratung und Beschlussfassung für den Abschluss des Betriebsüberlassungsvertrags für die Kindergärten in Motten und Kothen

Sachverhalt:

Im Zuge der Betriebsübergabe der Kindergärten in Motten und Kothen wurde durch die Verwaltung ein Entwurf eines Betriebsüberlassungsvertrags entwickelt. In ihm werden insbesondere die reibungslose Übergabe der erforderlichen Unterlagen von den Kirchenstiftungen Motten und Kothen an die Gemeindeverwaltung sowie die Übertragung der zweckgebundenen Finanzmittel an die Gemeindeverwaltung geregelt. Im Gegenzug sichert die Gemeinde der Kirchenverwaltung die Übernahme des bestehenden Defizits des Kindergartens Kothen zu. Der Entwurf des Betriebsüberlassungsvertrags wurde dem Gemeinderat in Vorfeld zur Einsicht zur Verfügung gestellt. In der Sitzung am 11.11.2025 soll über den Inhalt des Betriebsüberlassungsvertrags diskutiert werden. Im Anschluss daran soll die Bürgermeisterin ermächtigt werden mit den kath. Kirchenstiftungen Motten und Kothen die Betriebsüberlassungsverträge für die Kindergärten in Motten und Kothen abzuschließen.Die Verwaltung schlägt vor, den Entwürfen der Betriebsüberlassungsverträgen zuzustimmen und die Erste Bürgermeisterin zu ermächtigen mit den kath. Kirchenstiftungen Motten und Kothen die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten beschließt den Entwürfen der Betriebsüberlassungsverträgen für die Übernahme der Betriebsführung der Kindergärten Motten und Kothen zuzustimmen und die Erste Bürgermeisterin zu ermächtigen mit den beiden kath. Kirchstiftungen die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

2.

Beantragung von Fördermitteln aus der neuen Förderrichtlinie "Gute Pflege in Bayern" in Kooperation mit den Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz

Sachverhalt:

Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen eine pflegerische Versorgung für den Einzelnen im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen. Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden, die Entwicklung ihrer Sozialräume in einer Weise voranzutreiben, die genau dies ermöglicht. Zur weiteren Begründung wird auf die gemeinsame Sitzung der Marktgemeinderäte am 07.10.2025 in Bad Brückenau verwiesen, in welcher die Vorstellung der Förderrichtlinie und ein Erfahrungsbericht auf Landkreisebene durch Cordula Kuhlmann, Leitung Regionalentwicklung/Regionalmanagement im Landratsamt Bad Kissingen, erfolgte. Hier wurde den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, alle offenen Fragen und Anmerkungen zu klären.Zusätzlich wurde das Thema in der Gemeinderatssitzung am 14.10.2025 erörtert.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt Fördermittel aus der neuen Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern“ in Kooperation mit den Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz zu beantragen.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

3.

Festlegung der Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer der Kommunalwahlen 2026

Sachverhalt:

Die Gemeinde ist in der Festlegung der Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer grundsätzlich frei. Das Erfrischungsgeld sollte sich am zu erwartenden Aufwand für die Wahl orientieren. Die Verwaltung erachtet, in Rücksprache mit der 1. Bürgermeisterin, eine einheitliche Entschädigung der Wahlhelfer in Höhe von 50,00 € pro Einsatztag, als angemessen. Eine Anfrage der Gemeinde Motten am 30.10.2025 bei den Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz hat ergeben, dass unter anderem der Markt Wildflecken und die Verwaltungsgemeinschaft die Ansicht der Gemeinde Motten teilt und entsprechend verfahren wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für die Kommunalwahl am 08.03.2026 eine einheitliche Entschädigung der Wahlhelfer (Erfrischungsgeld) in Höhe von 50,00 € pro Einsatztag auszuzahlen.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

4.

Bildung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2026

Sachverhalt:

Für die Kommunalwahl 2026 sind die Wahlbezirke festzulegen.

