| 1. | Baurecht |
| 1.1. | Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“, Gemeinde Motten, Gemeindeteil Motten |
ANERKENNUNG DES PLANENTWURFES
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat zur Schaffung neuer Gewerbeflächen im Bereich des Mottener Gewerbegebietes „Auweg“, in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“ beschlossen.Ein ortsansässiges Unternehmen möchte sein angrenzendes Betriebsgelände auf das Grundstück Fl.Nr. 679 der Gemarkung Motten ausdehnen, um dringend benötigte Zusatzkapazitäten für Lagerflächen und eine sonstige betriebliche Nutzung zu realisieren. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür, ist die Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“ erforderlich. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Unternehmens.Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten stellt den Vorhabenbereich bereits als gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden. Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.Das ca. 1,33 ha große Plangebiet beinhaltet eine Teilfläche des Vorhabengrundstückes Fl.Nr. 679, Gemarkung Motten. Die Lage und der Umfang des räumlichen Geltungsbereiches, können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung von Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO. Beim Plangebiet handelt es sich um eine als Viehweide genutzte Wiese. Aufgrund der in Längsrichtung durch das Grundstück verlaufenden Grenze des Landschaftsschutzgebietes Bayer. Rhön, kann nur der östliche Grundstücksbereich der Fl.Nr. 679 als Gewerbefläche festgesetzt werden. Das hängige Grundstück muss zur Nutzung zwischen LSG-Grenze und Bestandsweg im Osten zudem aufgefüllt werden. Am Westrand entstehen hierdurch etwa 6 – 8 m hohe Böschungen, die nicht gewerblich genutzt werden können.Die straßenbauliche Erschließung ist über die vorhandenen Straßen und Wege bereits gesichert. Zur Entwässerung ist ein Anschluss an die im Bestandsweg verlegte Mischwasserkanalisation möglich.Das Bebauungsplanvorhaben wurde mit verschiedenen Fachstellen im Vorfeld abgestimmt. Zudem wurde ein Artenschutzgutachten erstellt. Der Bebauungsplan trifft auf dieser Basis insbesondere die erforderlichen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum räumlichen Umfang des Vorhabens, zur Höhe der erforderlichen Auffüllungen, zum Natur- und Wasserschutz sowie zur landschaftlichen Einbindung ins örtliche Umfeld. Die erforderlichen Ausgleichsflächen können auf dem Vorhabengrundstück festgesetzt werden.Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.
Beschluss:
Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf für die Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“ im Gemeindeteil Motten, in der Fassung vom 09.12.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.
| Abstimmung: | Ja: 11 | Nein: 0 |
| 1.2. | Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“, Gemeinde Motten, Gemeindeteil Motten FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE / NACHBARGEMEINDEN |
Sachverhalt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Zusätzlich sollen die Nachbarkommunen am Verfahren beteiligt werden (§ 2 Abs. 2 BauGB).
| Abstimmung: | Ja: 11 | Nein: 0 |
| 2. | Vorstellung Integrale Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement |
Sachverhalt:
Herr Dr. rer. nat. Philipp Mamot vom Planungsbüro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH stellt dem Gemeinderat die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements vor.Die Präsentationsunterlagen werden der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat wird das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt thematisieren und über Maßnahmenmögliche Maßnahmen beschließen.
| 3. | Sachstand zur Betriebsübernahme der Kindergärten Motten und Kothen in kommunale Trägerschaft. |
Sachverhalt:
Die erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über den derzeitigen Sachstand der Betriebsübergabe der beiden Kindergärten in Motten und Kothen von den Kirchstiftungen in kommunale Trägerschaft. Folgende Themen werden angesprochen:
| 1. | Überleitung der Mitarbeitenden (Abschluss von Arbeitsverträgen) |
| 2. | Sachstand zur beantragten der Erlaubnis für die Gemeinde Motten zum Betrieb der Kindergärten. |
| 3. | Vereinbarung eines Betriebsüberlassungsvertrags mit den Kirchenstiftungen Motten und Kothen. |
| 4. | Umsetzung des technischen Konzepts zur telefonischen- und EDV-technischen Anbindung der Kindergärten an die Gemeindeverwaltung Motten. |
Innerhalb des Gemeinderats ist man sich einig, dass die Erste Bürgermeisterin zu den Verhandlungen über den Betriebsüberlassungsvertrag eine rechtlichen Beistand hinzuziehen soll.
| 4. | Bekanntgabe von Vergaben |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 beschlossen, den Auftrag für die Verbesserung der Gigabitversorgung an des Telekommunikationsunternehmen Clevernet GmbH zum Angebotspreis von 3.196.744€ zu vergeben. Die voraussichtliche Gesamthöhe der Förderung beträgt 2.877.070 € (Zielfördersatz 90 %), der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde Motten 319.674 €. Der Gemeinderat ist über die Entwicklung des Gigabitausbaus auf dem Laufenden zu halten. Als nächster Meilenstein ist das Gremium über die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags zu informieren.
| 4.1. | Submissionsergebnis zur Ausschreibung der Strombelieferung 2026 u 2027 |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 beschlossen, dass die Ausschreibung für die Belieferung der kommunalen Liegenschaften mit elektrischer Energie noch im November durchgeführt wird. Die unten anstehenden Anbieter sind zur Angebotsabgabe aufgefordert.
| 1. | E.ON Bayern AG, Hallstadter Str. 119, 96052 Bamberg |
| 2. | Stadtwerke Bad Brückenau GmbH, Sinnaustr. 14, 97769 Bad Brückenau |
| 3. | Stadtwerke Hammelburg GmbH, Bahnhofstraße 32, 97762 Hammelburg |
| 5. | RhönEnergie Fulda GmbH, Löherstraße 52, 36037 Fulda |
Die erste Bürgermeisterin wurde aufgrund der Eilbedürftigkeit und der kurzen Bindefristen ermächtigt, den tagesaktuell wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von Stadtwerke Bad Brückenau GmbH mit einem Tagespreis von 0,1073 € abgegeben und durch die erste Bürgermeisterin beauftragt.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Einreichung von Projektideen für das Regionalbudget 2026 |
Sachverhalt:
Die erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über die eingereichten Vorschläge von Projektideen für das Regionalbudget 2026.
| 1. | Im Ortsteil Kothen sollen im Zuge des Projektes „Historischer Dorfspaziergang“ zwölf Schilder aufgestellt werden, die auf Sehenswürdigkeiten und historische Orte im Ortsteil Kothen hinweisen sollen. |
| 2. | Ebenfalls im Ortsteil Kothen soll im Zuge des Kleinprojekt „Sauerbrunnen“ der geschichtliche Hintergrund des Sauerbrunnens dargestellt gemacht werden. Gleichzeitig soll der Bereich des Sauerbrunnens konzeptionell erneuert und barrierefrei erschlossen werden. |
Die beiden Projekte werden von Herrn Weller vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Förderung durch das Regionalbudget 2026, die Kosten für die Umsetzung der vorgestellten Projekte bereitzustellen.
| Abstimmung: | Ja: 11 | Nein: 0 |
| 6. | Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2025 zu.
| Abstimmung: | Ja: 11 | Nein: 0 |
| 7. | Informationen und Bekanntgaben |
Sachverhalt:
Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat darüber, dass der traditionelle Neujahrsempfang der Gemeinde Motten am 15.01.2025 im Rathaus Motten stattfinden wird. Die Erste Gemeinderatsitzung 2026 findet am 20.01.2026 statt. Die weiteren Sitzungstermine werden zeitnah im Ratsinformationsystem veröffentlicht.