Am Mittwoch, den 22. März 2023,
findet in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
im Gebäude der Grundschule Motten die
Schulanmeldung statt.
Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt sein werden, das heißt spätestens bis zum 30. September 2017 geboren sind.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, besteht seit dem Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor.
Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Uneingeschränkt schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni 2023 sechs Jahre alt sein werden. Sollte in diesem Fall eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr beantragt werden, besteht trotzdem die Pflicht zur Schulanmeldung.
Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im Schuljahr 2022/23 zurückgestellt waren.
Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
Kinder, die ab dem 1. Januar 2018 geboren sind, können auf Antrag angemeldet werden.
Für die Schulaufnahme ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind
zur Schulanmeldung kommen. Sie müssen bei der Anmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen.
Vorzulegen sind:
| a) | Geburtsurkunde oder Stammbuch |
| b) | Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung/Masernschutzimpfung |
| c) | Bescheid über das Sorgerecht bei Alleinerziehenden, wenn sie das alleinige Sorgerecht haben. |