Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 01. April eines Kalenderjahres fällig.
Einen Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Anmeldung. Anmeldepflichtig ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes.
Der Bescheid ist ein Dauerbescheid. Er gilt so lange, bis er geändert oder aufgehoben wird.
Bitte achten Sie darauf, die Steuer unaufgefordert jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres zu zahlen, sofern keine Einzugsermächtigung besteht.
Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung!