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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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2023-02-27 ÖT.pdf

ÖFFENTLICHER TEIL:

TOP 1 - Vorstellung der neugewählten Senioren- und Jugendbeauftragten

Die Seniorenbeauftragte Carmen Ruppel, sowie die Jugendbeauftragte Melanie Brinkmann stellen sich dem Gemeinderat vor.

TOP 2 - Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Kothen, mit Berichtigung (9. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat in seinen Sitzungen am 22.03.2021 und 02.08.2021 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“, mit integrierter Grünordnung für den Gemeindeteil Motten mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB, beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung am 02.08.2021 wurde der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, ausgearbeitete Entwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beschlossen.

Die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen, erfolgte am 13.08.2021 durch Bekanntgabe im Gemeindeblatt Nr. 8 der Gemeinde Motten.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 18.10.2021 bis 19.11.2021, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die ortsübliche Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgte am 07.10.2021.

Mit Schreiben vom 07.10.2021 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 19.11.2021 abzugeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

5.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde

6.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

7.

Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt

8.

Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen

9.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

10.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

11.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

12.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

13.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ Bauleitplanung, München

14.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

15.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

16.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

17.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

18.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

19.

Osthessen Netz GmbH, Fulda

20.

PLEdoc GmbH, Essen

21.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

22.

Markt Wildflecken

23.

Gemeinde Sinntal

24.

Gemeinde Kalbach

25.

Gemeinde Ebersburg

Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

2.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ Bauleitplanung, München

3.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

4.

Gemeinde Ebersburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Erweiterung des Bebauungsplanes geäußert:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde

2.

Landratsamt Bad Kissingen, SG Bodenschutz

3.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

4.

PLEdoc GmbH, Essen

5.

Markt Wildflecken

6.

Gemeinde Sinntal

7.

Gemeinde Kalbach

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Bedenken und Hinweise zur Erweiterung des Bebauungsplanes vorgetragen:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde

5.

Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt

6.

Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen

7.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

8.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

9.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

10.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

11.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

12.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

13.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

14.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

15.

Osthessen Netz GmbH, Fulda

A) BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

1. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, STÄDTEBAU vom 15.11.2021

Das Sachgebiet Städtebau hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Gemeinde Motten ist sich ihrer städtebaulichen Aufgaben bewusst und hat in den zurückliegenden Jahren verschiedenste Anstrengungen unternommen, um die von den Landes- und Regionalstellen avisierten Zielsetzungen zur Innenentwicklung umzusetzen. Diesbezüglich wird explizit nochmals auf die Aussagen zum Planungsanlass (Ziffer 1.1) und die städtebaulichen Aspekte (Ziffer 1.9.1) in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.

Ergänzend wird hierzu auf die Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Landes- und Regionalplanungsstellen verwiesen.

Unabhängig davon bleibt natürlich auch für die Gemeinde Motten die Innenentwicklung ein primäres Planungsziel, um Leerstände zu beseitigen und Baulücken zu schließen. Aktuell gilt es jedoch, den vorliegenden Bauanfragen zu entsprechen, sodass im Rahmen der vorliegenden Planung kleinräumig neues Bauland geschaffen werden muss.

zu Ziffer B/2.4:

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis dankend zur Kenntnis. Die festgesetzte Höheneinstellung der Gebäude wurde nochmals unter Berücksichtigung der Topographie überprüft. Da die Errichtung eines Gebäudes mit Untergeschoss als realistisch eingeschätzt wird, wurde dies entsprechend in der Festsetzung B.2.4 dargestellt.

Abstimmung: 11:0

2. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE vom 12.11.2021

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Auf der Grundlage der Stellungnahme, wurde zwischenzeitlich ein geeignetes Gutachterbüro mit der erforderlichen artenschutzrechtlichen Prüfung und der hierzu erforderlichen Ermittlung und Bewertung des Bestandes sowie des Eingriffes beauftragt.

