Niederschrift öffentliche Sitzung
1. Planfeststellungsverfahren gem. §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz u.a. Bundesautobahn A7, Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a); Stellungnahme der Gemeinde
Sachverhalt
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW587a), Bundesautobahn A7 hat die Gemeinde Motten als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das von der Gemeinde Motten beauftragte Büro RegioConsult stellt in der Sitzung die Ergebnisse seiner Überprüfung vor.
Hierbei wurden insbesondere nachfolgende Aspekte herausgearbeitet:
Im Gemeinderat werden die sich aus dem erstellten Gutachten ergebenen Aspekte ausführlich diskutiert. Insbesondere bleibt im Ergebnis festzustellen, dass die seinerseits erfolgte Variantenprüfung zwischen der West- und Ostvariante lückenhaft ist, die FFH-Verträglichkeit nicht vollständig geprüft wurde und insbesondere im Hinblick auf die schalltechnische Untersuchung keine Verkehrsuntersuchung durch die Autobahn GmbH erfolgt ist. Die von der Gemeinde Motten in Auftrag gegebene schalltechnische Berechnung hat signifikante Unterschiede zu den errechneten Werten ergeben, die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegen. Die Abweichungen liegen in den maximalen Werten bis zu >5dB bei der Lärmbelastung an der Siedlungsbebauung. Grundsätzlich bleibt aber, dass der Vorhabensträger aufgrund dessen, dass es sich um einen Ersatzneubau handelt nicht verpflichtet ist, weitere Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Gemeinde Motten wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Ergebnisse aus den Untersuchungen im Rahmen ihrer Stellungnahme bei der Regierung von Unterfranken vorlegen. Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat, dass Kontakt mit Herrn Landrat Bold und Herrn Landtagsabgeordneten Kirchner aufgenommen wurde, und diese ihre Unterstützung im Austausch mit den Vorhabensträgern zugesagt haben.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Überprüfung der Planungsunterlagen für den Ersatzneubau der Grenzwaldbrücke zur Kenntnis. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme der Gemeinde Motten, sowie das Ergebnis der Untersuchung an die zuständige Stelle zu übermitteln.
| Abstimmung | Ja | Nein |
| 12 | 0 |
2. Bauanträge
2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Oberzeller Straße 12 FLNr. 271/8 Gemarkung Speicherz
Sachverhalt
Beantragt wird die Baugenehmigung für eine Einfamilienwohnhaus in Fertigbauweise mit Fertiggarage. Der Bau erfüllt im Kern die Festsetzungen des Bebauungsplan Oberzeller Straße. Dennoch werden 2 Befreiungen bzw. Abweichungen.
Es handelt sich hier um zum einen um die Dachneigung und zum anderen die Dachgestaltung
Dachneigung: Vorgeschrieben 35° - 40° geplant 30°
Dachgestaltung: Vorgeschrieben naturrot geplant anthrazit
Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Baupläne.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Oberzeller Straße“.
| Abstimmung | Ja | Nein |
| 12 | 0 |
3. Bekanntgabe von Vergaben
Sachverhalt
Die Firma Hornung Pflanzen GmbH & Co.KG, 97778 Fellen wurde mit der Wiederbeförsterung des Gemeindewalds, Fl.Nr. 74/2 – 74/6 beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 26.534,13€
Die Firma RegioConsult wurde mit der Prüfung der Planungsunterlagen für den Ersatzneubau der Grenzwaldbrücke beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 9.804,41€
4. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2024
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2024
| Abstimmung | Ja | Nein |
| 12 | 0 |
5. Informationen und Bekanntgaben
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin berichtet über den am morgigen Tag stattfindenden Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren der „Fulda-Main-Leitung“.
Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über den Beginn der Wegesanierung des Friedhofs in Kothen.