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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 3/2024
Schulnachrichten
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Schulnachrichten

Am Donnerstag, 21. März 2024,

findet in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr

im Gebäude der Grundschule Motten

die Schulanmeldung statt.

Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt sein werden, das heißt spätestens bis zum 30. September 2018 geboren sind.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt seit dem Schuljahr 2019/2020 der „Einschulungskorridor“.

Das heißt, die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule selbst, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Uneingeschränkt schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni 2024 sechs Jahre alt sein werden. Sollte in diesem Fall eine Zurückstellung des Schulbesuches für ein Jahr beantragt werden, besteht trotzdem die Pflicht zur Schulanmeldung.

Außerdem müssen auch alle Kinder erneut angemeldet werden, die im

Schuljahr 2023/24 zurückgestellt waren.

Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.

Kinder, die ab dem 1. Januar 2019 geboren sind, können auf Antrag angemeldet werden. Für die Schulaufnahme ist in diesem Fall ein schulpsychologisches Gutachten

erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sollen bitte persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen.

Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind vorzulegen:

a)

Geburtsurkunde oder Familien-Stammbuch

b)

Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung mit Nachweis zweier Masernschutzimpfungen

c)

Bescheid über das Sorgerecht bei Alleinerziehenden, sofern ein alleiniges Sorgerecht besteht.

Der Elternbeirat bietet Kaffee und Kuchen zum Verkauf an.

Motten, den 21. Februar 2024
gez. Barbara Buz, Rektorin