Die vom Bebauungsplan beanspruchten Flächen weisen demnach Habitatseignung für boden- und gehölzbrütende Vogelarten auf. Zudem wurde im Zuge der fachlichen Erhebungen, ein ca. 15 m breiter Wiesenstreifen, in der oberen Hangpartie des Grundstückes Fl.Nr. 525, dem Biotoptyp GU651L „Artenreiche Flachland-Mähwiesen“ zugeordnet. Bei dem Wiesenstreifen handelt es sich somit um einen nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG geschützten Bestand.

Diesen Umständen muss im Rahmen der Bauleitplanung entsprochen werden.

Bezüglich der potenziellen Betroffenheit verschiedener Vogelarten, werden hierzu im Bebauungsplan Festsetzungen zum besonderen Artenschutz getroffen, um Verbotstatbestände im Sinne des BNatSchG auszuschließen.

Im Hinblick auf den geschützten Vegetationsbestand, kommt neben einer Reduzierung des Geltungsbereiches (Herausnahme des geschützten Bereiches), gemäß Abstimmung mit der UNB, auch ein flächenhafter Ausgleich in Frage.

Da bei einer Herausnahme eine sinnvolle und wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes am Standort nicht mehr möglich ist, wird dem öffentlichen Interesse an der, dem konkreten Bedarf entsprechenden Ausweisung von Baugrundstücken, vom Gemeinderat vorliegend der Vorzug gegeben. Folglich soll der ca. 1.700 m² Fläche umfassende Wiesenstreifen, im Bebauungsplan für die Nutzung als Baugrundstück verbleiben. Die Fläche wird in Abstimmung mit der UNB auf dem Grundstück Fl.Nr. 335 der Gemarkung Kothen, flächen- und wertgleich ausgeglichen. Das insgesamt ca. 12.120 m² große Grundstück Fl.Nr. 335, kann zudem als artenschutzrechtliche Ersatzfläche für die im Baugebiet heimischen bodenbrütenden Vogelarten herangezogen werden. Über Festsetzungen für differenzierte Bewirtschaftungsmaßnahmen, wird den artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Fläche entsprochen. Für die ebenfalls betroffenen baum- und gehölzbrütenden Vogelarten, soll eine etwa. 1.075 m² große Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 793, Gemarkung Kothen, als Ersatzfläche herangezogen werden.

Für den Ostrand des Grundstückes (ehemaliger Sportplatz von Kothen) ergehen hierzu Festsetzungen zur Pflanzung von 10 hochstämmigen, heimischen Bäumen. Die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzflächen muss zeitlich den Erschließungsarbeiten im geplanten Baugebiet „Am Strauch“ vorgezogen werden, sodass zum Zeitpunkt des Eingriffes diese bereits funktionsfähig zur Verfügung stehen.

Die Ausgleichs- und Ersatzflächen werden als Geltungsbereiche 3 und 4 in den Planentwurf integriert und dem Bebauungsplan zugeordnet.

Die aufgrund der festgestellten Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen im Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen, wurden zwischen dem Gutachterbüro und der UNB bereits abgestimmt. Die Begründung des Bebauungsplanes wird auf die fachlichen Erhebungen des Gutachtens abgestellt. Das Artenschutzgutachten wird den Bebauungsplanunterlagen beigefügt und der Öffentlichkeit und den beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im nächsten Verfahrensschritt zur Kenntnis gebracht.

Die bereits im Bebauungsplan unter Buchstabe B, Ziffer 6.8 enthaltenen Festsetzungen zum allgemeinen Artenschutz, werden durch die neuen Festsetzungen ersetzt.

In der Gesamtschau kann den betroffenen Belangen des Artenschutzes durch den Bebauungsplan damit entsprochen werden.

Die Ausgleichs- und Ersatzflächen werden zudem auch im zur Berichtigung vorgesehenen Flächennutzungsplan dargestellt.

