1.Breitbandausbau in der Gemeinde Motten - Förderzusage Gigabit-Richtlinie 2.0
Sachverhalt: Die Gemeinde Motten hat mit Bescheid vom 06.12.2024 einen Förderbescheid für Zuwendungen des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie 2.0) erhalten. Danach erhält die Gemeinde Motten zur Unterstützung des Gigabitausbaus aus dem Bundesprogramm mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eine Bewilligung in vorläufiger Höhe von bis zu 2.727.000 Euro für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen.
Der vorliegende vorläufige Finanzierungsplan beziffert die Gesamtausgaben auf 5.454.000 Euro.
Die Bewilligung der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern kann erst mit Erlass des endgültigen Bundesbescheides erfolgen. Entsprechend Nr. 4.2 der KofGibitR 2.0 wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn am 17.12.2024 erteilt.
2.Sanierung der Wasserversorgung; Förderbescheid nach der RZWas 2021
Sachverhalt: Mit Bescheid vom 02.12.2024 wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen für die bauliche Sanierung des Wasserwerks in Motten mit Gesamtkosten von 2.641.9646,99 Euro (brutto) Zuwendungen in Höhe von bis zu 415.750 Euro nach NR. 5.4.3. Teil B RZWas 2021 in Aussicht gestellt. Die Härtefallschwelle für das Satzungsgebiet Motten mit einer Pro-Kopf-Belastung von 3.447 Euro/EZD ist überschritten und daher wurde das Vorhaben vom Wasserwirtschaftsamt in das Härtefallprogramm aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum wurde bis zum 01.12.2028 festgesetzt.
3.Feststellung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023
Sachverhalt: Die Jahresrechnung 2023 wurde am 19.12.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates Motten geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung werden auch die im gleichen Haushaltsjahr angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt, soweit sie erheblich waren und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt war. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben waren Bestandteil der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Beschluss: Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art 102 Abs. 3 GO fest.
Abstimmung Ja: 13 Nein: 0
4.Entlastung der Ersten Bürgermeisterin zur Jahresrechnung 2023
Sachverhalt: Die Zweite Bürgermeisterin Böhm übernimmt den Vorsitz.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt der Ersten Bürgermeisterin als Leiterin der Gemeindeverwaltung die Entlastung für die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO.
Abstimmung Ja: 12 Nein: 0
Abstimmungsbemerkung: Die Erste Bürgermeisterin hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
5.Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertretung für die Bundestagswahlen 2025
Sachverhalt:Für die Bundestagswahl muss der Gemeinderat gem. § 9 (5) BWG entweder den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten, zum Wahlleiter für die Bundestagswahl berufen. Aus dem gleichen Personenkreis muss eine Stellvertretung des Wahlleiters berufen werden.
Die Erste Bürgermeisterin schlägt deshalb vor, den Bediensteten Marco Hillenbrand zum Wahlleiter und die Bedienstete Laura Kraus zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Bediensteten Marco Hillenbrand für die Bundestagswahl 2025 zum Wahlleiterin zu berufen. Der Gemeinderat beschließt, die Bedienstete Laura Kraus für die Bundestagswahl 2025 zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
Abstimmung Ja: 13 Nein: 0
6.Bildung der Wahlbezirke für die Bundestagswahl 2025
Sachverhalt:Für die Bundestagswahl 2025 sind die Wahlbezirke festzulegen.
Bei den vergangenen Wahlen, bestand je Ortsteil ein eigener Wahlbezirk und ein gemeinsamer Briefwahlbezirk.
Aufgrund der gestiegenen Zahl der Briefwähler, schlägt die Verwaltung vor 2 Briefwahlbezirke zu bilden. Es soll ein Briefwahlbezirk für Motten und ein Briefwahlbezirk für die Gemeindeteile Speicherz und Kothen gebildet werden.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass je ein Wahlbezirk in den Ortsteilen Motten, Kothen und Speicherz eingerichtet wird. Weiterhin sollen zwei Briefwahlbezirke, einer für Motten und einer für Kothen und Speicherz, gebildet werden.
