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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hundesteuerfälligkeit

Gemeinde Motten

Das Steueramt informiert: Fälligkeit der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 01. April eines Kalenderjahres fällig.

Einen Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Anmeldung. Anmeldepflichtig ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes.

Der Bescheid ist ein Dauerbescheid. Er gilt so lange, bis er geändert oder aufgehoben wird.

Bitte achten Sie darauf, die Steuer unaufgefordert jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres zu zahlen, sofern keine Einzugsermächtigung besteht.

Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung!

Motten, den 01. April 2023