Abstimmung: 11:0

3. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, UNTERE IMMISSIONSSCHUTZ- BEHÖRDE vom 19.10.2021

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die fachliche Beurteilung der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie die grundsätzliche Zustimmung zum Bebauungsplan, wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Die Ausführungen der Immissionsschutzbehörde zum Hinweis unter Buchstabe C, Ziffer 21 „Landwirtschaft“, werden berücksichtigt. Der Text-Hinweis (neu C.24) wird gemäß Vorschlag verkürzt.

Abstimmung 11:0

4. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, UNTERE WASSERRECHTSBEHÖRDE vom 12.10.2021

Die Untere Wasserrechtsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise der Unteren Wasserrechtsbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Details zur Entwässerung des geplanten Baugebietes sowie zur Sickerfähigkeit des Untergrunds werden im Rahmen der Erschließungsplanung (inkl. Baugrundgutachten) abschließend geklärt. Da die Entwässerung, gem. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen, im Trennsystem zu erfolgen hat, soll hierfür ein unterfluriges Rückhalte- bzw. Speichersystem errichtet werden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.

Das beigefügte Merkblatt zum Umgang mit Niederschlagswasser bei Bauvorhaben nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Zur Reduzierung der Flächenversiegelung werden den Grundstückseigentümern bereits Hinweise zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit, Rückhaltemaßnahmen etc. in Bebauungsplan und Begründung gegeben.

Abstimmung: 11:0

5. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, JUGENDAMT vom 15.10.2021

Das Jugendamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Das Baugebiet wird bei der örtlichen Bedarfsplanung für die Kindergärten der Gemeinde Motten berücksichtigt.

Abstimmung: 11:0

6. Stellungnahme des KREISBRANDINSPEKTORS DES LANDKREISES BAD KISSIN-

GEN vom 28.10.2021

Der Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die hierfür maßgeblichen, in der Stellungnahme vorgetragenen Anforderungen an den vorbereitenden und aktiven Brandschutz, können bei der Realisierung des Plangebietes berücksichtigt werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Freiwillige Feuerwehr Kothen im Verbund mit anderen, umliegenden Feuerwehren, den Brandschutz für das Baugebiet nur soweit sicherstellen kann, wie die Feuerwehr auch deren Einsatzbereitschaft gewährleisten kann.

Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten sind. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten.

Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind u. a. Grundlage hierfür.

Es ist vorgesehen, die Löschwasserversorgung über die bestehende Wasserversorgungsanlage sicherzustellen. Aufgrund der Bestandssituation kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Druckverhältnisse und Wassermengen hierfür am Plangebiet zur Verfügung stehen. Sofern diese aus technischere Sicht unzureichend sind, kann ggf. das (neu) geplante unterflurige Regenrückhalte- und Speichersystem für Regenwasser, zur zusätzlichen Löschwasserentnahme bereitgestellt werden.

Abstimmung: 11:0

7. Stellungnahme REGIONALER PLANUNGSVERBAND MAIN-RHÖN vom 16.11.2021

Der RPV Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die regionalplanerische Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit intensiv mit den Leitmaßstäben der Landesplanung. Mit dem Beitritt zur „Brückenauer Rhönallianz“ wurden verschiedenste Maßnahmen auf den Weg gebracht, um eine Entwicklung der Orte voranzutreiben. Hierzu wird nochmals auf die umfassenden Ausführungen unter Ziffer 1.9.1 „Städtebau“ in der Begründung verwiesen.

Bedarfsnachweis und Flächeninanspruchnahme:

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass hier eine Bauleitplanung „mit Augenmaß“ vorliegt und somit eine organische Siedlungsentwicklung verfolgt wird. Die Gemeinde stellt sich heute, als auch in Zukunft ihren Herausforderungen, um im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ihren Beitrag zu leisten. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Planungsaufgaben, ist die Gemeinde um einen sparsamen Umgang mit Bauland bzw. Grund und Boden bemüht. Momentan gilt es, die Nachfrage nach Bauland für Ortsbürger zu befriedigen, um so als vorrangiges Ziel ein Abwandern von Bürgern zu verhindern.