Für die Ortsteile Motten, Kothen und Speicherz soll je ein Urnen Wahlbezirk eingerichtet werden.

Weiterhin soll aufgrund der steigenden Anzahl von Briefwählern, wieder zwei Briefwahlbezirke gebildet werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass je ein Wahlbezirk in den Ortsteilen Motten, Kothen und Speicherz eingerichtet wird. Weiterhin sollen zwei Briefwahlbezirke gebildet werden.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

5.

Anträge und Anliegen aus den Bürgerversammlungen 2025

Sachverhalt:

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt in einer der nachfolgenden Sitzungen zu behandeln.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

6.

Feststellung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020

Sachverhalt:

Im Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 bis 2020 wurde unter 4.2.2 Jahresrechnung 2020 – Rechenschaftsbericht und Feststellung und Entlastung folgende Feststellung gemacht.Im Gemeinderatsbeschluss vom 02.08.2021 zur Feststellung der Jahresrechnung 2020 heißt es: „Die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.742.225,56€ und im Vermögenshaushalt mit 3.584.849.88€ ab.“Die Beträge entsprechen denen des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2020 vom 30.06.2021. Dier Zahlen auf Seite 2 des Rechenschaftsberichtes weichen jedoch von den Zahlen in der CIP-Kommunal erstellten Jahresrechnung 2020 ab.Nach der aus CIP-Kommunal ausgedruckten „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 betragen die bereinigten Solleinnahmen im Verwaltungshaushalt jeweils 3.515.242.79€ und im Vermögenshaushalt 3.806.358.87€.Maßgebend sind die über CIP-Kommunal ermittelten Zahlen.Die Jahresrechnung 2020 ist unter Zugrundelegung der richtigen Beträge erneut vom Gemeinderat festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.Die Jahresrechnung 2020 wurde am 30.06.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats Motten geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung werden auch die im gleichen Haushaltsjahr angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt, soweit sie erheblich waren und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt war. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben waren Bestandteil der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses. Die Jahresrechnung schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 3.515.242.79€ und im Vermögenshaushalt mit 3.806.358.87€ ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art 102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

7.

Entlastung der Ersten Bürgermeisterin zur Jahresrechnung 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Ersten Bürgermeisterin, als Leiterin der Gemeindeverwaltung, die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 gemäß Art 102 Abs 3 GO.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

8.

Beschlussfassung über die Korrektur des Haushaltsplans 2025

Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung Motten hat den in der Sitzung vom 11.03.2025 beschlossenen Haushaltsplan der Kommunalaufsicht des Landkreises Bad Kissingen im April 2025 zur Prüfung vorgelegt. Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, das bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und insbesondere bei der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sowie bei der Zuführung der Sonderrücklage Fehler bei der Festlegung der Ansätze erfolgt sind. Diese Fehler wurden zwischenzeitlich behoben. Folgende Ansätze wurden neu gebildet.Bei der Entnahme aus der Rücklage zum Ausgleich des Vermögens- und Verwaltungshaushaltes:

9101.3100

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage —  813.799€

9161.2800

Zuführung vom VmHH —  393.657€

9161.9000

Zuführung an VwHH  — 393.657€

Bei der Zuführung zur Sonderrücklage Wasser vom Verwaltungshaushalt über den Vermögenshaushalt:

8150.3031

Zuführung vom VwHH SR Wasser  — 56.130€

8150.8630

Zuführung zum VmHH SR Wasser —  56.130€

8150.9130

Zuführung an SR Wasser  — 56.130€

Darüber hinaus wurden alle Ansätze im Vermögenshaushalt gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung nahezu unverändert gelassen. Im Vermögenshaushalt wurden alle Haushaltsstellen auf 0 gesetzt, bei denen Absehbar war, dass im Haushaltsjahr 2025 keine Zahlungen zu leisten sind. Die entsprechenden Ansätze wurden in der mittelfristigen Finanzplanung in das Folgejahr verschoben. Daneben wurden vereinzelt Haushaltsansätze reduziert, weil erkennbar war, dass die eingeplanten Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2025 nicht vollständig benötigt werden. Diese Verfahrensweise betrifft folgende Haushaltsansätze:

8150.9492

Baunebenkosten, Verbesserung Wasserwerk —  von 20.000€ auf 7.500€

8112.9490

Planungs- und Architektenleistung Josefsheim  — von 100.000€ auf 10.000€

5611.9300

Flutlichtanlage SC Motten —  von 30.000 auf 0€

1330.9387

Beschaffung Feuerfahrzeug Speicherz  — von 15.000€ auf 0€

Die Änderungen der Ansätze bei der Haushaltsplanung führt zu einer Änderung der Haushaltsummen. Der ursprüngliche Haushaltsplan 2025 weist in Einnahmen und Ausgaben ein Gesamtvolumen von 5.543.921€ aus. Dabei entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.251.110€ und auf den Vermögenshaushalt 1.292.810€.Durch die Korrektur des Haushaltsplans Verändern sich die Summen wie folgt: Der Haushaltsplan 2025 weist Einnahmen und Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 5.637.710€ aus. Dabei entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.194.111€ und auf den Vermögenshaushalt 1.443.599€.Im Haushalt für das Jahr 2025 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen geplant. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 400.000 € festgesetzt.Die Haushaltssatzung wird entsprechend der neuen Haushaltssummen korrigiert. Daneben erfolgen keine Änderungen in der Haushaltssatzung. Im Vorbericht werden die neu ermittelten Zahlen des Haushaltes 2025 entsprechend korrigiert der Vorbericht dem Protokoll der Sitzung dauerhaft zugefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Jahres 2025, sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen in der vorgelegten Fassung.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

9.

Baurecht

9.1.

Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“, Gemeinde Motten, Gemeindeteil Kothen / Billigungs - und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:

Ein bereits im Jahr 2021 begonnenes beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB zur Erweiterung des Bebauungsplanes für den geplanten Geltungsbereich, wurde nach der Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens im Jahr 2023 gestoppt, da durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 der § 13b BauGB ersatzlos entfallen ist und nicht mehr angewendet werden darf.Daraufhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Motten in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ für den Gemeindeteil Kothen im Regelverfahren beschlossen. Mit dem Bebauungsplanverfahren wurde aus Gründen der Rechtssicherheit neu begonnen. Zusätzlich wird im Parallelverfahren der gemeindliche Flächennutzungsplan geändert, um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) am westlichen Ortsrand des Gemeindeteiles.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 28.07.2025 bis 25.08.2025, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und der Internetveröffentlichung mit öffentlicher Auslegung erfolgte durch ortsüblichen öffentlichen Aushang.

Mit Schreiben vom 23.07.2025 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 25.08.2025 abzugeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

5.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

6.

Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

7.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

8.

Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt

9.

Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen

10.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

11.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

12.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

13.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

14.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

15.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

16.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

17.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

18.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

19.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

20.

OsthessenNetz GmbH, Fulda

21.

PLEdoc GmbH, Essen

22.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

23.

Markt Wildflecken

24.

Gemeinde Sinntal

25.

Gemeinde Kalbach

26.

Gemeinde Ebersburg

Das Landratsamt Bad Kissingen hat hausintern zusätzlich die Klimaschutzmanagerin sowie den Kreisheimatpfleger zur Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen zur Erweiterung des Bebauungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Klimaschutzmanagerin

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

3.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

4.

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

5.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

6.

Markt Wildflecken

7.

Gemeinde Sinntal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Erweiterung des Bebauungsplanes geäußert:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

5.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

6.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

7.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

8.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

9.

PLEdoc GmbH, Essen

10.

Gemeinde Kalbach

11.

Gemeinde Ebersburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zur Erweiterung des Bebauungsplanes vorgetragen:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Kindergarten-Aufsicht

5.

Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen

6.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

7.

Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg

8.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

9.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg

10.

OsthessenNetz GmbH, Fulda

Beschluss:

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“, Gemeindeteil Kothen, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 11.11.2025, wird vom Gemeinderat gebilligt.Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Erweiterung

des Bebauungsplanes aufzufordern.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

9.2.

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten

Billigungs - und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die 9. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Kothen, im Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ beschlossen.

Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) am westlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Kothen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 28.07.2025 bis 25.08.2025, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Mit Schreiben vom 23.07.2025 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 25.08.2025 abzugeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

5.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

6.

Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

7.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

8.

Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt

9.

Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen

10.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

11.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

12.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

13.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

14.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

15.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

16.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

17.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

18.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

19.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

20.

OsthessenNetz GmbH, Fulda

21.

PLEdoc GmbH, Essen

22.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

23.

Markt Wildflecken

24.

Gemeinde Sinntal

25.

Gemeinde Kalbach

26.

Gemeinde Ebersburg

Das Landratsamt Bad Kissingen hat hausintern zusätzlich den Kreisheimatpfleger zur Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Kindergarten-Aufsicht

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

3.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

4.

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

5.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

6.

Markt Wildflecken

7.

Gemeinde Sinntal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

5.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

6.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

7.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

8.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

9.

OsthessenNetz GmbH, Fulda

10.

PLEdoc GmbH, Essen

11.

Gemeinde Kalbach

12.

Gemeinde Ebersburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

4.

Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen

5.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

6.

Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg

7.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

8.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg

Beschluss:

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 11.11.2025, wird vom Gemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzufordern.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

10.

Bauvoranfrage Errichten einer Lagerhalle zum wettergeschützten unterstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Erzeugnissen. FlSt 641/8 Gemarkung Motten, Auweg

Sachverhalt:

Beabsichtigt ist die Errichtung einer Lagerhalle zum wetter gestützten Unterstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Erzeugnissen auf dem FlSt 641/8 Gemarkung Motten. Es handelt sich hier um ein Vorhaben zur landwirtschaftlichen Nutzung und stellt somit ein privilegiertes Gebäude im Sinne des § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB dar, welches im Außenbereich errichtet werden darf.

Lage FlSt: 641/8 Gemarkung Motten

Nähere Informationen zu dem vorgesehenen Bauwerk liegen derzeit nicht vor. Diese sind für den Antrag auf einen Vorbescheid auch nicht zwingend erforderlich. Das Maß der baulichen Nutzung ist neben der Lage grob aus der Lagekarte zu entnehmen.

Aus Sicht der Verwaltung steht der Zustimmung der Gemeinde nichts entgegen und dem Gemeinderat wird empfohlen, sein Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen. Die letztendliche Entscheidung erfolgt zudem erst im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur vorgelegten Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lagerhalle zum wettergeschützten Unterstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Erzeugnissen auf dem FlSt 641/8 Gemarkung Motten zu erteilen.

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 1

11.

Bekanntgabe von Vergaben

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 14.10.2025 beschlossen, die Kanalzustandserfassung des Entwässerungssystem der gemeindlichen Entwässerungsanlagen, an die Barthel Umweltdienst GmbH, Karl-Geilling-Straße 26 a, 97711 Maßbach zum Angebotspreis von 165.810,15 netto zu vergeben.

12.

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2025 zu.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

13.

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.10.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.10.2025 zu.

Abstimmung:

Ja: 10

Nein: 0

14.

Informationen und Bekanntgaben

Sachverhalt:

Die Zweite Bürgermeisterin informiert über die Interessenabfrage bezüglich der Einrichtung eines Schülerlotsendienstes zur Sicherung des Schulweges. Bis dato hat sich eine Person hierzu bereiterklärt. Die zweite Bürgermeisterin bittet alle Gemeinderatsmitglieder nochmals in ihrem Bekanntenkreis für das Projekt zu werben.