ÖFFENTLICHER TEIL:
TOP 1 - Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Nach dem Ausscheiden von Gemeinderatsmitgliedern sind die Listennachfolger in der ersten öffentlichen Sitzung zu vereidigen. Der Eid wird durch Nachsprechen der Eidesformelgeleistet. Die Schwörenden sollen dabei die rechte Hand erheben. Den Eid nimmt die erste Bürgermeisterin ab. Die 1. Bürgermeisterin nimmt den Gemeinderatsmitgliedern
Holger Porzelt
Manuel Statt
Eric Streisel
Heiko Will
Alexander Weber
Valentin Best
Sebastian Will und
Martin Fischer
nachfolgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
TOP 2 - Wahl der Stellvertreter der 1. Bürgermeisterin
Die 1. Bürgermeisterin erläutert, dass die weiteren Bürgermeister Ehrenbeamte der Gemeinde sind (ehrenamtliche weitere Bürgermeister). Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die
Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Nach entsprechender Vorprüfung der Verwaltung erfüllen alle Gemeinderatsmitglieder die Wählbarkeitsvoraussetzungen.
Die Wahlhandlungen richten sich nach den Regelungen des Art. 51 Abs 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig,
ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Weiterhin teilt Sie mit, dass es den Gemeinderatsmitgliedern freisteht, vor der Durchführung der Wahl zu erklären, dass Sie gerne das Amt als 2. Bürgermeister/in übernehmen möchten. Sie können auch durch einen Dritten vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge haben aber keine rechtliche Bedeutung. Auch wenn Wahlvorschläge gemacht werden,
sind die Wählenden nicht an sie gebunden, sondern können ihre Stimme jeder wählbaren Person geben. Insofern sind auf den Stimmzetteln auch immer alle Gemeinderatsmitglieder aufgelistet. Da es sich um eine geheime Wahl handelt sind die Wahlkabinen und die Wahlurne zwingend zu benutzten.
a) Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin
Nach der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des 2. Bürgermeisters wurde anhand der Stimmzettel folgendes Ergebnis festgestellt. 13 Stimmzettel wurden in die Urne eingeworfen. Alle 13 Stimmzettel waren gültig. 13 Stimmen wurden für das Gemeinderatsmitglied Lena Böhm abgegeben. Sie hat mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zur 2. Bürgermeisterin gewählt. Frau Lena Böhm hat die Wahl angenommen.
b) Wahl des 3. Bürgermeisters / der 3. Bürgermeisterin
Mit der Wahl von Frau Lena Böhm erlischt das bisherige Beamtenverhältnis als 3. Bürgermeisterin in Anwendung des Art. 15 Abs. 4 KWBG. Für die Neubesetzung folgt die Neuwahl eines 3. Bürgermeisters.
Nach der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des 3. Bürgermeisters wurde anhand der Stimmzettel folgendes Ergebnis festgestellt.
13 Stimmzettel wurden in die Urne eingeworfen. Alle 13 Stimmzettel waren gültig. 9 Stimmen wurden für das Gemeinderatsmitglied Manuel Statt abgegeben. 4 Stimmen wurden für das Gemeinderatsmitglied Florian Rehm abgegeben.
Manuel Statt hat mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum 3. Bürgermeister gewählt. Herr Manuel Statt hat die Wahl angenommen.
TOP 3 - Vereidigung der Stellvertreter der 1. Bürgermeisterin
Als Ehrenbeamte müssen die weiteren Bürgermeister den Diensteid ebenfalls leisten. Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt, wenn der weitere Bürgermeister im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird. Lena Böhm, die bisher 3. Bürgermeisterin war, hat den Amtseid bereits abgeleistet. Dieser gilt auch bei dem Wechsel zwischen den Ämtern. Insofern muss sie den Eid nicht erneut ablegen.
Die 1. Bürgermeisterin nimmt dem 3. Bürgermeister Manuel Statt den Diensteid ab. Der Diensteid wird durch Nachsprechen der folgenden Eidesformel geleistet. Die Schwörende hat dabei die rechte Hand erhoben.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
TOP 4 - Benennung von Ausschussmitgliedern
In der Geschäftsordnung ist die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses festgelegt.
Er besteht aus sechs Mitgliedern des Gemeinderates. Auf die einzelnen Wählergruppen entfallen folgende Sitze:
Wählergemeinschaft Motten 4 Sitze
Freie Wähler Kothen-Motten-Speicherz 1 Sitz
Wählergruppe Speicherz 1 Sitz
Für die Freie Wähler Kothen-Motten-Speicherz ist Herr Özkan Ögretmen und für die Wählergruppe Speicherz Herr Michael Slawiak Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses.
Für jedes Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter namentlich zu bestellen.
Durch die Wählergemeinschaft Motten wird für die neu zu besetzenden Sitze folgende Besetzung vorgeschlagen:
Heiko Will (Stellvertreter: Sebastian Will)
Eric Streisel (Stellvertreter: Manuel Statt)
Holger Porzelt (Stellvertreter: Alexander Weber)
Valentin Best (Stellvertreter: Martin Fischer)
Als Vorsitzender wird Gemeinderat Heiko Will vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses wie vorgenannt. Als Vorsitzender wird Heiko Will bestimmt.
Abstimmung: 13:0
TOP 5 - Bestellungen zum Eheschließungsstandesbeamten
Die Gemeinde kann die weiteren Bürgermeister zur Standesbeamten mit der Beschränkung zur Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften bestellen. 2. Bürgermeisterin Lena Böhm erklärt, dass sie gerne Eheschließungen und Begründungen von Partnerschaften durchführen möchte und bittet den Gemeinderat um entsprechende Feststellung.
Der Gemeinderat beschließt, dass 2. Bürgermeisterin Lena Böhm zur Standesbeamtin mit dem beschränkten Aufgabenbereich zur Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften im Bereich der Gemeinde Motten bestellt werden soll.
Abstimmung: 12:0
2. Bürgermeisterin Lena Böhm hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 6 - Informationen und Bekanntgaben
Die 1. Bürgermeisterin gibt bekannt, dass für das 1. Halbjahr 2023 ein Sitzungskalender erstellt wird und in den nächsten Tagen den Gemeinderäten zugeschickt wird.
Am 06.02.2023 findet ein Neujahrsempfang der Gemeinde Motten statt. In diesem Rahmen soll der Ehrenbrief der Gemeinde Motten verliehen werden und Verabschiedung von Kommandanten und weitere Würdigungen von Ehrenamtlichen erfolgen.
Der geplante Workshop des Gemeinderates findet am Samstag, 25.02.2023 statt.
Ein Gemeinderatsmitglied beantragt die Beratung über die Einrichtung eines weiteren Ausschusses.