Die Anmerkung, dass aktuell seitens des RPV trotz alledem kein Bedarf für die Neuausweisung der geplanten Wohnbaugrundstücke erkannt werden kann, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Hierzu wird folgendes festgestellt:

In Kothen gibt es seit geraumer Zeit eine stetige Nachfrage nach Wohnbauland. Seit Bekanntwerden der geplanten Baugebietsausweisung, ist die Anzahl der Bauvoranfragen nochmals angestiegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen in der Verwaltung insgesamt 12 Interessensbekundungen für einen Bauplatz vor. Hierbei ist festzustellen, dass ausschließlich Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern gewünscht werden. Dieser Nachfrage soll durch den Bebauungsplan entsprochen werden.

Um den Bedarf weiter zu belegen, wird die Begründung des Bebauungsplanes mit zusätzlichen und nachvollziehbaren Angaben hierzu ergänzt.

An der Ausweisung der Wohnbauflächen zur Erweiterung des Baugebietes „Am Strauch“, wird festgehalten. Aufgrund privater Belange wurde die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für den Geltungsbereich 1 erforderlich. Dadurch hat sich die Nettobaufläche von bisher 8.650 m² auf 7.880 m² reduziert. Infolge der Neuordnung ergibt sich im Vergleich mit der bisherigen Planung eine verdichtetere Bauweise (nunmehr 9 statt 8 Grundstücke, bei Grundstücksgrößen ab ca. 600 m²). Auf den Gemeinderatsbeschluss unter Ziffer C) Sonstiges, wird ergänzend verwiesen.

Abstimmung: 11:0

8. Stellungnahme REGIERUNG VON UFR., SG RAUMORDNUNG, LANDES- UND REGIONALPLANUNG vom 15.11.2021

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme der Landesplanungsbehörde ist inhaltlich nahezu identisch mit der Stellungnahme des RPV Main-Rhön. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme des RPV verwiesen.

Der abschließende Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 11:0

9. Stellungnahmen WASSERWIRTSCHAFTSAMT vom 11.10.2021 und 12.10.2021

Das WWA Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Aufgrund der Stellungnahme vom 12.10.2021 sieht der Gemeinderat die zuerst übermittelte Stellungnahme vom 11.10.2021 als gegenstandslos an.

Die umfangreiche wasserwirtschaftliche Stellungnahme vom 12.10.2021 und die damit einhergehenden Erfordernisse bei der Planung und Realisierung des Siedlungsvorhabens, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Entwässerung Geltungsbereich 1:

Das bisher vorgesehene Konzept zur Abwasserbeseitigung wird gemäß Stellungnahme überarbeitet. Auf eine Entwässerung im Mischsystem wird verzichtet. Durch die sich aufgrund von Eigentumsverhältnissen erforderliche städtebauliche Umplanung, ergeben sich die Voraussetzungen hierzu. Zur Realisierung einer Entwässerung im Trennsystem, ist die Verlegung getrennter Abwasserleitungen für Schmutz- und Regenwasser, im Bereich der geplanten öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Der Schmutzwasserkanal wird im Bereich des „Friedhofweges“ an das örtliche Mischwasserkanalnetz angeschlossen. Die hydraulische Belastung des bestehenden Mischwasserkanales aus der Schmutzwassermenge des geplanten Baugebietes, wird als untergeordnet betrachtet (nur Trockenwetterabfluss). Das durch den Regenwasserkanal gesammelte Regenwasser, soll zur Zwischenspeicherung einem unterflurigen Rückhalte- und Speicherbehälter zugeführt werden, der aufgrund der erforderlichen Neuordnung des städtebaulichen Entwurfes am Gelände- bzw. Straßentiefpunkt entlang des Friedhofweges eingebracht werden kann. Die Bemessungsparameter der Regenwasseranlage, werden im Zuge der Erschließungsplanung frühzeitig mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden abgestimmt. Auf die Ergänzungen im Planentwurf sowie in der Begründung des Bebauungsplanes wird verwiesen.

