Titel Logo
Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur Europawahl

Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Wer darf an der Wahl teilnehmen?

Das Mindestalter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen wurde erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

Die Wählenden müssen:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • oder die Staatsangehörigkeit von einem anderen Land der EU
  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • im Wählerverzeichnis stehen.

Wahlberechtigte in Deutschland müssen in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl teilnehmen (siehe unten).

Wahlbenachrichtigung

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeindebehörde (09748/9191-15) in Verbindung setzen.

Briefwahl

auch bei der Europawahl ist die Briefwahl möglich. en Antrag auf Briefwahl finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf unserer Homepage www.motten.de.

Weiter Informationen finden Sie auf dem Bundesportal unter https://verwaltung.bund.de/portal/DE/info-pages/europawahlen2024.