Abstimmung Ja: 13 Nein: 0
7.Festlegung Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025
Sachverhalt: Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass nach § 10 Abs. 2 BWO den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro für den Vorsitzenden und jeweils 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden können.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die Bundestagswahl 2025, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für die Vorsitzenden sowie 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes, festzusetzen.
Abstimmung Ja: 13 Nein: 0
8.Bauanträge
8.1.Errichtung eines Poolhauses an bestehendes Einfamilienhaus FlNr 1034 Gemarkung Motten, Ahornstraße 6
Sachverhalt: Beantragt wird der Bau eines Poolhauses an ein bestehendes Einfamilienhaus. Das Flurstück unterliegen dem Bebauungsplan „Am Leimersfeld“, jedoch entspricht die Planung nicht in voller Gänze den Vorgaben den Bebauungsplan und enthält folgenden Antrag auf Befreiung.
Bauweise und Gebäudegestaltung
Dachform:
Zulässig: Satteldach
Geplant: Pultdach
Dachneigung:
Zulässig: Dachneigung 28 – 34°
Geplant: Dachneigung 6°
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und Planzeichnung fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung durchaus in die Umgebung ein.Somit wird empfohlen, dem Bauherrn das gemeindliche Einvernehmen nebst Befreiungen zu erteilen.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Ahornstraße 6, FlSt. 1034Gemarkung Motten einschließlich der beantragten Befreiungen vom „Bebauungsplan Am Leimersfeld“.
Abstimmung Ja: 13 Nein: 0
8.2.Umbau und Aufstockung Einfamilienwohnhaus FlNr. 12/2 Gemarkung Motten, Stellberger Weg 1
Sachverhalt:Beantragt wird der Umbau und die Aufstockung des bestehenden Hauses auf dem FlSt 12/2 der Gemarkung Motten. Das Grundstück unterliegt keinem qualifizierten Bebauungsplan und ist somit aufgrund seiner Lage dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.Beim Umbau im Erdgeschoß sollen Küche, Esszimmer, Sanitärbereich, Haustechnik sowie der Wohnbereich entstehen. Durch die Aufstockung des Dachgeschosses wird es möglich, hier die Schlafräume und ein weiteres Bad zu verwirklichen. Hierzu ist es notwendig, das derzeitige Dachgeschoss zu einem Vollgeschoß aufzuwerten. Dies wird zuletzt durch die Errichtung eines Walmdachs mit einer Dachneigung von 25° - 22°ermöglicht. Als Dacheindeckung sind Ziegeln in einem anthrazitfarbenen Ton geplant. Das Wohnhaus wird mit einer neuen Heizung, einer
Abluftwärmepumpe mit einer kontrollierte Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung (Proxon) beheizt. Die Außenwände werden in weiss, eventl. mit angepassten, abgetönten Farbaktzenten verputzt. Es kommen weiße Kunststofffenster zur Ausführung.Weiter soll auf dem Grundstück ein Carport in Holzrahmenbauweise mit Flachdach errichtet werden.Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und Planzeichnung fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung durchaus in die Umgebung ein. Die erforderliche Erschließung des Grundstückes kann über den bereits bestehenden Hausanschluss sichergestellt werden.Somit wird empfohlen, dem Bauherrn das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss:Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Stellberger Weg 1, FlSt.12/2 Gemarkung Motten
Abstimmung Ja:13 Nein: 0
9.Bekanntgabe von Vergaben
Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Erwerb und die Einführung der Finanzsoftware Axions-Infoma beschlossen. Die Umstellung auf die neue Software wird mit Kosten, laut Angebot vom 27.11.2024, in Höhe von 50.741,60€ veranschlagt. Der jährliche Nutzungsentgelt beläuft sich auf 20.361€ brutto.
10.Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024
Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024
Abstimmung Ja:13 Nein:0
11.Informationen und Bekanntgaben
Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat darüber, dass die Brückenauer Rhönallianz diesem Jahr ihr 10-jäjriges Bestehen feiert. Zu diesem Zweck findet am 24.01.2025 in der Schondratalhalle in Schondra eine Festveranstaltung mit Podiumsdiskussion statt. Alle Gemeinderäte und auch alle interessierten Bürger sind hierzu eingeladen.