Entwässerung Geltungsbereich 2:

Die abwassertechnische Entsorgung der 2 Bauplätze ist weiterhin über einen Neuanschluss an den best. Mischwasserkanal vorgesehen. Eine Entwässerung im Trennsystem ist aufgrund fehlender Vorflut nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich.

Niederschlagswasser/Versickerung:

Die Planhinweise zum Versickern von Niederschlagswasser sowie die Beachtung der einschlägigen zitierten Richtlinien zur Versickerung, werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Zur Reduzierung der Flächenversiegelung werden den Grundstückseigentümern bereits Hinweise zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit, Rückhaltemaßnahmen etc. in Bebauungsplan und Begründung gegeben. Im Rahmen der Erschließungsplanung des Baugebietes wird ein Baugrundgutachten beauftragt, welches die Bodenbeschaffenheiten sowie die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes bewertet.

Im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens wird das WWA Bad Kissingen beteiligt, sodass ggf. erforderliche spezifische Anforderungen hinsichtlich der Regenwasserrückhaltung bzw. -behandlung berücksichtigt werden können.

Zusammenfassend stellt der Gemeinderat fest, dass der Bebauungsplan eine ausreichende und schlüssige Erschließungskonzeption bezüglich der Abwasserbeseitigung enthält. Die hierzu notwendigen Berechnungen und Erhebungen können jedoch erst im Zuge der konkreten Erschließungs- bzw. Ausführungsplanung angestellt werden, welche über einen eigenständigen, tiefbaulichen Planungsprozess erarbeitet werden müssen. Wie bereits vorstehend beschlossen, werden sämtliche Unterlagen und Nachweise im Zuge der für die Erschließung konkreten Maßnahmenplanung, mit dem WWA Bad Kissingen abgestimmt und diesem vorgelegt.

Abstimmung: 11:0

10. Stellungnahmen AMT FÜR DIGITALISIERUNG, BREITBAND UND VERMESSUNG, BAD KISSINGEN vom 27.10.2021

Das ADBV hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Vom ADBV wurden zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ in Kothen und der damit korrespondierenden Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten (= 9. Änderung) zwei inhaltlich identische Stellungnahmen eingereicht.

Zu diesen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Dem ADBV werden nach Abschluss des Verfahrens die gewünschten digitalen Daten zur Bereitstellung für das Projekt „Bauleitpläne im Internet“ zur Verfügung gestellt. Die Erfassung im IZB-Bauleitplanungserfassungstool ist vorgesehen.

Zu 2.:

Die mögliche Breitbanderschließung wird im Zuge der konkreten Erschließungsplanung mit dem zuständigen Versorgungsträger abgestimmt. Eine Versorgung mittels Glasfaserkabel wird grundsätzlich auch von der Gemeinde Motten angestrebt, sofern die infrastrukturellen Voraussetzungen hierzu gegeben sind.

Abstimmung: 11:0

11. Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 27.10.2021

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im näheren Umfeld keine landwirtschaftlichen Betriebe mit größerer Tierhaltung vorhanden sind, die ggf. zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten (Geruch) mit der geplanten Wohnbebauung führen könnten.

Der Flurweg Fl. Nr. 503, Gemarkung Kothen befindet sich außerhalb des Plangebietes.

Eine Nutzung durch z. B. parkende Autos ist durch die Erweiterung des Baugebietes „Am Strauch“ nicht vorgesehen. Sofern sich im Bereich des Friedhofsweges unverhältnismäßiger Parkverkehr durch Besucher oder Anwohner des neuen Baugebietes ergeben sollte, behält sich die Gemeinde Motten, als zuständige Straßenverkehrsbehörde,

verkehrliche Maßnahmen (z.B. Parkverbot) vor.

Bebauungsplanfestsetzungen oder -hinweise werden diesbezüglich nicht für notwendig erachtet.

Abstimmung: 11:0

12. Stellungnahme BAYERISCHER BAUERNVERBAND vom 11.11.2021

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass grundsätzlich mit der Erweiterung des Bebauungsplanes Einverständnis besteht.

Der Hinweis auf die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Ackerflächen im nahen Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereiches wird zur Kenntnis genommen. Die hierdurch entstehenden Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen sind ortsrandüblich hinzunehmen.

Der Bebauungsplan sowie die Begründung enthalten hierzu bereits entsprechende Informationen. Weitere Hinweise oder Festsetzungen sind nicht notwendig.

In den Bebauungsplan wurden zwischenzeitlich aus Gründen des besonderen Artenschutzes Ersatzflächen integriert. Hierzu werden landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Gemarkungsbereich Kothen beansprucht. Die angrenzenden Flur- und Anwandwege stehen weiterhin uneingeschränkt für den landwirtschaftlichen Verkehr zur

Verfügung.

Abstimmung: 11:0

13. Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 19.10.2021

Das ALE Unterfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Den Hinweis, dass kein Flurbereinigungsverfahren für das Gebiet vorgesehen ist, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenfalls, dass grundsätzlich keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken seitens des ALE bestehen.

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des ALE die geplante Baulandsausweisung unangemessen erscheint. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird diesbezüglich auf die Feststellungen im Rahmen der Abwägung zu den Stellungnahmen der Regional- und Landesplanungsbehörden verwiesen.

Natürlich liegt es auch weiterhin im Bestreben der Gemeinde Motten eine adäquate Innenentwicklung des Ortes, im Rahmen der sich hierfür bietenden Möglichkeiten, voranzutreiben. Die dort im Leerstandsbereich oder durch Baulücken vorhandenen Siedlungspotenziale sind und bleiben ein weiterer wichtiger Grundstein für die Erhaltung der Ortsstruktur und des dörflichen Lebens im Gemeindeteil Kothen. Schlussendlich bleibt es bei der Hoffnung, dass sich die Akzeptanz erhöht. Die Bauplatzgrößen richten sich gemäß der Nachfrage, nach einer Bebauung mit freistehenden Einzelwohngebäuden. Für andere Gebäude- bzw. Wohnformen (z.B. Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) besteht keine Nachfrage. Aufgrund privater Belange wurde das städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich 1 angepasst. In diesem Rahmen ergaben sich Möglichkeiten zur Reduzierung der Grundstücksgrößen (ab ca. 600 m²) und eine Verdichtung der Bebauung. Auf den Gemeinderatsbeschluss unter Buchstabe C.) Sonstiges, wird hierzu ergänzend verwiesen.

Abstimmung: 11:0

14. Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH vom 16.11.2021

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Es wird seitens der Gemeinde Motten darum gebeten, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsversorgung des Baugebietes zu prüfen.

Alle dann geplanten Maßnahmen können im Rahmen der Spartenauskunft bei der konkreten Erschließungsplanung abgestimmt werden. Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen werden bei Beteiligung der Deutschen Telekom Technik GmbH, rechtzeitig schriftlich angezeigt.

Maßnahmen Dritter zur Versorgung mit Strom und Breitband sind ggf. durch die Osthessen Netz GmbH bzw. die Stadtwerke Hammelburg GmbH vorgesehen. Auf den Gemeinderatsbeschluss zur Stellungnahme der Osthessen Netz GmbH wird diesbezüglich ergänzend verwiesen.

Abstimmung: 11:0

15. Stellungnahme OSTHESSEN NETZ GMBH vom 09.11.2021

Die Osthessen Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinde nimmt die grundsätzliche Zustimmung der Osthessen Netz GmbH zur vorgelegten Planung, sowie die gegebenen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Stromversorgung im geplanten Gebiet, zur Kenntnis.

Die Bestandsleitungen wurden über die Planauskunft eingeholt und im Entwurf des Bebauungsplanes nachrichtlich ergänzt.

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten wird die erforderliche Einweisung mit allen Versorgungsträgern gemeinsam durchgeführt. Zur Koordinierung wird die Osthessen Netz GmbH rechtzeitig vor Baubeginn informiert. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird die Osthessen Netz GmbH zur Projektierung aufgefordert.

Die technischen Vorschriften und Richtlinien werden im Zuge der konkreten Erschließungsplanung entsprechend beachtet.

Abstimmung: 11:0

SONSTIGES

Der Eigentümer eines unmittelbar angrenzenden Wohnanwesens, bat aufgrund der inner- halb des Geltungsbereiches vorhandenen Gebäudebestandes (Nebengebäude) um Freihaltung eines begrenzten Grundstücksstreifens, sodass auf dieser Fläche kein Gebäude errichtet werden kann.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Dem Antrag des Anliegers wird aus Gründen des Bestands- und Nachbarschutzes vom Gemeinderat entsprochen. Um dies angemessen berücksichtigen zu können, beschließt der Gemeinderat die städtebauliche Neuordnung der bisherigen (Planstand vom 02.08.2021) Verkehrs- und Grundstücksflächen des Geltungsbereiches 1. Dabei soll den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen, soweit als vertretbar und der zur Erlangung des Planungszieles noch gegebenen Möglichkeiten, entsprochen werden.

Im Wege der Neuplanung kann, trotz Gewinnung eines zusätzlichen Baugrundstückes, die Nettobaufläche (Gesamtgröße Baugrundstücke) von bisher 8.650 m² auf 7.880 m² reduziert werden. Für die Grundstücksgrößen ergibt sich in diesem Zuge eine Spannweite von nur noch ca. 600 m² bis max. ca. 760 m² (verdichtete Bebauung). Desweiteren besteht die Möglichkeit für die Platzierung der für die Baugebietsentwässerung im Trennsystem (gem. Wasserhaushaltsgesetz) erforderliche Regenrückhalte- bzw.-speicheranlage.

B) BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ der Gemeinde Motten, Gemeindeteil Kothen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 12.12.2022, wird vom Gemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.

Abstimmung: 11:0

TOP 3 - Vorstellung und Beratung für die Neugestaltung des Bachufers der Döllau im Bereich des Dorfplatzes Motten

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf für die Ufergestaltung der Döllau am Dorfplatz in Motten zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen auf Basis des vorliegenden Konzeptes weiterzuführen.

Abstimmung: 11:0

TOP 4a - Tektur zum Bauantrag; Neubau Kinderhaus mit Außenanlage, Dalherdaer Str. 11, 97786 Motten, FlNr. 11/10, Gemarkung Motten

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Tekturantrag zum Bauantrag Neubau Kinderhaus mit Außenanlage, Dalherdaer Str. 11 97786 Motten FlNr.11/10 Gemarkung Motten.

Abstimmung: 9:2

TOP 4b - Anbau im Erdgeschoss für Wohnzwecke sowie Abbruch des Anbaus im Erdgeschoss (Erker), Am Weiher 5, FlNr. 168, Gemarkung Kothen

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Am Weiher 5, FlNr. 168, Gemarkung Kothen.

Abstimmung: 11:0

TOP 4c - Anbau eines Wintergartens und eines Abstellraums an das bestehende Wohnhaus Eckenwiese 5, FlNr. 505/4, Gemarkung Motten

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Eckenwiese 5 FlNr. 505/4 Gemarkung Motten.

Abstimmung: 11:0

TOP 5 - Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023.

Abstimmung: 11:0

TOP 6 - Informationen und Bekanntgaben

Es wird auf die Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023 hingewiesen. Für die Gemeinde Motten muss dem Amtsgericht Bad Kissingen für die Wahl der Schöffen mindestens 1 Person vorgeschlagen werden. Bewerbungen können bis 06.04.2023 bei der Gemeinde Motten eingereicht werden. Weitere Informationen sind unter www.motten.de abrufbar.